Dr. med. Arthur Ballin

Umfang1 Prüfung durch den Verein → ansehen1 Bewertung von Betroffenen → ansehen
Prüfung Artikel 80 e.V.✓ Vorprüfung durch den Artikel 80 e.V. erfolgt.
→ Prüfergebnis nach Art. 5 DS-GVO lesen (unten auf dieser Seite)
Institut / FirmaHIFPP - Hamburger Institut für forensische Psychiatrie und Psychologie GmbH
AnschriftFerdinandstrasse 6, 20095 Hamburg
Tätig alsSachverständiger für familienpsychologische Gutachten
Webseitehttps://forensik-hamburg.de/team.html
DatenschutzerklärungLiegt dem Verein bisher nicht vor.
Zertifizierung (Art. 42)Dem Verein nicht bekannt.

Angaben aus öffentlich zugänglichen Quellen bzw. geprüften Meldungen.

Sie sind der hier benannte Gutachter? Reichen Sie Ihre Datenschutzerklärung ein – wir verlinken sie oben in den Stammdaten. Sie können außerdem unrichtige Angaben berichtigen lassen, Bewertungen beanstanden oder eine Stellungnahme abgeben sowie sich jederzeit an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden.

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wenn diese Person als Sachverständige(r) in Ihrem Verfahren tätig war. Bewerten Sie die Datenverarbeitung anhand unseres Fragenkatalogs zu Art. 5 DS-GVO – auch dann, wenn die Begutachtung abgebrochen wurde. Alle Fragen sind per Antippen zu beantworten (ca. 2–3 Minuten).

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Wurde der Gutachter durch einen gerichtlichen Beweisbeschluss beauftragt?

Wurde das Gutachten fertiggestellt?

Enthält das Gutachten Daten oder Informationen über Sie?

Wie der Artikel 80 e.V. Arthur Ballin bewertet hat

Vorprüfung durch den Artikel 80 e.V. – Ergebnis

Dem Verein lagen Teile der Dokumentation des Sachverständigen Dr. med. Arthur Ballin aus dem Jahr 2025 vor. Die Veröffentlichung dieser Zusammenfassung erfolgt zum Schutz der Beteiligten anonymisiert.

Was bedeuten diese Werte für Sie? → Bewertungen verstehen und richtig nutzen

Prüfung nach den Grundsätzen des Art. 5 DS-GVO:

  • lit. a – Rechtmäßigkeit ?: nicht nachweisbar. 7 Dritte, keine Einwilligung eingeholt, Drittbefragung wurde delegiert
  • lit. a – Treu und Glauben ?: nicht nachweisbar. Falsche Aufklärung, Verheimlichung der Risiken
  • lit. a – Transparenz ?: beanstandet
  • lit. b – Zweckbindung ?: beanstandet
  • lit. c – Datenminimierung ?: beanstandet. Im Fließtext, 10 Seiten Biographie, Daten über die Fragestellungen hinaus
  • lit. d – Richtigkeit ?: beanstandet
  • lit. d – Aktualität ?: nicht nachweisbar
  • lit. e – Speicherbegrenzung ?: beanstandet
  • lit. f – Integrität/Vertraulichkeit ?: beanstandet
  • Abs. 2 – Rechenschaft/Nachweisbarkeit ?: beanstandet

Ergänzende Feststellung: Im Duo mit: Casadevall (https://artikel-80.de/gutachter/luna-casadevall-hamburg/). Gutachten vollständig im Fließtext.

Bewertung des Vereins: Nach dem Ergebnis unserer Prüfung genügt die im Gutachten dokumentierte Datenverarbeitung den Grundsätzen des Art. 5 DS-GVO in mehreren Kernbereichen nicht. Die Rechenschaftspflicht für die Rechtmäßigkeit liegt nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO beim Sachverständigen.

Betroffene in vergleichbarer Lage können ihre Rechte prüfen lassen – von der Ablehnung des Sachverständigen (§ 406 ZPO) über die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) bis zur Rüge der Verwertbarkeit im Verfahren. Dem Sachverständigen steht jederzeit eine Stellungnahme offen, die wir veröffentlichen: Beanstandung und Stellungnahme. Stand der Prüfung: Aug. 2026.

