Elke Schön

Umfang1 Prüfung durch den Verein → ansehen
Prüfung Artikel 80 e.V.✓ Vollprüfung durch den Artikel 80 e.V. erfolgt.
Institut / FirmaElke Schön
AnschriftCeltesstraße 31, 67549 Worms
Fachliche QualifikationDiplom-Psychologin / Psychotherapeutin HPG
DatenschutzerklärungLiegt dem Verein bisher nicht vor.
Zertifizierung (Art. 42)Dem Verein nicht bekannt.

Angaben aus öffentlich zugänglichen Quellen bzw. geprüften Meldungen.

Sie sind der hier benannte Gutachter? Reichen Sie Ihre Datenschutzerklärung ein – wir verlinken sie oben in den Stammdaten. Sie können außerdem unrichtige Angaben berichtigen lassen, Bewertungen beanstanden oder eine Stellungnahme abgeben sowie sich jederzeit an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden.

📝 Vollprüfung durch den Artikel 80 e.V. – Ergebnis

Dem Verein lag ein familienpsychologisches Gutachten von Frau Elke Schön aus dem Jahr 2023vollständig vor, ergänzt um den zugrunde liegenden gerichtlichen Beweisbeschluss des Amtsgerichts XXXXX (XXXXX), die Korrespondenz der betroffenen Partei mit der Sachverständigen und deren strukturierte Angaben nach unserem Prüfkatalog.

Die Veröffentlichung dieser Zusammenfassung erfolgt zum Schutz der Beteiligten anonymisiert.


Aus der Dokumentation ergeben sich folgende objektive Hinweise:

  • Die verarbeiteten Daten fallen unter das Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DS-GVO(Gesundheitsdaten, sensible Daten). Eine Einwilligung oder eine Rechtsgrundlage ist nicht dokumentiert.

  • Das Gutachten dokumentiert selbst, dass eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht ersichtlich ist (Art. 6 DS-GVO).

  • Die Dokumentation enthält keinen Nachweis darüber, dass die Betroffenen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert wurden (Art. 12–14 DS-GVO).

  • Es gibt objektive Hinweise darauf, dass Datenerhebungen über den im Beweisbeschluss definierten Auftrag hinaus erfolgt sind (Art. 5 Abs. 1 lit. b DS-GVO – Zweckbindung).

  • Die Dokumentation enthält keinen Nachweis über die Gewährleistung der Betroffenenrechte (Kapitel III DS-GVO: Auskunft, Löschung, Einschränkung, Berichtigung, Widerspruch).

  • Nach dem Dominoprinzip ist jede weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten (auch durch Gerichte) unzulässig. Das Nutzen in gerichtlichen Entscheidungen stellt selbst eine Verarbeitung dar (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO).

  • Die Dokumentation enthält Hinweise auf das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der Strafvorschrift des § 42 BDSG.


Bewertung / Erfahrung des Artikel 80 e.V.

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung genügt die Datenverarbeitung in diesem Gutachten den Grundsätzen des Art. 5 DS-GVO nicht. Die fehlende Rechtsgrundlage und die nicht dokumentierte Einwilligung begründen ein gesetzliches Verarbeitungsverbot nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO. Die Datenverarbeitung ist rechtswidrig und das Gutachten unverwertbar.

Betroffene in vergleichbarer Lage können ihre Rechte prüfen lassen – von der Ablehnung des Sachverständigen (§ 406 ZPO) über eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)bis zur Zivilklage (Art. 79 DS-GVO) und der Rüge der Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener Daten. Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung liegt bei der Sachverständigen.

Eine Teilnahme an einer Begutachtung durch die Sachverständige würden wir abraten. Durch die fehlenden grundrechtlichen Sicherungen besteht ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen, die im Nachgang nicht mehr rückgängig zu machen sind. Die Daten sind zu sperren und zu löschen.

Der Sachverständigen steht jederzeit eine Stellungnahme offen, die wir hier veröffentlichen und ebenso prüfen und kommentieren:
[Link zur Stellungnahme / Bewertung-beanstandung/]

Wurde dieser Gutachter in Ihrem Fall beauftragt?

Ob die Begutachtung noch läuft oder das Gutachten schon vorliegt – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach der DS-GVO. Je früher, desto mehr lässt sich bewegen oder gar verhindern.

Was wir für Sie tun können →

Artikel 80 e.V. – unabhängig, ausschließlich durch Mandate finanziert.

Bewerten Sie jetzt Elke Schön

wenn diese Person als Sachverständige(r) in Ihrem Verfahren tätig war. Bewerten Sie die Datenverarbeitung anhand unseres Fragenkatalogs zu Art. 5 DS-GVO – auch dann, wenn die Begutachtung abgebrochen wurde. Alle Fragen sind per Antippen zu beantworten (ca. 2–3 Minuten).

Block 1 von 12 · Einordnung Ihrer Rückmeldung

Wurde der Gutachter durch einen gerichtlichen Beweisbeschluss beauftragt?

Wurde das Gutachten fertiggestellt?

Enthält das Gutachten Daten oder Informationen über Sie?

Block 1 von 12
Wie der Artikel 80 e.V. Elke Schön bewertet hat

Zu diesem Gutachter liegt derzeit keine veröffentlichte Datenschutz-Prüfung des Vereins vor.

Wie andere Elke Schön bewertet haben

Ergebnis der Datenschutz-Bewertungen (Art. 5 DS-GVO)

Für diesen Gutachter liegen von Betroffenen noch keine freigegebenen Bewertungen vor. Waren Sie Verfahrensbeteiligter? Dann geben Sie unten die erste Bewertung ab und helfen Sie anderen mit Ihren Erlebnissen – auch dann, wenn die Begutachtung abgebrochen wurde.

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