Jugendamt-Stellungnahme prüfen
Das Jugendamt hat im familiengerichtlichen Verfahren gesetzlich nur eine Auskunftspflicht zum Stand des Beratungsprozesses (§ 50 Abs. 2 S. 5 SGB VIII) – keine automatische Stellung als Verfahrensbeteiligter. Diese Prüfung zeigt, ob und woraus sich Anhaltspunkte für einen DS-GVO-Verstoß ergeben, wenn das Jugendamt in Ihrem Verfahren mehr getan hat als das.
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Wenn Sie etwas nicht wissen, ist „Weiß ich nicht“ die richtige Antwort — auch das ist ein aussagekräftiger Befund.
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ℹ Ihr Beitrag zur Rechtsdurchsetzung
Anonymisierte, nicht personenbezogene Auswertungen aus allen geprüften Fällen fließen in unser laufendes Monitoring zur DS-GVO-Praxis im Familienrecht ein — u. a. in anhängige Vertragsverletzungsverfahren bei der EU-Kommission. Ihre individuellen Daten werden dafür nicht verwendet.
Ihre Beauftragung nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO
Wir prüfen die Beteiligung des Jugendamts an Ihrem Verfahren und die daraus resultierende Stellungnahme auf DS-GVO-Verstöße und erstellen einen schriftlichen Bericht mit begründeter Einschätzung, welche Rechtsverstöße vorliegen und was Sie damit tun können.
ℹ Sie stehen mit dem Ergebnis nicht allein da
Nach der Prüfung begleiten wir Sie bei Bedarf weiter dabei, das Ergebnis auch tatsächlich durchzusetzen — von der nächsten Rüge bis zur Einordnung, wie Gericht oder Gegenseite reagieren. Mehr zur strategischen Verfahrensbegleitung
Bei PayPal wählen Sie die passende Variante: „Ohne geschwärzte Stellungnahme“ (250 €) oder „Mit datenschutzkonform geschwärzter Stellungnahme“ (300 €) — dann erhalten Sie zusätzlich eine geschwärzte Kopie der Jugendamt-Stellungnahme zurück, die Sie z. B. gegenüber Dritten verwenden können.
Zahlung sicher über PayPal. Sie werden nach Klick auf den Button zur PayPal-Zahlungsseite weitergeleitet und kehren danach automatisch zu unserer Bestätigungsseite zurück.
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