Wie andere Arthur Ballin bewertet haben

Ergebnis der Datenschutz-Bewertungen (Art. 5 DS-GVO)

Was Sie hier sehen: strukturierte Rückmeldungen von Verfahrensbeteiligten – keine Feststellungen des Vereins. Je Grundsatz zeigt die Ampel, wie häufig Beanstandungen gemeldet wurden; die Einzelzahlen erscheinen mit einem Klick auf die jeweilige Zeile.
Was bedeuten diese Ampeln? → Bewertungen verstehen und richtig nutzen
überwiegend unauffällig teilweise Beanstandungen häufige Beanstandungen zu wenige Daten (unter 3 Antworten)

1 Bewertung · ✓ 1 von 1 validiert

i Einordnung Ihrer Rückmeldung (Einordnung – fließt nicht in die Bewertung ein)
Wurde der Gutachter durch einen gerichtlichen Beweisbeschluss beauftragt?n = 1 · Ja: 1
Wurde das Gutachten fertiggestellt?n = 1 · Ja: 1
Enthält das Gutachten Daten oder Informationen über Sie?n = 1 · Ja: 1
Rechtmäßigkeit: Einwilligung (Art. 5 Abs. 1 lit. a) (teilweise Beanstandungen) ?
Wurden Sie um eine Einwilligung gebeten?n = 1 · Ja: 1
Haben Sie die Einwilligung erteilt?n = 1 · Ja: 1
Wurde Ihre Einwilligung dokumentiert?n = 1 · Ja, anders (Audio, Video, Zeugen): 1
Haben Sie eine Kopie oder einen Nachweis Ihrer Einwilligung erhalten?n = 1 · Nein: 1
Haben Sie ausdrücklich eingewilligt, dass der Gutachter bei Dritten (Ärzte, Schule, Jugendamt) Daten über Sie erhebt?n = 1 · Nein: 1
Falls Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben: Wurde die Verarbeitung danach gestoppt?n = 1 · Entfällt – kein Widerruf: 1
⚠ In mindestens einer Rückmeldung wurde berichtet, dass die Einwilligung unter Druck, ohne freie Wahl oder ohne die erforderliche vorherige Information (eigenständige Datenschutzerklärung) erfolgte. Eine unter Druck erteilte oder nicht informierte Einwilligung ist nicht wirksam (Art. 4 Nr. 11, Erwägungsgrund 42 DS-GVO); den Nachweis der Wirksamkeit trägt der Verantwortliche (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO).
Freiwilligkeit und Treu und Glauben (lit. a) (häufige Beanstandungen) ?
Wurden Sie aufgeklärt, dass Ihre Mitwirkung freiwillig ist und Sie jederzeit widerrufen können?n = 1 · Nein: 1
Wurde Ihnen vom Gutachter angedeutet oder der Eindruck erweckt, dass eine Verweigerung der Mitwirkung für Sie nachteilig gewertet würde? (z. B. „Das werde ich dem Gericht so mitteilen" oder „Dann stehen Ihre Daten eben ohne Ihre Mitwirkung im Gutachten")n = 1 · Nein: 1
Wurde Ihnen von anderer Seite (Gericht, Anwalt, Jugendamt) angedeutet, dass eine Verweigerung nachteilig gewertet würde?n = 1 · Ja: 1
Haben Sie aus freien Stücken an der Begutachtung teilgenommen?n = 1 · Nein: 1
Wurden Sie vor Ihrer Einwilligung über Folgen und Tragweite der Begutachtung aufgeklärt – also was mit Ihren Angaben geschieht und was daraus im Gutachten werden kann?n = 1 · Nein: 1
⚠ In mindestens einer Rückmeldung wurde berichtet, dass die Einwilligung unter Druck, ohne freie Wahl oder ohne die erforderliche vorherige Information (eigenständige Datenschutzerklärung) erfolgte. Eine unter Druck erteilte oder nicht informierte Einwilligung ist nicht wirksam (Art. 4 Nr. 11, Erwägungsgrund 42 DS-GVO); den Nachweis der Wirksamkeit trägt der Verantwortliche (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO).
Transparenz (lit. a) (häufige Beanstandungen) ?
Wurde Ihnen vorher mitgeteilt, ob und bei welchen Dritten (Umfeld, Kinder, Ärzte, Schule) Daten über Sie erhoben werden?n = 1 · Nein: 1
Haben Sie eine eigenständige, schriftliche Datenschutzerklärung erhalten – getrennt vom Einwilligungsformular?n = 1 · Nein: 1
Wurden Sie informiert, an wen das Gutachten und Ihre Daten übermittelt werden?n = 1 · Nein: 1
Wurden Sie über Ihre Rechte auf Berichtigung und Löschung aufgeklärt?n = 1 · Nein: 1
