Wie werde ich Mitglied im Verein?
Was muss ich dazu wissen?
Das Nachfolgende gilt nur, sofern Sie unsere Satzung akzeptieren.
Diese können Sie unter folgenden Links abrufen:
Klick auf: Satzung in der Fassung vom 17.06.2020, geändert am 06.10.20
1. Mitgliedschaft beantragen
Richten Sie Ihren Antrag mit folgendem Text an
„hiermit beantrage ich die einfache Mitgliedschaft im Verein Artikel 80 e.V. Ich akzeptiere die Satzung des Vereins Artikel 80 e.V. in der Fassung vom 17.06.2020, geändert am 06.10.20 “
Hinweis: Als einfaches Mitglied besteht kein Rechtsanspruch auf ein Tätigwerden des Vereins oder seiner Kooperationsmitglieder.
2. Mitgliedsbeitrag zahlen
Sie können Ihren Jahresmitgliedsbeitrag laut des aktuellen Beitragsbeschlusses i.H.v. 12 Euro als einfaches Mitglied hier per Paypal, Kreditkarte, Lastschrift zahlen. Sie müssen hierfür kein PayPal-Konto haben.
„PayPal Abonnieren“ wird den Jahresbeitrag dann regelmäßig (bis zum Widerruf) abbuchen.
3. Mitmachen und dabei sein
Es steht Ihnen frei, Tätigkeiten des Vereins oder seiner Kooperationsmitglieder aktiv in Anspruch zu nehmen. Falls Sie dies beabsichtigen, teilen Sie uns dies rechtzeitig mit.
4. Unsere Tätigkeiten
Der Ausgleich unserer Tätigkeiten findet über Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sachspenden, Zuwendungen oder Fördermittel statt.
Das sind u.a.:
1. Beratung – Unterstützung und Anleitung in datenschutzrechtlichen Fragen.
2. Vermittlung – Förderung des Dialogs zwischen Betroffenen und Verantwortlichen.
3. Schulung – Bildung und Sensibilisierung der Betroffener für Datenschutzthemen.
4. Aufklärung – Information über Rechte im Umgang mit personenbezogenen Daten.
5. Informationsaustausch – Bereitstellung von Ressourcen und Informationen zu Datenschutzbestimmungen.
6. Forschung – Untersuchung von Datenschutzfragen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft.
7. Bewertung – Einschätzung von Datenschutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit.
8. Dokumentation – Zusammenstellung und Veröffentlichung von Ergebnissen und Empfehlungen zu Datenschutzthemen.
9. Advocacy – Eintreten für die Rechte der Betroffenen im Datenschutzbereich.
10. Netzwerkarbeit – Aufbau und Pflege von Kontakten zu anderen Datenschutzorganisationen und -akteuren.
11. Entwicklung von Leitlinien – Erstellung von Empfehlungen für den verantwortungsvollen Umgang mit Daten.
12. Monitoring – Beobachtung der Entwicklungen im Datenschutzrecht auf nationaler und europäischer Ebene.
13. Sensibilisierungskampagnen – Initiativen zur Erhöhung des Bewusstseins über Datenschutzfragen in der Öffentlichkeit.
14. Community-Bildung – Schaffung von Netzwerken zur Unterstützung von Betroffenen und Interessierten im Datenschutz.
15. Plattform für Diskussion – Bereitstellung von Räumlichkeiten oder Foren für den Austausch über Datenschutzangelegenheiten.
Wenn Sie sich als Mitglied von unserem Verein z.B. gegenüber Dritten oder bei Gerichten und Behörden vertreten lassen wollen, benötigen wir dafür eine Vollmacht.
▶︎ Hier können Sie die notwendige Vollmacht herunterladen.
Die Vollmacht ist elektronisch signiert oder handschriftlich unterzeichnet auf dem Postweg an uns zu übersenden.