Meldung vom: 16.05.2023
Aktenzeichen: CPLT(2024)01202, vormals (CHAP(2023)01124) zur Meldung von 17.04.2023 und CHAP-Rechtssache CHAP(2020)3321
gegen: Bundesrepublik Deutschland (Deutschland)
wegen(1): Verstoß gegen Art. 4 RL (EU) 2019/1937
Hintergrund sind Mutwillige Verfahren gegen Personen die Verstöße gegen das EU Recht melden.
wegen(2): Verstoß gegen die EU (VO) 2019/1111 (Brüssel IIb),
Verstoß gegen die Vorschriften über die internationale Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung.
Verfahrensstand: (läuft)
Verbundene Meldung. Hintergrund sind mutwillige Verfahren gegen Personen die Verstöße gegen das Unionsrecht melden Art. 4 RL (EU) 2019/1937 in Zusammenhang mit dem Verstoß gegen die internationalen Zuständigkeitsvorschriften der EU (VO) 2019/1111 (Brüssel IIb).
Wir haben zu dieser Meldung bereits einige Fälle verbinden können, in denen die Gerichte mit den internationalen Zuständigkeitsvorschriften (im Zusammenhang mit Kindern die tatsächlich in Polen, Rumänien, Bulgarien, Österreich, Litauen leben) herum tricksen, um sich für zuständig zu erklären.
Ist dir auch so ein Fall bekannt oder hast du das erlebt, dann melde uns das.