Dr. Max Mustermann
| Umfang | 1 Prüfung durch den Verein → ansehen1 Bewertung von Betroffenen → ansehen |
|---|---|
| Prüfung Artikel 80 e.V. | ✓ Vollprüfung durch den Artikel 80 e.V. erfolgt. → Prüfergebnis nach Art. 5 DS-GVO lesen (unten auf dieser Seite) |
| Institut / Firma | Gutachterinstitut |
| Anschrift | 12345 Stadt |
| Tätig als | Sachverständiger für familienpsychologische Gutachten |
| Qualifikation | Diplom- Psychologe |
| Datenschutzerklärung | Liegt dem Verein bisher nicht vor. |
| Stellungnahme des Sachverständigen | Der Sachverständige hat eine Stellungnahme eingereicht und am 03.09.2026 zurückgezogen. |
| Zertifizierung (Art. 42) | Dem Verein nicht bekannt. |
Angaben aus öffentlich zugänglichen Quellen bzw. geprüften Meldungen.
Dr. Max Mustermann ist kein Gutachter, sondern ein Gutachter-Profil, um Funktionen und Sicherheit aller Einstellungen sowie Dokumentationsprotokolle ständig zu prüfen.
Version V15.3_ohne,
Version V15.4 mit Valid später, Extension, neue Arbeitsstruktur, Getrennt von Werten, Doku der Plugin Entscheidungsarchitektur, bounded, interruptible, reconstructible. PHP-OPcache leeren, sonst Bug korrelative Löschung / Widerruf, des Bewertungsmuster erzwungen (Neue Protokollstruktur)
Version v15.5 (Richtigkeit / Aktualität) zusammen mit PHP-OPcache leeren, sonst wird gelöschtes oder widerrufenes Bewertungsmuster weiterhin angezeigt, obwohl alle Daten gelöscht wurden, lädt der Browser den gespeicherten Zustand. (Stand 3. Sep. 26)
Version v15.6 (Identifizierbarkeit) verdeckt jetzt den Begutachtungszeitraum bei weniger als 3 Bewertungen vollständig. (Stand 4.9.26)
Version 4.15.7. Neu: Pro-Seite-Kommentar-Feeds für Gutachter-Seiten (/gutachter/name/feed/) werden jetzt per 301 auf die echte Seite umgeleitet, statt als eigene (nie indexierte) Ressource zu existieren
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Artikel 80 e.V. – unabhängig, ausschließlich durch Mandate finanziert.
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wenn diese Person als Sachverständige(r) in Ihrem Verfahren tätig war. Bewerten Sie die Datenverarbeitung anhand unseres Fragenkatalogs zu Art. 5 DS-GVO – auch dann, wenn die Begutachtung abgebrochen wurde. Alle Fragen sind per Antippen zu beantworten (ca. 2–3 Minuten).
Jetzt schnell und anonym bewerten – später validieren. Sie brauchen jetzt keine Unterlagen: Bewerten Sie ohne Namen, ohne Aktenzeichen. Einen Link zur freiwilligen Validierung (für das ✓) erhalten Sie danach per E-Mail.
Wie der Artikel 80 e.V. Max Mustermann bewertet hat▸
Vollprüfung durch den Artikel 80 e.V. – Ergebnis
Dem Verein lag Psychologisches Gutachten Familienrecht / Umgang des Sachverständigen Dr. Max Mustermann aus dem Jahr 2025 vollständig vor, ergänzt um Beweisbeschluss. Die Veröffentlichung ist zum Schutz der Beteiligten anonymisiert.
Prüfung nach den Grundsätzen des Art. 5 DS-GVO:
- lit. a – Rechtmäßigkeit ?: beanstandet. hat erst keine Einwilligung eingeholt
- lit. a – Treu und Glauben ?: nicht nachweisbar. nicht erkennbar beachtet
- lit. a – Transparenz ?: beanstandet. nicht vorhanden
- lit. b – Zweckbindung ?: beanstandet. nicht beachtet
- lit. c – Datenminimierung ?: beanstandet. nicht beachtet
- lit. d – Richtigkeit ?: beanstandet. fehlt jeder Nachweis, für jedes Datum
- lit. d – Aktualität ?: beanstandet. Daten aus 8 Jahre alten Akten und Gutachten
- lit. e – Speicherbegrenzung ?: nicht nachweisbar. Grob über die Zwecke der Fragestellung hinaus.
- lit. f – Integrität/Vertraulichkeit ?: beanstandet. Drittgeheimnisse und Offenlegung ohne Schweigepflichtentbindungen (Tatmehrheit)
- Abs. 2 – Rechenschaft/Nachweisbarkeit ?: beanstandet. Führt keine Nachweise
Ergänzende Feststellung: Ein Mustergutachter
Bewertung des Vereins: Nach dem Ergebnis unserer Prüfung genügt die im Gutachten dokumentierte Datenverarbeitung den Grundsätzen des Art. 5 DS-GVO in mehreren Kernbereichen nicht. Die Rechenschaftspflicht für die Rechtmäßigkeit liegt nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO beim Sachverständigen.
Der Verein hat die Bewertung dieses Vorgangs zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gemacht; eine Entscheidung steht aus.
Betroffene in vergleichbarer Lage können ihre Rechte prüfen lassen – von der Ablehnung des Sachverständigen (§ 406 ZPO) über die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) bis zur Rüge der Verwertbarkeit im Verfahren. Dem Sachverständigen steht jederzeit eine Stellungnahme offen, die wir veröffentlichen: Beanstandung und Stellungnahme. Stand der Prüfung: Juli 2026.
Ergänzende Einschätzung des Vereins
TEST-GutachterWie andere Max Mustermann bewertet haben▸
Ergebnis der Datenschutz-Bewertungen (Art. 5 DS-GVO)
Was bedeuten diese Ampeln? → Bewertungen verstehen und richtig nutzen
i Einordnung Ihrer Rückmeldung (Einordnung – fließt nicht in die Bewertung ein)
Rechtmäßigkeit: Einwilligung (Art. 5 Abs. 1 lit. a) (zu wenige Daten) ?
Freiwilligkeit und Treu und Glauben (lit. a) (teilweise Beanstandungen) ?
Transparenz (lit. a) (zu wenige Daten) ?
Zweckbindung (lit. b) (zu wenige Daten) ?
Datenminimierung (lit. c) (häufige Beanstandungen) ?
Richtigkeit (lit. d) (häufige Beanstandungen) ?
Speicherbegrenzung (lit. e) (zu wenige Daten) ?
Integrität und Vertraulichkeit (lit. f) (häufige Beanstandungen) ?
i Verwendung durch das Gericht (Einordnung – fließt nicht in die Bewertung ein)
Dargestellt sind Rückmeldungen von Verfahrensbeteiligten nach Prüfung und Freigabe durch Artikel 80 e.V. Prozentwerte erst ab 3 inhaltlichen Antworten je Frage; „Weiß nicht"/„Entfällt" fließen nicht in Prozentwerte ein. Fragen zum Einwilligungsumfeld (etwa Druck „von anderer Seite") betreffen die Wirksamkeit der Einwilligung, auf die sich der Gutachter stützt – nicht notwendig eigenes Verhalten des Gutachters (Art. 7 Abs. 1, Erwägungsgründe 42 f. DS-GVO). Gutachter können Bewertungen hier beanstanden.