Dr. Max Mustermann

Umfang1 Prüfung durch den Verein → ansehen1 Bewertung von Betroffenen → ansehen
Prüfung Artikel 80 e.V.✓ Vollprüfung durch den Artikel 80 e.V. erfolgt.
→ Prüfergebnis nach Art. 5 DS-GVO lesen (unten auf dieser Seite)
Institut / FirmaGutachterinstitut
Anschrift12345 Stadt
Tätig alsSachverständiger für familienpsychologische Gutachten
QualifikationDiplom- Psychologe
DatenschutzerklärungLiegt dem Verein bisher nicht vor.
Stellungnahme des SachverständigenDer Sachverständige hat eine Stellungnahme eingereicht und am 03.09.2026 zurückgezogen.
Zertifizierung (Art. 42)Dem Verein nicht bekannt.

Angaben aus öffentlich zugänglichen Quellen bzw. geprüften Meldungen.

Sie sind der hier benannte Gutachter? Reichen Sie Ihre Datenschutzerklärung ein – wir verlinken sie oben in den Stammdaten. Sie können außerdem unrichtige Angaben berichtigen lassen, Bewertungen beanstanden oder eine Stellungnahme abgeben sowie sich jederzeit an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden.

Dr. Max Mustermann ist kein Gutachter, sondern ein Gutachter-Profil, um Funktionen und Sicherheit aller Einstellungen sowie Dokumentationsprotokolle ständig zu prüfen.

Version V15.3_ohne,
Version V15.4 mit Valid später, Extension, neue Arbeitsstruktur, Getrennt von Werten, Doku der Plugin Entscheidungsarchitektur, bounded, interruptible, reconstructible. PHP-OPcache leeren, sonst Bug korrelative Löschung / Widerruf, des Bewertungsmuster erzwungen (Neue Protokollstruktur)
Version v15.5 (Richtigkeit / Aktualität) zusammen mit PHP-OPcache leeren, sonst wird gelöschtes oder widerrufenes Bewertungsmuster weiterhin angezeigt, obwohl alle Daten gelöscht wurden, lädt der Browser den gespeicherten Zustand. (Stand 3. Sep. 26)

Version v15.6 (Identifizierbarkeit) verdeckt jetzt den Begutachtungszeitraum bei weniger als 3 Bewertungen vollständig. (Stand 4.9.26)
Version 4.15.7. Neu: Pro-Seite-Kommentar-Feeds für Gutachter-Seiten (/gutachter/name/feed/) werden jetzt per 301 auf die echte Seite umgeleitet, statt als eigene (nie indexierte) Ressource zu existieren

Bewerten Sie jetzt Dr. Max Mustermann

wenn diese Person als Sachverständige(r) in Ihrem Verfahren tätig war. Bewerten Sie die Datenverarbeitung anhand unseres Fragenkatalogs zu Art. 5 DS-GVO – auch dann, wenn die Begutachtung abgebrochen wurde. Alle Fragen sind per Antippen zu beantworten (ca. 2–3 Minuten).

Jetzt schnell und anonym bewerten – später validieren. Sie brauchen jetzt keine Unterlagen: Bewerten Sie ohne Namen, ohne Aktenzeichen. Einen Link zur freiwilligen Validierung (für das ✓) erhalten Sie danach per E-Mail.

Jetzt bewerten

Wurde der Gutachter durch einen gerichtlichen Beweisbeschluss beauftragt?

Wurde das Gutachten fertiggestellt?

Enthält das Gutachten Daten oder Informationen über Sie?

Wie der Artikel 80 e.V. Max Mustermann bewertet hat▸

Vollprüfung durch den Artikel 80 e.V. – Ergebnis

Dem Verein lag Psychologisches Gutachten Familienrecht / Umgang des Sachverständigen Dr. Max Mustermann aus dem Jahr 2025 vollständig vor, ergänzt um Beweisbeschluss. Die Veröffentlichung ist zum Schutz der Beteiligten anonymisiert.

