Ergebnis der Datenschutz-Bewertungen (Art. 5 DS-GVO)
Was Sie hier sehen: strukturierte Rückmeldungen von
Verfahrensbeteiligten –
keine Feststellungen des Vereins. Je Grundsatz zeigt die Ampel, wie häufig Beanstandungen gemeldet wurden;
die Einzelzahlen erscheinen mit einem Klick auf die jeweilige Zeile.
Was bedeuten diese Ampeln? → Bewertungen verstehen und richtig nutzen
überwiegend unauffällig
teilweise Beanstandungen
häufige Beanstandungen
zu wenige Daten (unter 3 Antworten)
2 Bewertungen · Begutachtungszeitraum 2022–2023
i
Einordnung Ihrer Rückmeldung (Einordnung – fließt nicht in die Bewertung ein)
Wurde der Gutachter durch einen gerichtlichen Beweisbeschluss beauftragt?n = 1 · Ja: 1
Wurde das Gutachten fertiggestellt?n = 1 · Wurde abgebrochen: 1
Enthält das Gutachten Daten oder Informationen über Sie?n = 1 · Ja: 1
Rechtmäßigkeit: Einwilligung (Art. 5 Abs. 1 lit. a) (häufige Beanstandungen)
?
Wurden Sie um eine Einwilligung gebeten?n = 2 · Nein: 2
Haben Sie ausdrücklich eingewilligt, dass der Gutachter bei Dritten (Ärzte, Schule, Jugendamt) Daten über Sie erhebt?n = 2 · Nein: 2
Falls Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben: Wurde die Verarbeitung danach gestoppt?n = 1 · Nein, fortgesetzt: 1
Freiwilligkeit und Treu und Glauben (lit. a) (teilweise Beanstandungen)
?
Wurden Sie aufgeklärt, dass Ihre Mitwirkung freiwillig ist und Sie jederzeit widerrufen können?n = 2 · Teilweise: 1 · Nein: 1
Wurde Ihnen vom Gutachter angedeutet oder der Eindruck erweckt, dass eine Verweigerung der Mitwirkung für Sie nachteilig gewertet würde? (z. B. „Das werde ich dem Gericht so mitteilen" oder „Dann stehen Ihre Daten eben ohne Ihre Mitwirkung im Gutachten")n = 2 · Nein: 1 · Weiß nicht: 1
Wurde Ihnen von anderer Seite (Gericht, Anwalt, Jugendamt) angedeutet, dass eine Verweigerung nachteilig gewertet würde?n = 1 · Nein: 1
Haben Sie aus freien Stücken an der Begutachtung teilgenommen?n = 1 · Ja: 1
Wurden Sie vor Ihrer Einwilligung über Folgen und Tragweite der Begutachtung aufgeklärt – also was mit Ihren Angaben geschieht und was daraus im Gutachten werden kann?n = 1 · Nein: 1
Transparenz (lit. a) (häufige Beanstandungen)
?
Wurde Ihnen vorher mitgeteilt, ob und bei welchen Dritten (Umfeld, Kinder, Ärzte, Schule) Daten über Sie erhoben werden?n = 2 · Nein: 2
Haben Sie eine eigenständige, schriftliche Datenschutzerklärung erhalten – getrennt vom Einwilligungsformular?n = 2 · Ja, erst später: 1 · Nein: 1
Wurden Sie informiert, an wen das Gutachten und Ihre Daten übermittelt werden?n = 2 · Nein: 2
Wurden Sie über Ihre Rechte auf Berichtigung und Löschung aufgeklärt?n = 2 · Nein: 2
Zweckbindung (lit. b) (teilweise Beanstandungen)
?
Wurden Ihnen im Gespräch Fragen gestellt oder Themen erhoben, die mit der gerichtlichen Fragestellung nichts zu tun hatten?n = 2 · Ja: 1 · Nein: 1
Wurden alte Akten oder frühere Gutachten aus anderen Verfahren herangezogen?n = 2 · Ja: 1 · Nein: 1
Wurden öffentlich zugängliche Quellen über Sie ausgewertet (Internet, soziale Medien)?n = 2 · Nein: 1 · Weiß nicht: 1
Datenminimierung (lit. c) (teilweise Beanstandungen)
?
