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Das implementierte Löschmuster

Löschen. Wie, wenn nicht sofort. Doch alles kostet viel Zeit und Nerven. Aber es geht auch anders. Wenn Sie wissen, wie. Mit diesem Trick sparen Sie sehr viel Zeit, einfach in dem Sie nutzen was da ist und indem Sie darauf Bezug nehmen.

  1. Ein Vorschlag wäre das implementierte Löschmuster. Das praktizieren wir seit Jahren. Der Betroffene nimmt das gegenständliche Schreiben, z.B. einer Rechtsanwältin, Verfahrensbeistand, Jugendamt in dem sachlich unrichtige und ein falsches Bild vermittelnde Daten von ihm enthalten sind.
  2. In dem Schreiben werden alle sachlich unrichtigen und alle ein falsches Bild vermittelnde Daten, sowie alle aus andern Rechtsgründen unzulässigen Daten großzügig geschwärzt. Es wird auch alles geschwärzt. was zum Nachteil verwendet werden kann. Egal ob mit einem schwarzen Stift oder direkt im PDF. Beides geht fast gleich schnell.
  3. Auf der ersten Seite des gleichen Schreibens suchen Sie sich einen freien Platz aus und schreiben dort:
  4. „Hiermit wird die sachliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der in diesem Schreiben enthaltenen personenbezogenen Daten ausdrücklich bestritten. Diese Daten unterliegen der gesetzlichen Löschpflicht gem. Art. 17 (1) DS-GVO. Vorsorglich einer Pflichtwidrigkeit wird die Löschung und bis zum Abschluss der Löschung, die sofortige Einschränkung gem. Art. 18 (1) und die Information an alle Empfänger gem. Art. 19 DS-GVO beantragt. Die betreffenden Daten sind geschwärzt. Sie erhalten bis zum (DATUM) Gelegenheit die sachliche Richtigkeit der verarbeiteten Daten gem. Art. 17 (1) lit. a) DS-GVO zu überprüfen und mir ggü. gem. Art. 5 (2) DS-GVO nachzuweisen. Das fruchtlose verstreichen der Frist, oder fehlende Nachweise führen zur Anerkennung der gesetzlichen Löschpflicht.
  5. Diese vom Betroffenen unterzeichnete Erklärung wird „Return to Sender“ an den Verfasser (Unterzeichner) vollständig zurückgesandt. Am besten geht das per Fax. Der Faxbericht wird wg. dem Nachweis der Zustellung und der laufenden Fristen an das gleiche Schreiben geheftet. ACHTUNG!!! Handelt es sich bei dem Verantwortlichen um eine Behörde (Z.B. Jobcenter, Jugendamt), dann muss dieses Schreiben auch an den Verantwortlichen (Landrat) gesendet werden.
  6. Das gleiche Schreiben nur jetzt mit Faxbericht sendet der Betroffene nun auch an alle Empfänger, also das Gericht. Praktischerweise stehen alle wichtigen Daten wie Az. usw. schon drauf. Damit haben sie auch ggü. dem Gericht der Rechtmäßigkeit der Daten widersprochen und Ihre Rechte geltend gemacht.

Falls Sie kein Fax haben aber alles am PC im pdf bearbeiten können, legen Sie sich einen Account bei Simple Fax oder einem anderen Anbieter an, der den online Faxversand anbietet.

Für den Fall, dass der Empfänger kein Fax haben sollte, dürfen Sie das auch elektronisch per Mail versenden und eine Empfangsbestätigung verlangen. Gerne können Sie auch eine Empfangsbestätigung mit senden. Einen Vordruck finden Sie hier im Mitgliederbereich.


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