Stellen Sie sich vor: Jemand schreibt ein Gutachten über Sie — für ein Gericht. Er hat nie mit Ihnen gesprochen. Trotzdem stehen darin Ihre intimsten Dinge: Gesundheit, Familie, Vergangenheit. Erzählt von Dritten. Sie wollen sich wehren.
Oder: Eine Behörde reicht Ihre Akte an Stellen weiter, die sie nichts angeht. Oder: Ein Unternehmen speichert Falsches über Sie, und niemand fühlt sich zuständig.
Dafür gibt es ein Recht — seit 2018, in ganz Europa.
Art. 80 DS-GVO. Das Recht, das kaum jemand kennt
Beim Mietrecht kennt es jeder: Wer Ärger mit dem Vermieter hat, geht zum Mieterverein. Kein teurer Anwalt nötig — der Verein hilft, berät, vertritt.
Genau dasselbe Recht haben Sie beim Datenschutz. Artikel 80 DSGVO (europäischen Datenschutz-Grundverordnung) sagt: Jede Person darf einen Datenschutzverein, wie den Artikel 80 e.V. beauftragen, ihre Rechte wahrzunehmen — bei der Behörde und vor Gericht. Das steht seit dem 25. Mai 2018 in einem EU-Gesetz, das in Deutschland unmittelbar gilt.
Der Haken — nur in Deutschland
Wenn wir dieses Recht für Betroffene vor deutschen Gerichten ausüben, sagen die Gerichte: „Nur mit Anwalt.“
Was das praktisch bedeutet: Ein Datenschutz-Streit hat oft einen Streitwert von 5.000 Euro. Ein Anwalt kostet schnell 300 Euro pro Stunde — wenn Sie überhaupt einen finden, der sich mit Datenschutz auskennt und den Fall – gerade wenn sie unbequem sind – übernimmt. Rechnen Sie selbst: Das Recht existiert auf dem Papier — und stirbt an der Kostenschranke. Genau davor sollte Artikel 80 Sie schützen. Der Verein, den Sie beauftragen dürfen, muss in Deutschland seinerseits einen Anwalt beauftragen. Betroffene → Verein → Anwalt. Eine Kette, die das EU-Recht nicht vorsieht.
Anderswo geht es — barrierefrei — amtlich bestätigt
In unserem EWR / EU weiten Monitoring haben wir die Datenschutzbehörden aller 30 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gefragt. Die Antworten liegen schriftlich vor: In Bulgarien, Kroatien, Malta, Island und Dänemark vertreten Vereine Betroffene ohne Anwaltszwang — auch vor Gericht. Dieselbe EU-Verordnung. Dasselbe Recht. Nur nicht bei uns. Unsere Ergebnisse vom Monitoring können Sie hier einsehen. (Sie wechseln auf unsere artikel-80.eu Webseite)
Ein Beispiel, das nachdenklich macht: Ein bulgarischer Bürger, dessen Daten in Bulgarien missbraucht werden, wird dort barrierefrei von einem Verein vertreten und kann sogar Schadensersatz geltend machen. Werden seine Daten in Deutschland missbraucht, steht er vor der Kostenschranke. Ihr Schutz hängt davon ab, wo Ihre Daten verarbeitet werden — nicht davon, was das Gesetz sagt.
Barrieren, und was wir tun
Wir führen diese Frage durch die Instanzen — bis vor das Bundesverfassungsgericht und auf die europäische Ebene. Beim Europäischen Gerichtshof liegt die Frage bereits (vorgelegt von einem niederländischen Gericht). Die EU-Kommission prüft eine Beschwerde gegen Deutschland. Der Europäische Datenschutzausschuss führt unsere Meldung als möglichen „Konsistenzfall“.
Alle Dokumente, Aktenzeichen und amtlichen Antworten finden Sie auf unserer Monitoring-Seite: artikel-80.eu.
Was Sie tun können
- Mitglied werden: Der Verein finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge — unabhängig von wirtschaftlichen Interessen. Jedes Mitglied macht die Stimme der Betroffenen lauter. (hier zur Anfrage Mitgliedschaft)
- Informiert bleiben: Updates zu den Verfahren.
- Weitersagen: Die meisten Menschen erfahren erst von diesem Recht, wenn sie es brauchen — und dann ist die Kostenschranke schon da.
Artikel 80 e.V. ist eine nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO tätige Einrichtung ohne Gewinnerzielungsabsicht. Wir arbeiten unabhängig, transparent und dokumentieren jeden Schritt.
Präsident des Datenschutzvereins Artikel 80 e.V.
Zertifizierter und geprüfter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
Sachverständiger für den Datenschutz
Gerichtlicher Vertreter des Artikel 80 e.V. von Betroffenen in gerichtlichen Klageverfahren gem. Art. 77 ff DS-GVO
Mitglied des rechtswissenschaftlichen Beirates im Artikel 80 e.V.
Director of EWR-Monitoring
Ausbilder der Ausbilder
praktische Erfahrung im Datenschutz seit 2010
Leiter der Arbeitsgemeinschaft Datenschutz Grumpelt
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