Dr. Anne Kathrin Liedtke

Sachverständigen-Gutachten im Familienrecht (Kindschaftsrecht) von Anne Kathrin Liedtke, Halle Saale – Bewertungen, Erfahrungen & Datenschutz-Prüfung

Umfang1 Prüfung durch den Verein → ansehen
Prüfung Artikel 80 e.V.✓ Vollprüfung durch den Artikel 80 e.V. erfolgt.
Institut / FirmaDR. ANNE K. LIEDTKE ZENTRUM FÜR RECHTSPSYCHOLOGIE Kindschafts-und Familienrecht
AnschriftMarktplatz 11, 06108 Halle Saale
Tätig alsGutachterin Sachverständige Familienrecht
Webseitehttps://www.rechtspsychologie-liedtke.de
DatenschutzerklärungLiegt dem Verein bisher nicht vor.
Zertifizierung (Art. 42)Dem Verein nicht bekannt.

Angaben aus öffentlich zugänglichen Quellen bzw. geprüften Meldungen.

Sie sind der hier benannte Gutachter? Reichen Sie Ihre Datenschutzerklärung ein – wir verlinken sie oben in den Stammdaten. Sie können außerdem unrichtige Angaben berichtigen lassen, Bewertungen beanstanden oder eine Stellungnahme abgeben sowie sich jederzeit an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden.

📝 Vollprüfung durch den Artikel 80 e.V. – Ergebnis

Dem Verein ist ist Frau Dr. Anne K. Liedtke bereits mehrfach aufgefallen. Betroffene haben sich häufig wegen eines als übergriffigen zu empfindenden Verhalten an uns gewandt.
Zudem lag uns ein familienpsychologisches Gutachten von
Frau Dr. Anne K. Liedtke aus dem Jahr 2019 vollständig vor, ergänzt um den zugrunde liegenden gerichtlichen Beweisbeschluss des Amtsgerichts XXXXX (XXXXX), die Korrespondenz der betroffenen Partei mit der Sachverständigen und deren strukturierte Angaben nach unserem Prüfkatalog.

Die Veröffentlichung dieser Zusammenfassung erfolgt zum Schutz der Beteiligten anonymisiert.


Aus der Dokumentation ergeben sich folgende objektive Hinweise:

  • Die Auftragsverarbeiterin hat ihre gesetzlichen Pflichten nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO verletzt: Sie informierte den Verantwortlichen nicht unverzüglich über Verstöße gegen die DS-GVO, stellte keine Nachweise zur Einhaltung der Pflichten bereit und ermöglichte keine Überprüfungen.

  • Die Dokumentation enthält keinen Nachweis darüber, dass die Betroffenen vor der Verarbeitung über ihre Rechte informiert wurden (Art. 13, 14 DS-GVO). Damit fehlte die Grundlage für eine informierte Einwilligung (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO).

  • Das Gutachten dokumentiert selbst, dass eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht ersichtlich ist (Art. 6 DS-GVO).

  • Aus der Akte ist feststellbar, dass eine Einwilligung in die Verarbeitung der Gesundheitsdaten nicht vorliegt (Art. 9 DS-GVO).

  • Es gibt objektive Hinweise darauf, dass Datenerhebungen über den im Beweisbeschluss definierten Auftrag hinaus erfolgt sind (Art. 5 Abs. 1 lit. b DS-GVO – Zweckbindung).

  • Die Dokumentation enthält keinen Nachweis über die Gewährleistung der Betroffenenrechte (Kapitel III DS-GVO: Auskunft, Löschung, Einschränkung, Berichtigung, Widerspruch).

  • Nach dem Dominoprinzip ist jede weitere Nutzung der Daten (auch in gerichtlichen Entscheidungen) unzulässig.


Bewertung / Erfahrung des Artikel 80 e.V.

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung genügt die Datenverarbeitung in diesem Gutachten den Grundsätzen des Art. 5 DS-GVO nicht. Die Verstöße gegen Art. 28 Abs. 3 DS-GVO und die fehlende informierte Einwilligung begründen ein gesetzliches Verarbeitungsverbot.

Betroffene in vergleichbarer Lage können ihre Rechte prüfen lassen – von der Ablehnung des Sachverständigen (§ 406 ZPO) über eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) bis zur Zivilklage (Art. 79 DS-GVO) und der Rüge der Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener Daten. Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung liegt bei der Auftragsverarbeiterin.

Durch die fehlenden grundrechtlichen Sicherungen besteht ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen, die im Nachgang nicht mehr rückgängig zu machen sind. Die Daten sind zu sperren und zu löschen.

Der Sachverständigen steht jederzeit eine Stellungnahme offen, die wir hier veröffentlichen und ebenso prüfen und kommentieren:
[Link zur Stellungnahme / Bewertung-beanstandung/]

Bewerten Sie jetzt Dr. Anne Kathrin Liedtke

wenn diese Person als Sachverständige(r) in Ihrem Verfahren tätig war. Bewerten Sie die Datenverarbeitung anhand unseres Fragenkatalogs zu Art. 5 DS-GVO – auch dann, wenn die Begutachtung abgebrochen wurde. Alle Fragen sind per Antippen zu beantworten (ca. 2–3 Minuten).

Jetzt schnell und anonym bewerten – später validieren. Sie brauchen jetzt keine Unterlagen: Bewerten Sie ohne Namen, ohne Aktenzeichen. Einen Link zur freiwilligen Validierung (für das ✓) erhalten Sie danach per E-Mail.

Jetzt bewerten

Wurde der Gutachter durch einen gerichtlichen Beweisbeschluss beauftragt?

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Enthält das Gutachten Daten oder Informationen über Sie?

Wie der Artikel 80 e.V. Anne Kathrin Liedtke bewertet hat

Zu diesem Gutachter liegt derzeit keine veröffentlichte Datenschutz-Prüfung des Vereins vor.

Wie andere Anne Kathrin Liedtke bewertet haben

Ergebnis der Datenschutz-Bewertungen (Art. 5 DS-GVO)

Für diesen Gutachter liegen von Betroffenen noch keine freigegebenen Bewertungen vor. Waren Sie Verfahrensbeteiligter? Dann geben Sie unten die erste Bewertung ab und helfen Sie anderen mit Ihren Erlebnissen – auch dann, wenn die Begutachtung abgebrochen wurde.

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