Cornelia Barde

Umfang1 Prüfung durch den Verein → ansehen1 Bewertung von Betroffenen → ansehen
Prüfung Artikel 80 e.V.✓ Vorprüfung durch den Artikel 80 e.V. erfolgt.
Institut / FirmaPGB - Praxis für psychologische Gutachtenerstellung und Beratung
AnschriftHemauerstraße 6, 93047 Regensburg
Tätig alsSachverständiger für familienpsychologische Gutachtenständige
Fachliche QualifikationDiplom-Psychologin, approbierte Psychologische Psychotherapeutin
Webseitehttps://pgb-praxis.de/team
DatenschutzerklärungLiegt dem Verein bisher nicht vor.
Zertifizierung (Art. 42)Dem Verein nicht bekannt.

Angaben aus öffentlich zugänglichen Quellen bzw. geprüften Meldungen.

Sie sind der hier benannte Gutachter? Reichen Sie Ihre Datenschutzerklärung ein – wir verlinken sie oben in den Stammdaten. Sie können außerdem unrichtige Angaben berichtigen lassen, Bewertungen beanstanden oder eine Stellungnahme abgeben sowie sich jederzeit an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden.

📝 Vorprüfung durch den Artikel 80 e.V. – Ergebnis

Dem Verein lag die Aufklärung zur Gutachtenerstellung der Sachverständigen Cornelia Barde vollständig vor. Die Veröffentlichung dieser Zusammenfassung erfolgt zum Schutz der Beteiligten anonymisiert.

Aus dem Dokument ergeben sich folgende Feststellungen zu seinem Inhalt:

  • Die Aufklärung enthält keine Pflichtangaben einer Datenschutzinformation im Sinne der Art. 12–14 DS-GVO. Der Verweis, Näheres könne „unter www.pgb-praxis.de eingesehen werden“, genügt nach unserer Prüfung den Anforderungen des Art. 13 Abs. 1 DS-GVO nicht, da die Betroffenen nicht konkret und transparent über die Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen der Begutachtung informiert werden. Die auf der genannten Seite abrufbare Datenschutzerklärung bezieht sich nach unserer Prüfung nur auf die Nutzung der Website, nicht auf die Gutachtenerstellung.
  • Die Aufklärung weist auf die Freiwilligkeit der Mitwirkung hin. Die Formulierung „Sie hätten dadurch weniger Möglichkeiten, Ihre persönliche Sicht der Dinge darzustellen“ stellt dieser Freiwilligkeit nach dem Ergebnis unserer Prüfung jedoch einen Nachteil gegenüber. Eine Einwilligung, die unter Inaussichtstellung von Nachteilen erklärt wird, ist nach Art. 7 Abs. 4 DS-GVO in ihrer Freiwilligkeit fraglich.
  • Die Aufklärung macht nicht ausdrücklich deutlich, dass ohne Einwilligung keine personenbezogenen Daten der betroffenen Person verarbeitet werden.
  • Die Aufklärung enthält keine Information über die Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch) gemäß Kapitel III DS-GVO.
  • Es wird nicht dargelegt, auf welche Rechtsgrundlage (Art. 6 DS-GVO) die Verarbeitung gestützt wird.
  • Zur Aussage „Alles was Sie mir im Rahmen der Begutachtung mitteilen, unterliegt keiner Schweigepflicht gegenüber dem Gericht“ fehlt nach unserer Prüfung eine transparente Erläuterung, wie mit den mitgeteilten Daten datenschutzrechtlich verfahren wird; die Erklärung ist insoweit geeignet, unzutreffende Erwartungen an den Umgang mit den Daten zu wecken.
  • Die Aufklärung enthält keinen Hinweis auf das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) und den zivilrechtlichen Rechtsweg (Art. 79 DS-GVO).

Bewertung / Ergebnis der Prüfung des Artikel 80 e.V.

Nach dem Ergebnis unserer datenschutzrechtlichen Prüfung genügt die Aufklärung zur Gutachtenerstellung von Cornelia Barde den Anforderungen der DS-GVO nicht. Der Verweis auf eine Website-Datenschutzerklärung ist nach unserer Auffassung geeignet, den Eindruck einer für die Begutachtung geltenden Datenschutzinformation zu erwecken, die dort nach unserer Prüfung nicht vorliegt.

