Dr. med. Arthur Ballin
| Umfang | 1 Prüfung durch den Verein → ansehen1 Bewertung von Betroffenen → ansehen |
|---|---|
| Prüfung Artikel 80 e.V. | ✓ Vorprüfung durch den Artikel 80 e.V. erfolgt. → Prüfergebnis nach Art. 5 DS-GVO lesen (unten auf dieser Seite) |
| Institut / Firma | HIFPP - Hamburger Institut für forensische Psychiatrie und Psychologie GmbH |
| Anschrift | Ferdinandstrasse 6, 20095 Hamburg |
| Tätig als | Sachverständiger für familienpsychologische Gutachten |
| Webseite | https://forensik-hamburg.de/team.html |
| Datenschutzerklärung | Liegt dem Verein bisher nicht vor. |
| Zertifizierung (Art. 42) | Dem Verein nicht bekannt. |
Angaben aus öffentlich zugänglichen Quellen bzw. geprüften Meldungen.
⚠️ Wurde dieser Gutachter in Ihrem Fall beauftragt?
FAQ – Sie erhalten sofort die passende Antwort:
Artikel 80 e.V. – unabhängig, ausschließlich durch Mandate finanziert.
Bewerten Sie jetzt Dr. med. Arthur Ballin
wenn diese Person als Sachverständige(r) in Ihrem Verfahren tätig war. Bewerten Sie die Datenverarbeitung anhand unseres Fragenkatalogs zu Art. 5 DS-GVO – auch dann, wenn die Begutachtung abgebrochen wurde. Alle Fragen sind per Antippen zu beantworten (ca. 2–3 Minuten).
Jetzt schnell und anonym bewerten – später validieren. Sie brauchen jetzt keine Unterlagen: Bewerten Sie ohne Namen, ohne Aktenzeichen. Einen Link zur freiwilligen Validierung (für das ✓) erhalten Sie danach per E-Mail.
Wie der Artikel 80 e.V. Arthur Ballin bewertet hat▸
Vorprüfung durch den Artikel 80 e.V. – Ergebnis
Dem Verein lagen Teile der Dokumentation des Sachverständigen Dr. med. Arthur Ballin aus dem Jahr 2025 vor. Die Veröffentlichung dieser Zusammenfassung erfolgt zum Schutz der Beteiligten anonymisiert.
Prüfung nach den Grundsätzen des Art. 5 DS-GVO:
- lit. a – Rechtmäßigkeit ?: nicht nachweisbar. 7 Dritte, keine Einwilligung eingeholt, Drittbefragung wurde delegiert
- lit. a – Treu und Glauben ?: nicht nachweisbar. Falsche Aufklärung, Verheimlichung der Risiken
- lit. a – Transparenz ?: beanstandet
- lit. b – Zweckbindung ?: beanstandet
- lit. c – Datenminimierung ?: beanstandet. Im Fließtext, 10 Seiten Biographie, Daten über die Fragestellungen hinaus
- lit. d – Richtigkeit ?: beanstandet
- lit. d – Aktualität ?: nicht nachweisbar
- lit. e – Speicherbegrenzung ?: beanstandet
- lit. f – Integrität/Vertraulichkeit ?: beanstandet
- Abs. 2 – Rechenschaft/Nachweisbarkeit ?: beanstandet
Ergänzende Feststellung: Im Duo mit: Casadevall (https://artikel-80.de/gutachter/luna-casadevall-hamburg/). Gutachten vollständig im Fließtext.
Bewertung des Vereins: Nach dem Ergebnis unserer Prüfung genügt die im Gutachten dokumentierte Datenverarbeitung den Grundsätzen des Art. 5 DS-GVO in mehreren Kernbereichen nicht. Die Rechenschaftspflicht für die Rechtmäßigkeit liegt nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO beim Sachverständigen.
Betroffene in vergleichbarer Lage können ihre Rechte prüfen lassen – von der Ablehnung des Sachverständigen (§ 406 ZPO) über die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) bis zur Rüge der Verwertbarkeit im Verfahren. Dem Sachverständigen steht jederzeit eine Stellungnahme offen, die wir veröffentlichen: Beanstandung und Stellungnahme. Stand der Prüfung: Aug. 2026.
Wie andere Arthur Ballin bewertet haben▸
Ergebnis der Datenschutz-Bewertungen (Art. 5 DS-GVO)
Was bedeuten diese Ampeln? → Bewertungen verstehen und richtig nutzen
i Einordnung Ihrer Rückmeldung (Einordnung – fließt nicht in die Bewertung ein)
Rechtmäßigkeit: Einwilligung (Art. 5 Abs. 1 lit. a) (teilweise Beanstandungen) ?
Freiwilligkeit und Treu und Glauben (lit. a) (häufige Beanstandungen) ?
Transparenz (lit. a) (häufige Beanstandungen) ?
Zweckbindung (lit. b) (zu wenige Daten) ?
Datenminimierung (lit. c) (zu wenige Daten) ?
Richtigkeit (lit. d) (häufige Beanstandungen) ?
Speicherbegrenzung (lit. e) (zu wenige Daten) ?
Integrität und Vertraulichkeit (lit. f) (teilweise Beanstandungen) ?
i Verwendung durch das Gericht (Einordnung – fließt nicht in die Bewertung ein)
Dargestellt sind Rückmeldungen von Verfahrensbeteiligten nach Prüfung und Freigabe durch Artikel 80 e.V. Prozentwerte erst ab 3 inhaltlichen Antworten je Frage; „Weiß nicht"/„Entfällt" fließen nicht in Prozentwerte ein. Fragen zum Einwilligungsumfeld (etwa Druck „von anderer Seite") betreffen die Wirksamkeit der Einwilligung, auf die sich der Gutachter stützt – nicht notwendig eigenes Verhalten des Gutachters (Art. 7 Abs. 1, Erwägungsgründe 42 f. DS-GVO). Gutachter können Bewertungen hier beanstanden.