Schulung: Ihre Grundrechte im Familienverfahren verstehen

Müssen Sie kurzfristig reagieren — z. B. bis zu einer bestimmten Frist? Dann helfen wir Ihnen direkt weiter: Gutachten prüfen · Verfahrensbeistand · Jugendamt · Beweisbeschluss · Ergänzungspfleger/Vormund. Sie erhalten eine erste Einschätzung, keine bloße Wartezeit bis zu einer Schulung.

Wenn Sie gerade keine akute Frist vor sich haben, oder Ihre Prüfung bereits läuft und Sie nebenbei verstehen wollen, worum es grundsätzlich geht: Betroffene, deren Kinder Gegenstand eines familiengerichtlichen Verfahrens sind, kennen ihre eigenen Rechte aus der DS-GVO oft nicht — nicht, weil sie kompliziert wären, sondern weil sie ihnen nie erklärt wurden. Diese Schulung vermittelt das Wissen darüber, welche Rechte Ihnen als betroffene Person gegenüber Gutachtern, Verfahrensbeiständen, Jugendamt und Gericht zustehen, und wie Sie diese Rechte selbst geltend machen können.

Was diese Schulung ist — und was sie nicht ist

Diese Schulung vermittelt allgemeines Wissen, das für jedes familiengerichtliche Verfahren gleichermaßen gilt. Sie ist keine Prüfung Ihrer konkreten Akte und keine individuelle Rechtsberatung — dafür bieten wir gesonderte, fallbezogene Prüfungen an (Gutachten, Stellungnahmen, Beweisbeschluss, Jugendamt). Wenn Sie eine konkrete Situation in Ihrem eigenen Verfahren einschätzen lassen möchten, finden Sie das passende Angebot dort.

Was Sie in dieser Schulung lernen

  • Welche Grundrechte Ihnen nach der DS-GVO zustehen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch) und wie diese Rechte allgemein funktionieren
  • Wie ein familiengerichtliches Verfahren datenschutzrechtlich grundsätzlich abläuft — wer welche Daten zu welchem Zweck verarbeiten darf
  • Woran Sie typische Datenschutzverstöße im Familienrecht erkennen, unabhängig vom Einzelfall
  • Wie Sie selbst ein Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsersuchen formulieren
  • An wen Sie sich bei Verstößen wenden können (Aufsichtsbehörde, Gericht) und was diese Stellen jeweils leisten können und was nicht

Warum wir das anbieten

Grundrechtebildung ist ein anerkannter Zweck der Zivilgesellschaftsarbeit — unter anderem im Rahmen des EU-Programms CERV (Citizens, Equality, Rights and Values), das die Stärkung der Grundrechtekompetenz von Bürgerinnen und Bürgern fördert. Wissen über die eigenen Rechte ist die Grundlage dafür, sie überhaupt wahrnehmen zu können — unabhängig davon, ob Sie sich anschließend für eine anwaltliche Vertretung, eine unserer Einzelfallprüfungen oder ein eigenständiges Vorgehen entscheiden.

Format

Die Schulung findet als Telefonisch-Veranstaltung statt. Termine und Anmeldung


Diese Schulung vermittelt allgemeines Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Artikel 80 e.V. – Datenschutz im Familienrecht. Seit 2020. Unabhängig. Ohne staatliche Förderung.

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