Helene Ruppert

Umfang1 Bewertung von Betroffenen → ansehen
Prüfung Artikel 80 e.V.Bisher keine Prüfung durch den Verein.
Anschrift90403 Nürnberg
Schwerpunkt / QualifikationGutachter / Sachverständiger
DatenschutzerklärungLiegt dem Verein bisher nicht vor.
Zertifizierung (Art. 42)Dem Verein nicht bekannt.

Angaben aus öffentlich zugänglichen Quellen bzw. geprüften Meldungen.

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Wurde der Gutachter durch einen gerichtlichen Beweisbeschluss beauftragt?

Wurde das Gutachten fertiggestellt?

Enthält das Gutachten Daten oder Informationen über Sie?

Wie der Artikel 80 e.V. Helene Ruppert bewertet hat

Zu diesem Gutachter liegt derzeit keine veröffentlichte Datenschutz-Prüfung des Vereins vor.

Wie andere Helene Ruppert bewertet haben

Ergebnis der Datenschutz-Bewertungen (Art. 5 DS-GVO)

Was Sie hier sehen: strukturierte Rückmeldungen von Verfahrensbeteiligten – keine Feststellungen des Vereins. Je Grundsatz zeigt die Ampel, wie häufig Beanstandungen gemeldet wurden; die Einzelzahlen erscheinen mit einem Klick auf die jeweilige Zeile.
Was bedeuten diese Ampeln? → Bewertungen verstehen und richtig nutzen
überwiegend unauffällig teilweise Beanstandungen häufige Beanstandungen zu wenige Daten (unter 3 Antworten)

