über uns
Wir sind ein Team aus internationalen Datenschutzbeauftragten, Netzwerkspezialisten, Informatikern, Verfassern von Kommentarliteraturen, politisch Interessierten sowie politisch Desinteressierten und Betroffenen, die uns mit ihren Problemen und Fragestellungen dabei helfen, Verbesserungen und Veränderungen für den Schutz von personenbezogenen Daten zu konzipieren, um eine bestmögliche Harmonisierung des Datenschutzniveaus zu erreichen.
Gleichzeitig sind wir ein Verbund von mehreren international tätigen Vereinen und Mitglied in Arbeitsgemeinschaften, die sich auch dem Schwerpunkt des Datenschutzes in der Familienrechtspraxis und der Kinder- und Jugendhilfe widmet.
Aktuell erweitern wir uns durch die Gründung neuer Niederlassungen in den EU-Mitgliedsstaaten.
Hier unten erfahren Sie mehr. Noch mehr erfahren Sie nur, wenn Sie sich uns anschließen und mit machen.
Wir beschäftigen uns satzungsmäßig mit den Fassenten, die das Persönlichkeitsrecht umfasst und beherbergt.
National: Ein konkretes Datenschutz-Grundrecht ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht enthalten. Es einzufügen, fand bisher nicht die erforderliche Mehrheit unter denen die Sie vielleicht gewählt haben. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich erst aus der Rechtsprechung des BGH und des Bundesgrundgesetzgericht bzw. das Bundesverfassungsgericht ab.
Während das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des Persönlichkeitsrechtes das geschützte Rechtsgut darstellt, ist der Datenschutz das zugehörige Vollzugs- bzw. Abwehrrecht.
Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht leitet die Rechtsprechung eine Reihe von spezifischen Fallgruppen ab, die nicht abschließend sind.
- Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre
- Recht am eigenen Bild (vgl. §§ 22, 23 KunstUrhG)
- Verfügungsrecht über Darstellungen der eigenen Person
- Schutz vor stigmatisierenden Darstellungen
- Einschränkung identifizierender Berichterstattung über Straftaten
- Recht der persönlichen Ehre (z.B. §§ 185 ff. StGB)
- Schutz vor Entstellung und Unterschieben von Äußerungen
- Recht am gesprochenen Wort
- Recht am geschriebenen Wort
- Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
- Recht am eigenen Namen (vgl. § 12 BGB)
- Schutz vor Imitationen der Persönlichkeit
- Postmortales Persönlichkeitsrecht
- Recht auf Resozialisierung
- Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung
Für sich gesehen kann jedes noch so belanglose Datum (Datensatz) durch Verarbeitung oder Verknüpfung einen neuen Stellenwert bekommen. Insoweit gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes keine belanglosen Daten.
Einschränkungen des Grundrechts sind zwar möglich, bedürften aber einer gesetzlichen Grundlage. Dabei ist der Gesetzgeber an Abwägungskriterien und die Normenklarheit, gebunden. Nach diesen Abwägungen sind nationale Einschränkungen aber nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig.
Differenziert wird bei Eingriffen zwischen Maßnahmen, die ohne oder gegen den Willen des Betroffenen vorgenommen werden, und solchen, die freiwillig erfolgen. Für erstere muss die gesetzliche Ermächtigung auch „bereichsspezifisch, präzise und amtshilfefest“ sein. (Volkszählungsurteil, BVerfG, 1 BvR 209/83 vom 15.12.1983)
Wir unterstützen und vertreten Betroffene zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten vor Gericht, gegenüber Aufsichtsbehörden und gegenüber den Verantwortlichen oder deren Auftragsverarbeitern.
Die Rechtsgrundlage für unser Handeln bestimmt sich dabei aus Artikel 80 DS-GVO. Wir möchten durch unsere Aktivität vorallem Hemmschwellen abbauen, bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen die Möglichkeiten aller Rechtsmittel auch Beschwerden auszuschöpfen.
1. Das Unionsrecht legt in Artikel 80 (1) EU VO 2016/679 (DS-GVO) folgendes fest:.
„Die betroffene Person hat das Recht, eine Einrichtung, Organisationen oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die ordnungsgemäß nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet ist, deren satzungsmäßige Ziele im öffentlichem Interesse liegen und die im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten tätig ist, zu beauftragen, in ihrem Namen eine Beschwerde einzureichen, in ihrem Namen die in den Artikeln 77, 78 und 79 genannten Rechte wahrzunehmen und das Recht auf Schadensersatz gemäß Artikel 82 in Anspruch zu nehmen, sofern dieses im Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen ist.“
Unser Vereinszweck und unser Ziel ist demnach die Vertretung und Beratung von Betroffenen in deren Datenschutzangelegenheiten, um hierdurch auf die Einhaltung ihrer Persönlichkeitsrechte und den Schutz ihrer Daten hinzuwirken.
Darüberhinaus haben wir noch weitere Ziele in unserer Satzung bestimmt. Aktuell erweitern wir unser örtliches Tätigkeitsfeld auf weitere EU-Länder und hoffen dort auf Unterstützung bei der Gründung neuer Niederlassungen. Wenn Sie hierzu mehr wissen möchten, schauen Sie hier.
Wie werde ich Mitglied im Verein?
1. Mitgliedschaft beantragen
Richten Sie Ihren Antrag „hiermit beantrage ich die einfache Mitgliedschaft im Verein Artikel 80 e.V.“ per Mail an und warten Sie auf die Bewilligung. Als einfaches Mitglied besteht kein Abstimmungsrecht / Wahlrecht und auch sonst bleiben Sie von dem Vereinsgenöns verschont.
2. Mitgliedsbeitrag zahlen
2. Sie können Ihren Jahresmitgliedsbeitrag laut aktuellen Beitragsbeschluss i.H.v. 12 Euro als einfaches Mitglied hier bequem per Paypal, Kreditkarte, Lastschrift usw. auswählen und zahlen. Sie müssen kein PayPal-Konto haben.
„PayPal Abonnieren“ wird den Jahresbeitrag dann regelmäßig (bis zum Widerruf) abbuchen.
3. Vertreten, Mitmachen und dabei sein
Wenn Sie sich als Mitglied von unserem Verein vertreten lassen wollen, benötigen wir eine Vollmacht.
▶︎ Hier können Sie die notwendige Vollmacht herunterladen.
Tragen Sie schon am PC Ihre Daten in das Formular ein. Die Vollmacht ist elektronisch signiert oder handschriftlich unterzeichnet auf dem Postweg an uns zu übersenden.
Unsere aktuellste Satzung wird immer in der Volltextversion veröffentlicht und steht hier zum download bereit.