Prüfung der Stellungnahme Ihres Verfahrensbeistands

Sie können bei uns einen DS-GVO-Prüfbericht über die Stellungnahme Ihres Verfahrensbeistands beauftragen.

Was Sie mit diesem Bericht tun können:

  1. Vorlage beim Verfahrensbeistand – zur Aufforderung, die genannten Angaben zu berichtigen oder zu löschen (Art. 16, 17 DS-GVO)
  2. Einreichung bei Gericht – als Anlage zu einem Schriftsatz, um die Verwertbarkeit der Stellungnahme infrage zu stellen und anzufechten
  3. Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)
  4. Grundlage für eine weitergehende Vertretung durch Artikel 80 e.V. nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO, falls Sie diese wünschen

ℹ Sie stehen mit dem Ergebnis nicht allein da

Nach der Prüfung begleiten wir Sie bei Bedarf weiter dabei, das Ergebnis auch tatsächlich durchzusetzen — von der nächsten Rüge bis zur Einordnung, wie Gericht oder Gegenseite reagieren. Mehr zur strategischen Verfahrensbegleitung

Verfahrensbeistand-Stellungnahme prüfen | Artikel 80 e.V.

Verfahrensbeistand-Stellungnahme prüfen

13 Fragen, die über Ihr Verfahren entscheiden können. Wenn Sie etwas nicht wissen, ist „Weiß ich nicht“ die richtige Antwort — das zählt als Hinweis, nicht als Fehler Ihrerseits.

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ℹ Ihr Beitrag zur Rechtsdurchsetzung

Anonymisierte, nicht personenbezogene Auswertungen aus allen geprüften Fällen fließen in unser laufendes Monitoring zur DS-GVO-Praxis im Familienrecht ein — u. a. in anhängige Vertragsverletzungsverfahren bei der EU-Kommission. Ihre individuellen Daten werden dafür nicht verwendet.

Ihre Vertretung nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO

Wir prüfen, ob und wie eine Geltendmachung Ihrer Rechte aus Art. 77–79 DS-GVO gegenüber dem Verfahrensbeistand infrage kommt, und erstellen für Sie einen DS-GVO-Prüfbericht: die Grundlage, um Berichtigung oder Löschung zu verlangen, die Stellungnahme anzufechten oder Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzulegen. Optional erhalten Sie zusätzlich Ihre Stellungnahme als DS-GVO-konform geschwärzte Kopie zurück. Der Bericht kann von Ihnen gegenüber dem Verfahrensbeistand oder dem Gericht, dem die Daten übermittelt wurden, zur Durchsetzung Ihrer Rechte verwendet werden.

Aufwandspauschale 120 € / 170 €

Bei PayPal wählen Sie die passende Variante: „Prüfung einer Stellungnahme“ (120 €) oder „Prüfung einer Stellungnahme + DS-GVO geschwärzte Stellungnahme im Anhang der Prüfung“ (170 €).

Zahlung sicher über PayPal. Sie werden nach Klick auf den Button zur PayPal-Zahlungsseite weitergeleitet und kehren danach automatisch zu unserer Bestätigungsseite zurück.

ℹ Beim Klick auf „Vertretung jetzt beauftragen“ speichert Ihr Browser Ihre Antworten aus dieser Prüfung vorübergehend lokal auf Ihrem eigenen Gerät (nicht auf unseren Servern), damit sie nach der Rückkehr von PayPal automatisch mit Ihrer Beauftragung übermittelt werden können, ohne dass Sie sie erneut eingeben müssen. Die Daten werden dabei zu keinem Zeitpunkt an Dritte übertragen und nach der Übermittlung an uns sofort aus Ihrem Browser gelöscht.

ℹ Bitte bereithalten für den nächsten Schritt

Nach der Zahlung werden Sie auf unsere verschlüsselte Upload-Seite weitergeleitet. Halten Sie am besten schon jetzt griffbereit, was Sie dort hochladen möchten:

Übertragung verschlüsselt. Löschung Ihrer Fallunterlagen spätestens 3 Jahre nach Abschluss der Bearbeitung. Zahlungsbelege werden getrennt und ausschließlich zu steuerrechtlichen Zwecken aufbewahrt.

Bitte bestätigen Sie den Auftrag, bevor Sie fortfahren.

Artikel 80 e.V. – Datenschutz im Familienrecht. Seit 2020.
Unabhängig. Ohne staatliche Förderung.
Diese Prüfung ersetzt keine Rechtsberatung.

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