Vormund/Ergänzungspfleger-Stellungnahme prüfen
Wir prüfen die Stellungnahme des Ergänzungspflegers/Vormunds und die darin verarbeiteten personenbezogenen Daten — insbesondere, ob die Angaben über Sie richtig sind und ob die Datenverarbeitung rechtmäßig war. Voraussetzung dafür ist, dass der Pfleger/Vormund innerhalb des ihm konkret übertragenen Wirkungskreises (§ 1809 Abs. 1 BGB) gehandelt hat — das prüfen wir mit.
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Wenn Sie etwas nicht wissen, ist „Weiß ich nicht“ die richtige Antwort — auch das ist ein aussagekräftiger Befund.
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ℹ Ihr Beitrag zur Rechtsdurchsetzung
Anonymisierte, nicht personenbezogene Auswertungen aus allen geprüften Fällen fließen in unser laufendes Monitoring zur DS-GVO-Praxis im Familienrecht ein — u. a. in anhängige Vertragsverletzungsverfahren bei der EU-Kommission. Ihre individuellen Daten werden dafür nicht verwendet.
Ihre Beauftragung nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO
Wir prüfen die Stellungnahme des Ergänzungspflegers/Vormunds auf ihre Rechtmäßigkeit und erstellen einen DS-GVO-Prüfbericht mit begründeter Einschätzung, welche Rechtsverstöße vorliegen und was Sie damit tun können.
ℹ Sie stehen mit dem Ergebnis nicht allein da
Nach der Prüfung begleiten wir Sie bei Bedarf weiter dabei, das Ergebnis auch tatsächlich durchzusetzen — von der nächsten Rüge bis zur Einordnung, wie Gericht oder Gegenseite reagieren. Mehr zur strategischen Verfahrensbegleitung
Bei PayPal wählen Sie die passende Variante: „Prüfung einer Stellungnahme“ (120 €) oder „Prüfung einer Stellungnahme + DS-GVO geschwärzte Stellungnahme im Anhang der Prüfung“ (170 €).
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