Was bedeuten diese Werte für Sie? → Bewertungen verstehen und richtig nutzen

Prüfung nach den Grundsätzen des Art. 5 DS-GVO:

  • lit. a – Rechtmäßigkeit ?: beanstandet. hat erst keine Einwilligung eingeholt
  • lit. a – Treu und Glauben ?: nicht nachweisbar. nicht erkennbar beachtet
  • lit. a – Transparenz ?: beanstandet. nicht vorhanden
  • lit. b – Zweckbindung ?: beanstandet. nicht beachtet
  • lit. c – Datenminimierung ?: beanstandet. nicht beachtet
  • lit. d – Richtigkeit ?: beanstandet. fehlt jeder Nachweis, für jedes Datum
  • lit. d – Aktualität ?: beanstandet. Daten aus 8 Jahre alten Akten und Gutachten
  • lit. e – Speicherbegrenzung ?: nicht nachweisbar. Grob über die Zwecke der Fragestellung hinaus.
  • lit. f – Integrität/Vertraulichkeit ?: beanstandet. Drittgeheimnisse und Offenlegung ohne Schweigepflichtentbindungen (Tatmehrheit)
  • Abs. 2 – Rechenschaft/Nachweisbarkeit ?: beanstandet. Führt keine Nachweise

Ergänzende Feststellung: Ein Mustergutachter

Bewertung des Vereins: Nach dem Ergebnis unserer Prüfung genügt die im Gutachten dokumentierte Datenverarbeitung den Grundsätzen des Art. 5 DS-GVO in mehreren Kernbereichen nicht. Die Rechenschaftspflicht für die Rechtmäßigkeit liegt nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO beim Sachverständigen.

Der Verein hat die Bewertung dieses Vorgangs zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gemacht; eine Entscheidung steht aus.

Betroffene in vergleichbarer Lage können ihre Rechte prüfen lassen – von der Ablehnung des Sachverständigen (§ 406 ZPO) über die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) bis zur Rüge der Verwertbarkeit im Verfahren. Dem Sachverständigen steht jederzeit eine Stellungnahme offen, die wir veröffentlichen: Beanstandung und Stellungnahme. Stand der Prüfung: Juli 2026.


Ergänzende Einschätzung des Vereins

TEST-Gutachter
Wie andere Max Mustermann bewertet haben▸

Ergebnis der Datenschutz-Bewertungen (Art. 5 DS-GVO)

Was Sie hier sehen: strukturierte Rückmeldungen von Verfahrensbeteiligten – keine Feststellungen des Vereins. Je Grundsatz zeigt die Ampel, wie häufig Beanstandungen gemeldet wurden; die Einzelzahlen erscheinen mit einem Klick auf die jeweilige Zeile.
Was bedeuten diese Ampeln? → Bewertungen verstehen und richtig nutzen
überwiegend unauffällig teilweise Beanstandungen häufige Beanstandungen zu wenige Daten (unter 3 Antworten)

