Wir vertreten Sie!

Wir wissen wie schwierig es ist einen Inhalt als Beschwerdevorbringung so zu formulieren, dass der Beschwerde oder dem Rechtsmittel entsprochen werden kann.

Wir wissen auch, dass sowohl Aufsichtsbehörden als auch Gerichte oftmals den entscheidenden Punkt nicht erkennen und am Thema vorbei eine Entscheidung auf unrichtigen Angaben und Annahmen treffen.

Oft entsteht dieser "Freiraum" zur Fehlinterpretation durch unsachgemäße oder unpräzise Ausführung im Beschwerdevorbringen. 

Auch gegenüber Verantwortlichen ist es ohne Grundwissen im Datenschutz häufig schwer seine Rechte durchzusetzen. 

Daher gibt es stets delegierbare Rechte:

D.h. "die betroffene Person kann sich bei der Ausübung ihrer Rechte nach Art. 77, 78 und 79, also bei der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde und beim Rechtsbehelf gegen die Aufsichtsbehörde sowie beim Rechtsbehelf gegen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, in jedem Fall durch den Verband vertreten lassen. Insbesondere kann der Verband damit auch Ansprüche auf Information, Auskunft und Unterlassung gegen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter für die betroffene Person geltend machen." (vgl. Kühling/Buchner/Bergt, 3. Aufl. 2020, DS-GVO Art. 80 Rn. 11)

Wir denken, dass unsere Unterstützung dazu beiträgt, Ihr Vorbringen präzise zur Geltung zu bringen und unsachgemäße und unsachliche Entscheidungen eher zu vermeiden.

Wie wir vorgehen lesen Sie hier

Unser Verein stellt Ihnen mehrer Möglichkeiten für die Vertretung zur Verfügung oder wir vermitteln Ihnen eine Vertretung. 

Die dargestellte Konstellation ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die als Beispiel dient und daher nicht abschließend ist. 

Wenn Sie ein Problem mit der Verabreitung personenbezogener Daten haben und dagegen vorgehen wollen:

  1. Kontaktieren SIe uns und schildern Sie uns Ihr Problem.
  2. Je nach Problemstellung und Fachgebiet überlegen wir mit Ihnen gemeinsam ob und wie wir Ihnen helfen können. 
  3. Als Vereinsmitglied vermitteln wir Ihnen einen unserer internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten. 
  4. Diesen können Sie dann zu Ihrem persönlichen Datenschutzbeauftragten benennen.
  5. Ihr perönlicher Datenschutzbeauftragter wird  Sie zunächst persönlich betreuen und Ihr Problem aufarbeiten und Vorschläge erstellen.
  6. Ist der Datenschutzbeauftragte von uns zertifizierte erhält er für jeden expliziten Fall von unserem Verein eine Vertretungsvollmacht und darf Sie im Namen unseres Vereins und in Ihrem Auftrag vor Gericht oder bei Aufsichtsbehörden nach außen vertreten.

Selbstverständlich können Sie auch noch einen Anwalt hinzuziehen und sollten dies unter Umständen auch. Wir wissen, dass das schwierig wird, einen Anwalt zu finden, der in diesem Bereich hinreichende Kompetenzen hat. Denn 50 Jahre nach dem Inkrafttreten des ersten deutschen Datenschutzgesetz bietet die Bundesrepublik Deutschland noch immer keinen Fachanwälte für Datenshcutzrecht aus oder bietet eine solche Fachausbildung überhaupt an. Ein Schelm, der hier böses denkt.  

Weniger…

Wie...

Wie Sie bei uns Mitglied werden erfahren Sie >> hier.

Eine Vertretungsvollmacht erhalten Sie >> hier.