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Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Verknüpfung von unterbliebener Mitwirkung an einer Begutachtung und Aufhebung von Verfahrenskostenhilfe; Schwerer Verfahrensfehler

Oberlandesgericht Oldenburg 
Beschl. v. 19.11.2020, Az.: 11 WF 259/20

GerichtOLG OldenburgDatum 19.11.2020 Aktenzeichen11 WF 259/20 Entscheidungsform Beschluss Referenz WKRS 2020, 66541Entscheidungsname[keine Angabe]ECLI[keine Angabe]

Vorinstanz: AG Varel – 29.09.2020 – AZ: 2 F 29/20 VKH1

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