Nach unserer Rechtsauffassung kann eine Einwilligung, die auf einer Aufklärung ohne die genannten Pflichtinformationen beruht, nicht als „informiert“ im Sinne des Art. 4 Nr. 11 DS-GVO angesehen werden. Aus einer solchen Einwilligung lässt sich nach unserer Auffassung keine wirksame Grundlage für die Verarbeitung herleiten; ob und in welchem Umfang hieraus Löschungsansprüche folgen, ist im Einzelfall zu prüfen.

Betroffene in vergleichbarer Lage haben unabhängig hiervon das Recht, die Verarbeitung ihrer Daten zu hinterfragen, Auskunft nach Art. 15 DS-GVO zu verlangen, im Verfahren die Verwertbarkeit zu rügen und von den prozessualen Möglichkeiten (u. a. § 406 ZPO) sowie den Rechten nach Art. 77, 79 DS-GVO Gebrauch zu machen. Über diese Rechte informieren wir unter [Link].

Der Sachverständigen steht jederzeit eine Stellungnahme offen, die wir hier veröffentlichen und ebenso prüfen und kommentieren:
[Link zur Stellungnahme / Bewertung-beanstandung/]

Wurde dieser Gutachter in Ihrem Fall beauftragt?

Ob die Begutachtung noch läuft oder das Gutachten schon vorliegt – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach der DS-GVO. Je früher, desto mehr lässt sich bewegen oder gar verhindern.

Was wir für Sie tun können →

Artikel 80 e.V. – unabhängig, ausschließlich durch Mandate finanziert.

Bewerten Sie jetzt Cornelia Barde

wenn diese Person als Sachverständige(r) in Ihrem Verfahren tätig war. Bewerten Sie die Datenverarbeitung anhand unseres Fragenkatalogs zu Art. 5 DS-GVO – auch dann, wenn die Begutachtung abgebrochen wurde. Alle Fragen sind per Antippen zu beantworten (ca. 2–3 Minuten).

Block 1 von 12 · Einordnung Ihrer Rückmeldung

Wurde der Gutachter durch einen gerichtlichen Beweisbeschluss beauftragt?

Wurde das Gutachten fertiggestellt?

Enthält das Gutachten Daten oder Informationen über Sie?

Block 1 von 12
Wie der Artikel 80 e.V. Cornelia Barde bewertet hat

Zu diesem Gutachter liegt derzeit keine veröffentlichte Datenschutz-Prüfung des Vereins vor.

Wie andere Cornelia Barde bewertet haben

Ergebnis der Datenschutz-Bewertungen (Art. 5 DS-GVO)

Was Sie hier sehen: strukturierte Rückmeldungen von Verfahrensbeteiligten – keine Feststellungen des Vereins. Je Grundsatz zeigt die Ampel, wie häufig Beanstandungen gemeldet wurden; die Einzelzahlen erscheinen mit einem Klick auf die jeweilige Zeile.
Was bedeuten diese Ampeln? → Bewertungen verstehen und richtig nutzen
überwiegend unauffällig teilweise Beanstandungen häufige Beanstandungen zu wenige Daten (unter 3 Antworten)

