Unabhängig. Dank Ihnen.
Artikel 80 e.V. ist ein unabhängiger Datenschutzverein und Watchdog mit einem Schwerpunkt im Familienrecht und EU-Recht.
Das Datenschutzrecht schützt Sie auf dem Papier. Wir setzen uns dafür ein, dass es das in der Praxis tut – finanziert einzig von den Menschen, die wir vertreten. Ohne staatliche Mittel, ohne Lobbystrukturen, ohne Interessenkonflikt.
Wir sind klein.
Das ist kein Fehler – das ist das Modell.
Artikel 80 e.V. ist eine kleine, fokussierte Organisation. Kein Vereinsapparat, keine Hierarchie, keine Ebenen, auf denen Druck ausgeübt werden kann. Was wir an Größe verlieren, gewinnen wir an Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit.
„Eine Organisation mit zwanzig Mitarbeitenden und staatlicher Förderung kann keine Klage gegen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz einreichen – sie hängt von denselben politischen Strukturen ab. Wir nicht.“
Wer uns beauftragt, erhält keine Dienstleistung aus der Anonymität. Sie wissen, mit wem Sie arbeiten – namentlich, mit Qualifikationsnachweis, vor der ersten Zahlung. Das ist unser Transparenzversprechen.
Personenkarte: Daniel Grumpelt Präsident · Artikel 80 e.V. Öffentlich, rechenschaftspflichtig, erreichbar über: Artikel 80 e.V.
Schranner Str. 8 in 85551 Kirchheim b.München.
Qualifikationen, Fachexpertise Positionen
- Director of EEA Kohärenz / Justiz Monitoring → Initiator des EWR-weiten Kohärenz- und Justiz-Monitorings
- Zertifizierter und geprüfter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Freier Sachverständiger für den Datenschutz
- Vertreter in gerichtlichen Verfahren gem. Art. 80 DS-GVO
- Registrierter Akteur in der FRA und Fundamental Rights Platform (FRP) → Zugang zur Fundamental Rights Platform (FRP) der EU-Agentur für Grundrechte (FRA)
Was ist mit weiteren Mitgliedern? Weitere Projektbegleiter existieren und verfügen über einschlägige Qualifikationen. Ihre Identität ist aus einem einfachen Grund nicht öffentlich einsehbar: SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) und Repressalien gegen Personen, die Behörden und Gutachter prüfen, sind in unserem Arbeitsfeld ein dokumentiertes Risiko. Wer Ihren Fall betreut, erfahren Sie – schriftlich, vor jeder Zahlung. Die breite Öffentlichkeit erfährt es nicht. Das ist Schutz, keine Verschleierung.
Prozess
Was Sie wann erfahren – und warum
Schritt 1 – Anfrage & kostenfreie Einschätzung Sie schildern Ihren Fall. Wir prüfen die systemische Relevanz und den voraussichtlichen Umfang. Kein Auftrag ohne vorherige Einschätzung.
Schritt 2 – Umfang & Ihr Budget-Limit Wir schätzen den Aufwand ein. Sie können ein verbindliches Kostenlimit setzen. Darüber hinausgehender Aufwand fließt in unsere Systemstudie – ohne Mehrkosten für Sie.
Schritt 3 – Zuweisung Ihres Projektbegleiters Sie erhalten schriftlich: Name, Qualifikation und Kontaktdaten der Person, die Ihren Fall bearbeitet. Erst dann folgt die Zahlungsaufforderung.
Schritt 4 – Zahlung aktiviert das Projekt Vorkasse sichert unsere Unabhängigkeit. Keine Mahnbürokratie, keine Vorausinvestitionen auf Kredit. Ressourcen fließen dorthin, wo sie gebraucht werden.
Schritt 5 – Ihre Expertise & die Systemstudie Sie erhalten einen verwertbaren DS-GVO-Prüfbericht. Gleichzeitig fließt der Fall anonymisiert in unsere Systematisierung ein.
Unser Transparenzversprechen — Bevor Sie zahlen: vollständiger Name, Qualifikationsnachweis und Kontaktdaten Ihres Projektbegleiters in Textform. — Nach Abschluss: auf Anfrage eine Zusammenfassung, wie Ihr Fall in die systemische Arbeit eingeflossen ist. — Jederzeit: Zugang zu dieser Seite und zum Jahresbericht des Vereins.
Aufwandsentschädigung
Was es kostet – und wohin das Geld geht
Der Aufwendungsersatz ist kein Honorar und keine Gebühr. Er ist der notwendige Beitrag, der sicherstellt, dass diese Arbeit gemacht werden kann – ohne staatliche Subventionen und ohne kommerzielle Interessen.