1 Bewertung · ✓ 1 von 1 validiert

i Einordnung Ihrer Rückmeldung (Einordnung – fließt nicht in die Bewertung ein)
Wurde der Gutachter durch einen gerichtlichen Beweisbeschluss beauftragt?n = 1 · Ja: 1
Wurde das Gutachten fertiggestellt?n = 1 · Ja: 1
Enthält das Gutachten Daten oder Informationen über Sie?n = 1 · Ja: 1
Rechtmäßigkeit: Einwilligung (Art. 5 Abs. 1 lit. a) (zu wenige Daten) ?
Wurden Sie um eine Einwilligung gebeten?n = 1 · Nein: 1
Haben Sie ausdrücklich eingewilligt, dass der Gutachter bei Dritten (Ärzte, Schule, Jugendamt) Daten über Sie erhebt?n = 1 · Ja: 1
⚠ In mindestens einer Rückmeldung wurde berichtet, dass die Einwilligung unter Druck, ohne freie Wahl oder ohne die erforderliche vorherige Information (eigenständige Datenschutzerklärung) erfolgte. Eine unter Druck erteilte oder nicht informierte Einwilligung ist nicht wirksam (Art. 4 Nr. 11, Erwägungsgrund 42 DS-GVO); den Nachweis der Wirksamkeit trägt der Verantwortliche (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO).
Freiwilligkeit und Treu und Glauben (lit. a) (teilweise Beanstandungen) ?
Wurden Sie aufgeklärt, dass Ihre Mitwirkung freiwillig ist und Sie jederzeit widerrufen können?n = 1 · Teilweise: 1
Wurde Ihnen vom Gutachter angedeutet oder der Eindruck erweckt, dass eine Verweigerung der Mitwirkung für Sie nachteilig gewertet würde? (z. B. „Das werde ich dem Gericht so mitteilen" oder „Dann stehen Ihre Daten eben ohne Ihre Mitwirkung im Gutachten")n = 1 · Nein: 1
Wurde Ihnen von anderer Seite (Gericht, Anwalt, Jugendamt) angedeutet, dass eine Verweigerung nachteilig gewertet würde?n = 1 · Weiß nicht: 1
Haben Sie aus freien Stücken an der Begutachtung teilgenommen?n = 1 · Nein: 1
Wurden Sie vor Ihrer Einwilligung über Folgen und Tragweite der Begutachtung aufgeklärt – also was mit Ihren Angaben geschieht und was daraus im Gutachten werden kann?n = 1 · Teilweise: 1
⚠ In mindestens einer Rückmeldung wurde berichtet, dass die Einwilligung unter Druck, ohne freie Wahl oder ohne die erforderliche vorherige Information (eigenständige Datenschutzerklärung) erfolgte. Eine unter Druck erteilte oder nicht informierte Einwilligung ist nicht wirksam (Art. 4 Nr. 11, Erwägungsgrund 42 DS-GVO); den Nachweis der Wirksamkeit trägt der Verantwortliche (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO).
Transparenz (lit. a) (zu wenige Daten) ?
Wurde Ihnen vorher mitgeteilt, ob und bei welchen Dritten (Umfeld, Kinder, Ärzte, Schule) Daten über Sie erhoben werden?n = 1 · Weiß nicht: 1
Haben Sie eine eigenständige, schriftliche Datenschutzerklärung erhalten – getrennt vom Einwilligungsformular?n = 1 · Nein: 1
Wurden Sie informiert, an wen das Gutachten und Ihre Daten übermittelt werden?n = 1 · Weiß nicht: 1
Wurden Sie über Ihre Rechte auf Berichtigung und Löschung aufgeklärt?n = 1 · Nein: 1
Zweckbindung (lit. b) (zu wenige Daten) ?
Wurden Ihnen im Gespräch Fragen gestellt oder Themen erhoben, die mit der gerichtlichen Fragestellung nichts zu tun hatten?n = 1 · Ja: 1
Wurden alte Akten oder frühere Gutachten aus anderen Verfahren herangezogen?n = 1 · Nein: 1
Wurden öffentlich zugängliche Quellen über Sie ausgewertet (Internet, soziale Medien)?n = 1 · Weiß nicht: 1
Datenminimierung (lit. c) (häufige Beanstandungen) ?