1 Bewertung · Begutachtungszeitraum 2026–2026

Rechtmäßigkeit: Einwilligung (Art. 5 Abs. 1 lit. a) (zu wenige Daten) ?
Wurden Sie um eine Einwilligung gebeten?n = 1 · Nein: 1
Haben Sie ausdrücklich eingewilligt, dass der Gutachter bei Dritten (Ärzte, Schule, Jugendamt) Daten über Sie erhebt?n = 1 · Nein: 1
Falls Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben: Wurde die Verarbeitung danach gestoppt?n = 1 · Entfällt – kein Widerruf: 1
Freiwilligkeit und Treu und Glauben (lit. a) (zu wenige Daten) ?
Wurden Sie aufgeklärt, dass Ihre Mitwirkung freiwillig ist und Sie jederzeit widerrufen können?n = 1 · Ja, vollständig: 1
Wurde Ihnen vom Gutachter angedeutet oder der Eindruck erweckt, dass eine Verweigerung der Mitwirkung für Sie nachteilig gewertet würde? (z. B. „Das werde ich dem Gericht so mitteilen" oder „Dann stehen Ihre Daten eben ohne Ihre Mitwirkung im Gutachten")n = 1 · Nein: 1
Transparenz (lit. a) (häufige Beanstandungen) ?
Wurde Ihnen vorher mitgeteilt, ob und bei welchen Dritten (Umfeld, Kinder, Ärzte, Schule) Daten über Sie erhoben werden?n = 1 · Nein: 1
Haben Sie eine eigenständige, schriftliche Datenschutzerklärung erhalten – getrennt vom Einwilligungsformular?n = 1 · Nein: 1
Wurden Sie informiert, an wen das Gutachten und Ihre Daten übermittelt werden?n = 1 · Nein: 1
Wurden Sie über Ihre Rechte auf Berichtigung und Löschung aufgeklärt?n = 1 · Nein: 1
Zweckbindung (lit. b) (zu wenige Daten) ?
Wurden Ihnen im Gespräch Fragen gestellt oder Themen erhoben, die mit der gerichtlichen Fragestellung nichts zu tun hatten?n = 1 · Ja: 1
Wurden alte Akten oder frühere Gutachten aus anderen Verfahren herangezogen?n = 1 · Ja: 1
Wurden öffentlich zugängliche Quellen über Sie ausgewertet (Internet, soziale Medien)?n = 1 · Weiß nicht: 1
Datenminimierung (lit. c) (zu wenige Daten) ?
Wurden Gesundheitsdaten (Diagnosen, Therapien, Krankschreibungen, ärztliche Unterlagen) verwendet, ohne dass das Gericht dies ausdrücklich beauftragt hatte?n = 1 · Ja: 1
Bei wem wurden die Gesundheitsdaten erhoben?n = 1 · Bei mir: 1
Wurden Daten von Personen erhoben, die nicht Verfahrensbeteiligte sind (neue Partner, Geschwister, Nachbarn)?n = 1 · Weiß nicht: 1
Richtigkeit (lit. d) (zu wenige Daten) ?
Enthält das Gutachten Informationen über Sie, die falsch sind?n = 1 · Weiß nicht: 1
Trugen die psychologischen Testunterlagen eine eindeutige Zuordnung zu Ihrer Person (Name, Datum, Unterschrift)?n = 1 · Weiß nicht: 1
Speicherbegrenzung (lit. e) (zu wenige Daten) ?
Wurde Ihnen mitgeteilt, wie lange Ihre Daten und Ihre Einwilligung gespeichert werden?n = 1 · Nein: 1
Falls Sie nach Abschluss Löschung verlangt haben: Wurde reagiert?n = 1 · Nicht verlangt: 1
Steht im fertigen Gutachten etwas über Sie, das mit der gerichtlichen Fragestellung in keinem Zusammenhang steht?n = 1 · Weiß nicht: 1
Integrität und Vertraulichkeit (lit. f) (teilweise Beanstandungen) ?
Enthält das Gutachten Informationen von Dritten (Schule, Ärzte, Jugendamt), für die Sie gerade keine Schweigepflichtentbindung erteilt haben?n = 1 · Weiß nicht: 1
Hat der Gutachter Sie persönlich exploriert, oder wurde an Mitarbeiter delegiert?n = 1 · Vollständig persönlich: 1
Wurde ein Gespräch mit Ihnen aufgezeichnet, ohne dass Sie vorab informiert wurden?n = 1 · Keine Aufzeichnung: 1
Hat der Gutachter mit Ihnen per einfacher, unverschlüsselter E-Mail Inhalte mit Gesundheits- oder Verfahrensdaten ausgetauscht?n = 1 · Ja: 1

Dargestellt sind Rückmeldungen von Verfahrensbeteiligten nach Prüfung und Freigabe durch Artikel 80 e.V. Prozentwerte erst ab 3 inhaltlichen Antworten je Frage; „Weiß nicht"/„Entfällt" fließen nicht in Prozentwerte ein. Fragen zum Einwilligungsumfeld (etwa Druck „von anderer Seite") betreffen die Wirksamkeit der Einwilligung, auf die sich der Gutachter stützt – nicht notwendig eigenes Verhalten des Gutachters (Art. 7 Abs. 1, Erwägungsgründe 42 f. DS-GVO). Gutachter können Bewertungen hier beanstanden.

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