Unsere fünf Website-Prüfungen (Gutachten, Verfahrensbeistand, Jugendamt, Beweisbeschluss, Ergänzungspfleger/Vormund) haben feste Pauschalen, unabhängig vom Seitenumfang des geprüften Dokuments — diese finden Sie auf der jeweiligen Prüfseite. Die folgende Tabelle gilt für individuelle Ausarbeitungen außerhalb dieser Standardpakete, berechnet nach dem Umfang unserer eigenen Expertise, nicht nach dem Umfang des geprüften Dokuments.
Preistabelle:
| Leistung | Preis | Beschreibung |
|---|---|---|
| DS-GVO-Dokumentenprüfung (individuell) | 100 €/Normseite | Psychologische Gutachten, Behördenbescheide, Stellungnahmen außerhalb der Standardpakete |
| Fachliche Expertise / Ausarbeitung | 100 €/Normseite | Schriftlicher Prüfbericht, einsetzbar vor Gericht |
| Intensiv-Begleitung (Strategische Verfahrensbegleitung) | 100 €/Woche | 2 Termine/Woche à 45 Min. + asynchroner E-Mail-Support |
| Studienbegleitende Unterstützung | 100 €/Monat | Laufende Fallbegleitung ohne Intensiv-Termine |
Wo das Geld landet (Kostentransparenz 2025):
Mobilität & Logistik — 37 % IT-Hardware & Erneuerung — 30 % Kommunikation & Erreichbarkeit — 17 % Gerichts- & Verfahrenskosten — 8 % Software & Cloud — 6 % Aufwandsentschädigung Ehrenamt — 0 €
Bei individuell vereinbarten Projekten außerhalb unserer Website-Pakete werden Aufwendungsersätze je nach Projekt entweder als direkter Auslagenersatz an die beauftragten Projektbegleiter oder zur Deckung zentraler Infrastrukturkosten an die Vereinskasse geleistet. Bei unseren fünf Website-Prüfungen läuft die Zahlung stets über das Vereinskonto. Keine Zuwendungen an Vorstände. Eine etwaige Differenz zu den Einnahmen wurde durch private Einlagen der Vorstandsmitglieder gedeckt.
Ihre Wirkung
Was Ihr Auftrag bewirkt – über Ihren Fall hinaus
Sie bezahlen nicht nur Ihre Expertise. Sie beteiligen sich an der Behebung der Ursache Ihres Problems. Denn was Sie allein gegenüber der EU-Kommission oder im politischen Raum nicht erreichen können, kann dieser Verein mit gebündelten Fällen.
Ihr direkter Nutzen: — DS-GVO-Prüfbericht zu Ihren Dokumenten — Dokumentierte Verstöße – verwertbar vor Gericht — Durch Ihren Anwalt einsetzbar — Fundierte Grundlage für Beschwerden
Kollektive Wirkung: — Anonymisierte Systematisierung Ihres Falls — EU-Kommission: Meldung systemischer Verstöße — Laufende BfDI-Klage (Kohärenzverfahren) — Öffentliche Berichte & Webseite
„Wir gewinnen, wenn Sie gewinnen. An dieser Ausrichtung ändert sich nichts – es gibt keine Finanzierungsquelle, die das Gegenteil belohnt.“
Unabhängigkeitsprinzip
Warum wir keine staatlichen Mittel annehmen
Quis custodiet ipsos custodes?
Wir kontrollieren die Vollzugspraxis staatlicher Stellen – Jugendämter, Gerichte, Behörden – auf DS-GVO-Konformität. Eine Organisation, die dabei von staatlicher Förderung abhängt, ist strukturell kompromittiert, noch bevor sie einen Fall aufnimmt.
Staatliche Mittel werden strukturell ausgeschlossen. Nicht weil wir keine Förderung bekommen könnten, sondern weil wir keine Unabhängigkeit aufgeben wollen. Das ist die einzige Garantie, die wir Ihnen geben können.
Die einzige Finanzierungsquelle, die keinen Interessenkonflikt erzeugt: die Betroffenen selbst. Wir können nur dann unabhängig agieren, wenn wir von denen finanziert werden, die wir vertreten.
Bereit für den nächsten Schritt?
Kostenfreie Ersteinschätzung, bevor Sie sich entscheiden. Kein Auftrag ohne vorherige Klärung des Umfangs.
Unsere Gesamtordnung (GO) Alle Regelungen zu Prozess, Datenschutz, Aufwendungsersatz und Ihren Rechten sind in unserer Gesamtordnung dokumentiert. Wir stellen sie auf Anfrage zur Verfügung – schreiben Sie uns über das Kontaktfeld.
Artikel 80 e.V. – Datenschutz im Familienrecht. Seit 2020. Unabhängig. Ohne staatliche Förderung.