Christiane Aurich
| Umfang | 1 Bewertung von Betroffenen → ansehen |
|---|---|
| Prüfung Artikel 80 e.V. | Bisher keine Prüfung durch den Verein. |
| Anschrift | 12203 Berlin |
| Schwerpunkt / Qualifikation | Gutachter / Sachverständiger |
| Datenschutzerklärung | Liegt dem Verein bisher nicht vor. |
| Zertifizierung (Art. 42) | Dem Verein nicht bekannt. |
Angaben aus öffentlich zugänglichen Quellen bzw. geprüften Meldungen.
Ob die Begutachtung noch läuft oder das Gutachten schon vorliegt – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach der DS-GVO. Je früher, desto mehr lässt sich bewegen oder gar verhindern.
Artikel 80 e.V. – unabhängig, ausschließlich durch Mandate finanziert.
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wenn diese Person als Sachverständige(r) in Ihrem Verfahren tätig war. Bewerten Sie die Datenverarbeitung anhand unseres Fragenkatalogs zu Art. 5 DS-GVO – auch dann, wenn die Begutachtung abgebrochen wurde. Alle Fragen sind per Antippen zu beantworten (ca. 2–3 Minuten).
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Zweckbindung (lit. b) (zu wenige Daten) ?
Datenminimierung (lit. c) (zu wenige Daten) ?
Richtigkeit (lit. d) (zu wenige Daten) ?
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Dargestellt sind Rückmeldungen von Verfahrensbeteiligten nach Prüfung und Freigabe durch Artikel 80 e.V. Prozentwerte erst ab 3 inhaltlichen Antworten je Frage; „Weiß nicht"/„Entfällt" fließen nicht in Prozentwerte ein. Fragen zum Einwilligungsumfeld (etwa Druck „von anderer Seite") betreffen die Wirksamkeit der Einwilligung, auf die sich der Gutachter stützt – nicht notwendig eigenes Verhalten des Gutachters (Art. 7 Abs. 1, Erwägungsgründe 42 f. DS-GVO). Gutachter können Bewertungen hier beanstanden.