Wurden Gesundheitsdaten (Diagnosen, Therapien, Krankschreibungen, ärztliche Unterlagen) verwendet, ohne dass das Gericht dies ausdrücklich beauftragt hatte?n = 1 · Ja: 1
Bei wem wurden die Gesundheitsdaten erhoben?n = 1 · Bei Dritten: 1
Wurden Daten von Personen erhoben, die nicht Verfahrensbeteiligte sind (neue Partner, Geschwister, Nachbarn)?n = 1 · Nein: 1
Richtigkeit (lit. d) (häufige Beanstandungen) ?
Enthält das Gutachten Informationen über Sie, die falsch sind?n = 1 · Ja: 1
Haben Sie den Gutachter darauf hingewiesen – und wurde reagiert?n = 1 · Nicht hingewiesen: 1
Trugen die psychologischen Testunterlagen eine eindeutige Zuordnung zu Ihrer Person (Name, Datum, Unterschrift)?n = 1 · Nein: 1
Speicherbegrenzung (lit. e) (zu wenige Daten) ?
Wurde Ihnen mitgeteilt, wie lange Ihre Daten und Ihre Einwilligung gespeichert werden?n = 1 · Nein: 1
Falls Sie nach Abschluss Löschung verlangt haben: Wurde reagiert?n = 1 · Nicht verlangt: 1
Steht im fertigen Gutachten etwas über Sie, das mit der gerichtlichen Fragestellung in keinem Zusammenhang steht?n = 1 · Weiß nicht: 1
Integrität und Vertraulichkeit (lit. f) (häufige Beanstandungen) ?
Enthält das Gutachten Informationen von Dritten (Schule, Ärzte, Jugendamt), für die Sie gerade keine Schweigepflichtentbindung erteilt haben?n = 1 · Ja: 1
Hat der Gutachter Sie persönlich exploriert, oder wurde an Mitarbeiter delegiert?n = 1 · Vollständig delegiert: 1
Wurde vorab mit Ihnen besprochen, ob und wie die Begutachtung dokumentiert wird (Protokoll, Audio, Video)?n = 1 · Nein: 1
Wurde ein Gespräch mit Ihnen aufgezeichnet, ohne dass Sie vorab informiert wurden?n = 1 · Nein, mit Information: 1
Hat der Gutachter mit Ihnen per einfacher, unverschlüsselter E-Mail Inhalte mit Gesundheits- oder Verfahrensdaten ausgetauscht?n = 1 · Nein: 1
i Verwendung durch das Gericht (Einordnung – fließt nicht in die Bewertung ein)
Hat das Gericht in Ihrem Verfahren inzwischen einen Beschluss oder eine Entscheidung erlassen?n = 1 · Ja: 1
Nimmt der Beschluss erkennbar auf das Gutachten Bezug – wird es also darin erwähnt oder zitiert?n = 1 · Ja: 1
Ist das Gericht den Empfehlungen des Gutachtens gefolgt?n = 1 · Ja, vollständig: 1
Haben Sie die Verwertung des Gutachtens im Verfahren angegriffen (z. B. Befangenheitsantrag gegen den Gutachter, Rüge der Verwertbarkeit, Beschwerde)?n = 1 · Ja: 1
Mit welchem Ergebnis?n = 1 · Ohne Erfolg – Gutachten wurde dennoch verwertet: 1
Rückblick der Bewertenden: „Hätten Sie – mit Ihrem heutigen Wissen über Folgen und Tragweite – damals erneut eingewilligt?" – Nein: 1 (n = 1; eine Diskrepanz deutet auf Defizite der Aufklärung über Folgen und Tragweite hin – Wirksamkeit der Einwilligung, Erwägungsgrund 42 DS-GVO; fließt nicht in die Beanstandungs-Auswertung ein)

Dargestellt sind Rückmeldungen von Verfahrensbeteiligten nach Prüfung und Freigabe durch Artikel 80 e.V. Prozentwerte erst ab 3 inhaltlichen Antworten je Frage; „Weiß nicht"/„Entfällt" fließen nicht in Prozentwerte ein. Fragen zum Einwilligungsumfeld (etwa Druck „von anderer Seite") betreffen die Wirksamkeit der Einwilligung, auf die sich der Gutachter stützt – nicht notwendig eigenes Verhalten des Gutachters (Art. 7 Abs. 1, Erwägungsgründe 42 f. DS-GVO). Gutachter können Bewertungen hier beanstanden.

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