Wurden Gesundheitsdaten (Diagnosen, Therapien, Krankschreibungen, ärztliche Unterlagen) verwendet, ohne dass das Gericht dies ausdrücklich beauftragt hatte?n = 2 · Ja: 1 · Nein: 1
Bei wem wurden die Gesundheitsdaten erhoben?n = 1 · Bei Dritten: 1
Wurden Daten von Personen erhoben, die nicht Verfahrensbeteiligte sind (neue Partner, Geschwister, Nachbarn)?n = 2 · Nein: 2
Richtigkeit (lit. d) (häufige Beanstandungen)
?
Enthält das Gutachten Informationen über Sie, die falsch sind?n = 2 · Ja: 1 · Nein: 1
Haben Sie den Gutachter darauf hingewiesen – und wurde reagiert?n = 1 · Hingewiesen, nicht korrigiert: 1
Trugen die psychologischen Testunterlagen eine eindeutige Zuordnung zu Ihrer Person (Name, Datum, Unterschrift)?n = 2 · Nein: 2
Speicherbegrenzung (lit. e) (teilweise Beanstandungen)
?
Wurde Ihnen mitgeteilt, wie lange Ihre Daten und Ihre Einwilligung gespeichert werden?n = 2 · Nein: 1 · Weiß nicht: 1
Falls Sie nach Abschluss Löschung verlangt haben: Wurde reagiert?n = 2 · Gelöscht bzw. beantwortet: 1 · Nicht verlangt: 1
Steht im fertigen Gutachten etwas über Sie, das mit der gerichtlichen Fragestellung in keinem Zusammenhang steht?n = 2 · Ja: 1 · Nein: 1
Integrität und Vertraulichkeit (lit. f) (überwiegend unauffällig)
?
Enthält das Gutachten Informationen von Dritten (Schule, Ärzte, Jugendamt), für die Sie gerade keine Schweigepflichtentbindung erteilt haben?n = 2 · Nein: 2
Hat der Gutachter Sie persönlich exploriert, oder wurde an Mitarbeiter delegiert?n = 2 · Vollständig persönlich: 2
Wurde vorab mit Ihnen besprochen, ob und wie die Begutachtung dokumentiert wird (Protokoll, Audio, Video)?n = 1 · Ja: 1
Wurde ein Gespräch mit Ihnen aufgezeichnet, ohne dass Sie vorab informiert wurden?n = 2 · Nein, mit Information: 2
Hat der Gutachter mit Ihnen per einfacher, unverschlüsselter E-Mail Inhalte mit Gesundheits- oder Verfahrensdaten ausgetauscht?n = 2 · Ja: 1 · Nein: 1
i
Verwendung durch das Gericht (Einordnung – fließt nicht in die Bewertung ein)
Hat das Gericht in Ihrem Verfahren inzwischen einen Beschluss oder eine Entscheidung erlassen?n = 1 · Ja: 1
Nimmt der Beschluss erkennbar auf das Gutachten Bezug – wird es also darin erwähnt oder zitiert?n = 1 · Ja: 1
Ist das Gericht den Empfehlungen des Gutachtens gefolgt?n = 1 · Teilweise: 1
Haben Sie die Verwertung des Gutachtens im Verfahren angegriffen (z. B. Befangenheitsantrag gegen den Gutachter, Rüge der Verwertbarkeit, Beschwerde)?n = 1 · Ja: 1
Mit welchem Ergebnis?n = 1 · Ohne Erfolg – Gutachten wurde dennoch verwertet: 1
Rückblick der Bewertenden: „Hätten Sie – mit Ihrem heutigen Wissen über Folgen und Tragweite – damals erneut eingewilligt?" – Nein: 1 (n = 1; eine Diskrepanz deutet auf Defizite der Aufklärung über Folgen und Tragweite hin – Wirksamkeit der Einwilligung, Erwägungsgrund 42 DS-GVO; fließt nicht in die Beanstandungs-Auswertung ein)
Dargestellt sind Rückmeldungen von Verfahrensbeteiligten nach Prüfung und Freigabe
durch Artikel 80 e.V. Prozentwerte erst ab 3 inhaltlichen Antworten je Frage;
„Weiß nicht"/„Entfällt" fließen nicht in Prozentwerte ein. Fragen zum Einwilligungsumfeld (etwa Druck „von anderer Seite")
betreffen die Wirksamkeit der Einwilligung, auf die sich der Gutachter stützt – nicht notwendig eigenes Verhalten
des Gutachters (Art. 7 Abs. 1, Erwägungsgründe 42 f. DS-GVO). Gutachter können Bewertungen
hier beanstanden.