Cornelia Barde
| Umfang | 1 Prüfung durch den Verein → ansehen1 Bewertung von Betroffenen → ansehen |
|---|---|
| Prüfung Artikel 80 e.V. | ✓ Vorprüfung durch den Artikel 80 e.V. erfolgt. |
| Institut / Firma | PGB - Praxis für psychologische Gutachtenerstellung und Beratung |
| Anschrift | Hemauerstraße 6, 93047 Regensburg |
| Tätig als | Sachverständiger für familienpsychologische Gutachtenständige |
| Fachliche Qualifikation | Diplom-Psychologin, approbierte Psychologische Psychotherapeutin |
| Webseite | https://pgb-praxis.de/team |
| Datenschutzerklärung | Liegt dem Verein bisher nicht vor. |
| Zertifizierung (Art. 42) | Dem Verein nicht bekannt. |
Angaben aus öffentlich zugänglichen Quellen bzw. geprüften Meldungen.
📝 Vorprüfung durch den Artikel 80 e.V. – Ergebnis
Dem Verein lag die Aufklärung zur Gutachtenerstellung der Sachverständigen Cornelia Barde vollständig vor. Die Veröffentlichung dieser Zusammenfassung erfolgt zum Schutz der Beteiligten anonymisiert.
Aus dem Dokument ergeben sich folgende Feststellungen zu seinem Inhalt:
- Die Aufklärung enthält keine Pflichtangaben einer Datenschutzinformation im Sinne der Art. 12–14 DS-GVO. Der Verweis, Näheres könne „unter www.pgb-praxis.de eingesehen werden“, genügt nach unserer Prüfung den Anforderungen des Art. 13 Abs. 1 DS-GVO nicht, da die Betroffenen nicht konkret und transparent über die Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen der Begutachtung informiert werden. Die auf der genannten Seite abrufbare Datenschutzerklärung bezieht sich nach unserer Prüfung nur auf die Nutzung der Website, nicht auf die Gutachtenerstellung.
- Die Aufklärung weist auf die Freiwilligkeit der Mitwirkung hin. Die Formulierung „Sie hätten dadurch weniger Möglichkeiten, Ihre persönliche Sicht der Dinge darzustellen“ stellt dieser Freiwilligkeit nach dem Ergebnis unserer Prüfung jedoch einen Nachteil gegenüber. Eine Einwilligung, die unter Inaussichtstellung von Nachteilen erklärt wird, ist nach Art. 7 Abs. 4 DS-GVO in ihrer Freiwilligkeit fraglich.
- Die Aufklärung macht nicht ausdrücklich deutlich, dass ohne Einwilligung keine personenbezogenen Daten der betroffenen Person verarbeitet werden.
- Die Aufklärung enthält keine Information über die Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch) gemäß Kapitel III DS-GVO.
- Es wird nicht dargelegt, auf welche Rechtsgrundlage (Art. 6 DS-GVO) die Verarbeitung gestützt wird.
- Zur Aussage „Alles was Sie mir im Rahmen der Begutachtung mitteilen, unterliegt keiner Schweigepflicht gegenüber dem Gericht“ fehlt nach unserer Prüfung eine transparente Erläuterung, wie mit den mitgeteilten Daten datenschutzrechtlich verfahren wird; die Erklärung ist insoweit geeignet, unzutreffende Erwartungen an den Umgang mit den Daten zu wecken.
- Die Aufklärung enthält keinen Hinweis auf das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) und den zivilrechtlichen Rechtsweg (Art. 79 DS-GVO).
Bewertung / Ergebnis der Prüfung des Artikel 80 e.V.
Nach dem Ergebnis unserer datenschutzrechtlichen Prüfung genügt die Aufklärung zur Gutachtenerstellung von Cornelia Barde den Anforderungen der DS-GVO nicht. Der Verweis auf eine Website-Datenschutzerklärung ist nach unserer Auffassung geeignet, den Eindruck einer für die Begutachtung geltenden Datenschutzinformation zu erwecken, die dort nach unserer Prüfung nicht vorliegt.
Nach unserer Rechtsauffassung kann eine Einwilligung, die auf einer Aufklärung ohne die genannten Pflichtinformationen beruht, nicht als „informiert“ im Sinne des Art. 4 Nr. 11 DS-GVO angesehen werden. Aus einer solchen Einwilligung lässt sich nach unserer Auffassung keine wirksame Grundlage für die Verarbeitung herleiten; ob und in welchem Umfang hieraus Löschungsansprüche folgen, ist im Einzelfall zu prüfen.
Betroffene in vergleichbarer Lage haben unabhängig hiervon das Recht, die Verarbeitung ihrer Daten zu hinterfragen, Auskunft nach Art. 15 DS-GVO zu verlangen, im Verfahren die Verwertbarkeit zu rügen und von den prozessualen Möglichkeiten (u. a. § 406 ZPO) sowie den Rechten nach Art. 77, 79 DS-GVO Gebrauch zu machen. Über diese Rechte informieren wir unter [Link].
Der Sachverständigen steht jederzeit eine Stellungnahme offen, die wir hier veröffentlichen und ebenso prüfen und kommentieren:
[Link zur Stellungnahme / Bewertung-beanstandung/]
Ob die Begutachtung noch läuft oder das Gutachten schon vorliegt – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach der DS-GVO. Je früher, desto mehr lässt sich bewegen oder gar verhindern.
Artikel 80 e.V. – unabhängig, ausschließlich durch Mandate finanziert.
Bewerten Sie jetzt Cornelia Barde
wenn diese Person als Sachverständige(r) in Ihrem Verfahren tätig war. Bewerten Sie die Datenverarbeitung anhand unseres Fragenkatalogs zu Art. 5 DS-GVO – auch dann, wenn die Begutachtung abgebrochen wurde. Alle Fragen sind per Antippen zu beantworten (ca. 2–3 Minuten).
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Zu diesem Gutachter liegt derzeit keine veröffentlichte Datenschutz-Prüfung des Vereins vor.
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Ergebnis der Datenschutz-Bewertungen (Art. 5 DS-GVO)
Was bedeuten diese Ampeln? → Bewertungen verstehen und richtig nutzen
Rechtmäßigkeit: Einwilligung (Art. 5 Abs. 1 lit. a) (zu wenige Daten) ?
Freiwilligkeit und Treu und Glauben (lit. a) (zu wenige Daten) ?
Transparenz (lit. a) (häufige Beanstandungen) ?
Zweckbindung (lit. b) (zu wenige Daten) ?
Datenminimierung (lit. c) (zu wenige Daten) ?
Richtigkeit (lit. d) (zu wenige Daten) ?
Speicherbegrenzung (lit. e) (zu wenige Daten) ?
Integrität und Vertraulichkeit (lit. f) (teilweise Beanstandungen) ?
Dargestellt sind Rückmeldungen von Verfahrensbeteiligten nach Prüfung und Freigabe durch Artikel 80 e.V. Prozentwerte erst ab 3 inhaltlichen Antworten je Frage; „Weiß nicht"/„Entfällt" fließen nicht in Prozentwerte ein. Fragen zum Einwilligungsumfeld (etwa Druck „von anderer Seite") betreffen die Wirksamkeit der Einwilligung, auf die sich der Gutachter stützt – nicht notwendig eigenes Verhalten des Gutachters (Art. 7 Abs. 1, Erwägungsgründe 42 f. DS-GVO). Gutachter können Bewertungen hier beanstanden.