Zweckbindung (lit. b) (zu wenige Daten) ?
Wurden Ihnen im Gespräch Fragen gestellt oder Themen erhoben, die mit der gerichtlichen Fragestellung nichts zu tun hatten?n = 1 · Ja: 1
Wurden alte Akten oder frühere Gutachten aus anderen Verfahren herangezogen?n = 1 · Ja: 1
Wurden öffentlich zugängliche Quellen über Sie ausgewertet (Internet, soziale Medien)?n = 1 · Weiß nicht: 1
Datenminimierung (lit. c) (zu wenige Daten) ?
Wurden Gesundheitsdaten (Diagnosen, Therapien, Krankschreibungen, ärztliche Unterlagen) verwendet, ohne dass das Gericht dies ausdrücklich beauftragt hatte?n = 1 · Weiß nicht: 1
Wurden Daten von Personen erhoben, die nicht Verfahrensbeteiligte sind (neue Partner, Geschwister, Nachbarn)?n = 1 · Nein: 1
Richtigkeit (lit. d) (häufige Beanstandungen) ?
Enthält das Gutachten Informationen über Sie, die falsch sind?n = 1 · Ja: 1
Haben Sie den Gutachter darauf hingewiesen – und wurde reagiert?n = 1 · Hingewiesen, nicht korrigiert: 1
Trugen die psychologischen Testunterlagen eine eindeutige Zuordnung zu Ihrer Person (Name, Datum, Unterschrift)?n = 1 · Ja: 1
Speicherbegrenzung (lit. e) (zu wenige Daten) ?
Wurde Ihnen mitgeteilt, wie lange Ihre Daten und Ihre Einwilligung gespeichert werden?n = 1 · Nein: 1
Falls Sie nach Abschluss Löschung verlangt haben: Wurde reagiert?n = 1 · Nicht verlangt: 1
Steht im fertigen Gutachten etwas über Sie, das mit der gerichtlichen Fragestellung in keinem Zusammenhang steht?n = 1 · Ja: 1
Integrität und Vertraulichkeit (lit. f) (teilweise Beanstandungen) ?
Enthält das Gutachten Informationen von Dritten (Schule, Ärzte, Jugendamt), für die Sie gerade keine Schweigepflichtentbindung erteilt haben?n = 1 · Ja: 1
Hat der Gutachter Sie persönlich exploriert, oder wurde an Mitarbeiter delegiert?n = 1 · Teilweise delegiert: 1
Wurde vorab mit Ihnen besprochen, ob und wie die Begutachtung dokumentiert wird (Protokoll, Audio, Video)?n = 1 · Ja: 1
Wurde ein Gespräch mit Ihnen aufgezeichnet, ohne dass Sie vorab informiert wurden?n = 1 · Nein, mit Information: 1
Hat der Gutachter mit Ihnen per einfacher, unverschlüsselter E-Mail Inhalte mit Gesundheits- oder Verfahrensdaten ausgetauscht?n = 1 · Nein: 1
i Verwendung durch das Gericht (Einordnung – fließt nicht in die Bewertung ein)
Hat das Gericht in Ihrem Verfahren inzwischen einen Beschluss oder eine Entscheidung erlassen?n = 1 · Ja: 1
Nimmt der Beschluss erkennbar auf das Gutachten Bezug – wird es also darin erwähnt oder zitiert?n = 1 · Ja: 1
Ist das Gericht den Empfehlungen des Gutachtens gefolgt?n = 1 · Teilweise: 1
Haben Sie die Verwertung des Gutachtens im Verfahren angegriffen (z. B. Befangenheitsantrag gegen den Gutachter, Rüge der Verwertbarkeit, Beschwerde)?n = 1 · Nein: 1
Rückblick der Bewertenden: „Hätten Sie – mit Ihrem heutigen Wissen über Folgen und Tragweite – damals erneut eingewilligt?" – Nein: 1 (n = 1; eine Diskrepanz deutet auf Defizite der Aufklärung über Folgen und Tragweite hin – Wirksamkeit der Einwilligung, Erwägungsgrund 42 DS-GVO; fließt nicht in die Beanstandungs-Auswertung ein)

Dargestellt sind Rückmeldungen von Verfahrensbeteiligten nach Prüfung und Freigabe durch Artikel 80 e.V. Prozentwerte erst ab 3 inhaltlichen Antworten je Frage; „Weiß nicht"/„Entfällt" fließen nicht in Prozentwerte ein. Fragen zum Einwilligungsumfeld (etwa Druck „von anderer Seite") betreffen die Wirksamkeit der Einwilligung, auf die sich der Gutachter stützt – nicht notwendig eigenes Verhalten des Gutachters (Art. 7 Abs. 1, Erwägungsgründe 42 f. DS-GVO). Gutachter können Bewertungen hier beanstanden.

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