Meldung vom: 09.11.2020
Aktenzeichen: CHAP(2020)3321
gegen: Bundesrepublik Deutschland (Deutschland)
wegen: Verstoß gegen Artikel 80 (1) EU VO 2016/679 (DS-GVO), Art. 47, 52 GRCh
Hierbei geht es um das materielle Recht des Betroffenen, sich von einem Verein vor Gericht, Aufsichtsbehörden und gegenüber Verantwortlichen und deren Auftragsverarbeitern vertreten zu lassen.
Werden wir, oder eine andere Organisation, als Bevollmächtigter / Vertreter von einer Behörde, einem Verantwortlichen oder einem Gericht zurückgewiesen, wird die jeweilige Korrespondenz oder Rechtsakt zu der Meldung nachgereicht.
Verfahrensstand: läuft, aktuelle Nachweise werden stetig nachgereicht, bislang wurden über 40 Einzelverstöße durch bundesdeutschen Gerichten angezeigt und nachgewiesen.
Ihr seid auch ein Verein und von einer solchen Zurückweisung betroffen; oder seid ihr als betroffene Person, nicht mit der prozessleitenden Verfügung vom Gericht oder der Behörde über das Recht „sich von einem Verein vertreten lassen zu dürfen“ hingewiesen worden, dann teilt uns das bitte mit.