1 Bewertung

i Einordnung Ihrer Rückmeldung (Einordnung – fließt nicht in die Bewertung ein)
Wurde der Gutachter durch einen gerichtlichen Beweisbeschluss beauftragt?n = 1 · Ja: 1
Wurde das Gutachten fertiggestellt?n = 1 · Ja: 1
Enthält das Gutachten Daten oder Informationen über Sie?n = 1 · Ja: 1
Rechtmäßigkeit: Einwilligung (Art. 5 Abs. 1 lit. a) (zu wenige Daten) ?
Wurden Sie um eine Einwilligung gebeten?n = 1 · Nein: 1
Haben Sie ausdrücklich eingewilligt, dass der Gutachter bei Dritten (Ärzte, Schule, Jugendamt) Daten über Sie erhebt?n = 1 · Nein: 1
⚠ In mindestens einer Rückmeldung wurde berichtet, dass die Einwilligung unter Druck, ohne freie Wahl oder ohne die erforderliche vorherige Information (eigenständige Datenschutzerklärung) erfolgte. Eine unter Druck erteilte oder nicht informierte Einwilligung ist nicht wirksam (Art. 4 Nr. 11, Erwägungsgrund 42 DS-GVO); den Nachweis der Wirksamkeit trägt der Verantwortliche (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO).
Freiwilligkeit und Treu und Glauben (lit. a) (häufige Beanstandungen) ?
Wurden Sie aufgeklärt, dass Ihre Mitwirkung freiwillig ist und Sie jederzeit widerrufen können?n = 1 · Nein: 1
Wurde Ihnen vom Gutachter angedeutet oder der Eindruck erweckt, dass eine Verweigerung der Mitwirkung für Sie nachteilig gewertet würde? (z. B. „Das werde ich dem Gericht so mitteilen" oder „Dann stehen Ihre Daten eben ohne Ihre Mitwirkung im Gutachten")n = 1 · Ja: 1
Wurde Ihnen von anderer Seite (Gericht, Anwalt, Jugendamt) angedeutet, dass eine Verweigerung nachteilig gewertet würde?n = 1 · Weiß nicht: 1
Haben Sie aus freien Stücken an der Begutachtung teilgenommen?n = 1 · Nein: 1
Wurden Sie vor Ihrer Einwilligung über Folgen und Tragweite der Begutachtung aufgeklärt – also was mit Ihren Angaben geschieht und was daraus im Gutachten werden kann?n = 1 · Nein: 1
⚠ In mindestens einer Rückmeldung wurde berichtet, dass die Einwilligung unter Druck, ohne freie Wahl oder ohne die erforderliche vorherige Information (eigenständige Datenschutzerklärung) erfolgte. Eine unter Druck erteilte oder nicht informierte Einwilligung ist nicht wirksam (Art. 4 Nr. 11, Erwägungsgrund 42 DS-GVO); den Nachweis der Wirksamkeit trägt der Verantwortliche (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO).
Transparenz (lit. a) (häufige Beanstandungen) ?
Wurde Ihnen vorher mitgeteilt, ob und bei welchen Dritten (Umfeld, Kinder, Ärzte, Schule) Daten über Sie erhoben werden?n = 1 · Nein: 1
Haben Sie eine eigenständige, schriftliche Datenschutzerklärung erhalten – getrennt vom Einwilligungsformular?n = 1 · Nein: 1
Wurden Sie informiert, an wen das Gutachten und Ihre Daten übermittelt werden?n = 1 · Nein: 1
Wurden Sie über Ihre Rechte auf Berichtigung und Löschung aufgeklärt?n = 1 · Nein: 1
Zweckbindung (lit. b) (zu wenige Daten) ?
Wurden Ihnen im Gespräch Fragen gestellt oder Themen erhoben, die mit der gerichtlichen Fragestellung nichts zu tun hatten?n = 1 · Ja: 1
Wurden alte Akten oder frühere Gutachten aus anderen Verfahren herangezogen?n = 1 · Ja: 1
Wurden öffentlich zugängliche Quellen über Sie ausgewertet (Internet, soziale Medien)?n = 1 · Weiß nicht: 1
Datenminimierung (lit. c) (häufige Beanstandungen) ?
Wurden Gesundheitsdaten (Diagnosen, Therapien, Krankschreibungen, ärztliche Unterlagen) verwendet, ohne dass das Gericht dies ausdrücklich beauftragt hatte?n = 1 · Ja: 1
Bei wem wurden die Gesundheitsdaten erhoben?n = 1 · Bei Dritten: 1
Wurden Daten von Personen erhoben, die nicht Verfahrensbeteiligte sind (neue Partner, Geschwister, Nachbarn)?n = 1 · Ja: 1
Richtigkeit (lit. d) (zu wenige Daten) ?
Enthält das Gutachten Informationen über Sie, die falsch sind?n = 1 · Ja: 1
Haben Sie den Gutachter darauf hingewiesen – und wurde reagiert?n = 1 · Hingewiesen, nicht korrigiert: 1
Trugen die psychologischen Testunterlagen eine eindeutige Zuordnung zu Ihrer Person (Name, Datum, Unterschrift)?n = 1 · Entfällt – keine Tests: 1
Speicherbegrenzung (lit. e) (zu wenige Daten) ?
Wurde Ihnen mitgeteilt, wie lange Ihre Daten und Ihre Einwilligung gespeichert werden?n = 1 · Nein: 1
Falls Sie nach Abschluss Löschung verlangt haben: Wurde reagiert?n = 1 · Nicht verlangt: 1
Steht im fertigen Gutachten etwas über Sie, das mit der gerichtlichen Fragestellung in keinem Zusammenhang steht?n = 1 · Ja: 1
Integrität und Vertraulichkeit (lit. f) (häufige Beanstandungen) ?
Enthält das Gutachten Informationen von Dritten (Schule, Ärzte, Jugendamt), für die Sie gerade keine Schweigepflichtentbindung erteilt haben?n = 1 · Ja: 1
Hat der Gutachter Sie persönlich exploriert, oder wurde an Mitarbeiter delegiert?n = 1 · Vollständig persönlich: 1
Wurde vorab mit Ihnen besprochen, ob und wie die Begutachtung dokumentiert wird (Protokoll, Audio, Video)?n = 1 · Nein: 1
Wurde ein Gespräch mit Ihnen aufgezeichnet, ohne dass Sie vorab informiert wurden?n = 1 · Keine Aufzeichnung: 1
Hat der Gutachter mit Ihnen per einfacher, unverschlüsselter E-Mail Inhalte mit Gesundheits- oder Verfahrensdaten ausgetauscht?n = 1 · Ja: 1
i Verwendung durch das Gericht (Einordnung – fließt nicht in die Bewertung ein)
Hat das Gericht in Ihrem Verfahren inzwischen einen Beschluss oder eine Entscheidung erlassen?n = 1 · Ja: 1
Nimmt der Beschluss erkennbar auf das Gutachten Bezug – wird es also darin erwähnt oder zitiert?n = 1 · Ja: 1
Ist das Gericht den Empfehlungen des Gutachtens gefolgt?n = 1 · Ja, vollständig: 1
Haben Sie die Verwertung des Gutachtens im Verfahren angegriffen (z. B. Befangenheitsantrag gegen den Gutachter, Rüge der Verwertbarkeit, Beschwerde)?n = 1 · Nein: 1
Rückblick der Bewertenden: „Hätten Sie – mit Ihrem heutigen Wissen über Folgen und Tragweite – damals erneut eingewilligt?" – Nein: 1 (n = 1; eine Diskrepanz deutet auf Defizite der Aufklärung über Folgen und Tragweite hin – Wirksamkeit der Einwilligung, Erwägungsgrund 42 DS-GVO; fließt nicht in die Beanstandungs-Auswertung ein)

Dargestellt sind Rückmeldungen von Verfahrensbeteiligten nach Prüfung und Freigabe durch Artikel 80 e.V. Prozentwerte erst ab 3 inhaltlichen Antworten je Frage; „Weiß nicht"/„Entfällt" fließen nicht in Prozentwerte ein. Fragen zum Einwilligungsumfeld (etwa Druck „von anderer Seite") betreffen die Wirksamkeit der Einwilligung, auf die sich der Gutachter stützt – nicht notwendig eigenes Verhalten des Gutachters (Art. 7 Abs. 1, Erwägungsgründe 42 f. DS-GVO). Gutachter können Bewertungen hier beanstanden.

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