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Artikel 80 e.V.
Vertreten durch den Präsidenten, (zensiert aufgrund Art. 4 i.V.m. Art. 16 Richtlinie (EU) 2019/1937)
Satzung zul. geändert durch Beschluss v. 29.12.22
Eingetragen im Registergericht Stendal unter VR 5767 (aktuell in Umtragung durch die Änderung des Vereinssitzes)

Unser Postkasten am Sitz:

Artikel 80 e.V.
Schranner Str. 8
85551 Kirchheim b.München

Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: +49 157 38303457
Fax: +49 39452 144996
Mail: info(add)artikel-80.de
Internet: www.artikel-80.de

Datensicherheit beim vertraulichen Kontakt:
Für die Verschlüsselung Ihrer Nachrichten per Mail, SMS und weiteren Textnachrichten verwenden Sie bitte unseren OpenPGP Schlüssel: 63BA7DB3E54741DE1FC6498EB5324975FBD9C679
Verzeichnis für OpenPGP-Schlüssel: https://keys.openpgp.org
Für den telefonischen Kontakt können Sie sichere Apps wie Signal verwenden, nachdem wir den Sicherheitsschlüssel geprüft haben. WhatsApp und eine Kommunikation über Facebook, Instagram, LinkedIn, Google, beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach), „Mein Justizpostfach“ (MJP), elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), De-Mail und Co. wird hingegen nicht unterstützt, weil ein heimliches auslesen und auswerten der dortigen Kommunikation nicht objektiv nachvollziehbar gewährleistet wird.

Wir empfehlen sensible Dateien vor dem Senden mit Truecrypt zu verschlüsseln. Das Projekt wurde zwar eingestellt, weil sich die Entwickler weigerten den einen Generalschlüssel an Hinz und Kunz Regierungen herauszugeben. Aber die letzte sichere Version  ist 7.1a. Alternativ steht Ihnen der Nachfolger Veracrypt für jedes Betriebssystem zur Verfügung. Trauen Sie keiner Verschlüsselung, die in einem Betriebssystem bereits integriert ist. 

HAFTUNGSHINWEIS

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Rechtlicher Status

Der Artikel 80 e.V. ist ein Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des Art. 80 Abs. 1 DS-GVO. Unser Satzungszweck ist die Wahrung der Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen beim Schutz ihrer personenbezogenen Daten.

  • Klagebefugnis: Der Verein ist zur Einlegung von Rechtsbehelfen, Beschwerden und Klagen gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung ermächtigt.
  • Finanzierung: Die Tätigkeit finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und zweckgebundenen Aufwendungsersatz zur Deckung der Sach- und Infrastrukturkosten. 
  • Unabhängigkeit: Wir agieren zu 100 % unabhängig von wirtschaftlichen Interessen und widmen uns der systemischen Rechtskontrolle sowie der wissenschaftlichen Fallstudienarbeit zur Optimierung des Datenschutzes in Europa.

Wächter-Klausel & Warnhinweis für Abmahnversuche

Rechtlicher Hinweis zum Status nach Unionsrecht:

Der Artikel 80 e.V. ist eine gemäß Art. 80 Abs. 1 DS-GVO legitimierte Einrichtung und nimmt unteranderem Aufgaben der öffentlichen Rechts- und Vollzugskontrolle wahr. Unsere Tätigkeit erfolgt im Einklang mit den Leitlinien der EU-Kommission zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums (COM(2022) 716 final ) den Stellungnahmen der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) (Bericht 2021/2022) zum Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums (Bericht 2021/2022). Wir handeln im erheblichen öffentlichen Interesse zur Justiz- und Rechtskontrolle.

Hinweis für „Abmahn-Anwälte“:

  • Behinderung der Rechtsdurchsetzung: Versuche, die Arbeit dieser Einrichtung durch unbegründete Abmahnungen oder Einschüchterungstaktiken zu behindern, werden als Eingriff in die unionsrechtlich geschützte Rechtskontrolle gewertet.
  • Meldepflicht bei der EU-Kommission: Wir dokumentieren jeden Versuch einer missbräuchlichen Prozessführung oder Behinderung unserer gemeinnützigen Arbeit unmittelbar. Im Rahmen unserer Berichtspflichten über systemische Hindernisse bei der Rechtsdurchsetzung erfolgt eine Meldung an die Europäische Kommission (GD JUST) sowie die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden.
  • Gegenwehr: Unberechtigte Abmahnungen lösen unmittelbar eine negative Feststellungsklage sowie eine Prüfung auf Meldung gemäß der Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) aus, sofern diese der Verschleierung von Rechtsverstößen oder der Unterdrückung berechtigter Kritik dienen (Anti-SLAPP-Vorbehalt gemäß RL (EU) 2024/1069).

Hinweis für Urheber missbräuchlicher Klage- und Einschüchterungsversuche sowie deren Vereinigungen:
Versuche, die Arbeit dieser nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO ermächtigten Einrichtung zu behindern, werden als Eingriff in die unionsrechtlich geschützte Rechtskontrolle gewertet und konsequent prozessual sowie durch Meldung an die zuständigen EU-Organe beantwortet und zum Gegenstand in den dortigen Meldungen zum Vertragsverletzungsverfahren gemacht.