Gutachter beauftragt
Datenschutz - Artikel 80 e.V. Datenschutzverein

Wurde in Ihrem Familienverfahren ein Gutachter (familienpsychologischer Sachverständiger) beauftragt?

Hat das Gericht gerade ein Gutachter beauftragt? Sie haben gerade den Beweisbeschluss erhalten oder eine Einladung des Sachverständigen? Oder Sie haben bereits an Gesprächen teilgenommen? Dann haben Sie viele Möglichkeiten, mit denen Sie ein Familiengutachten abbrechen, beenden und vermeiden können. Auch können Sie jetzt noch eine Begutachtung rechtssicher fortführen und Fehler vermeiden.

Ob die familienpsychologische Begutachtung gerade erst beginnt oder das gerichtliche Gutachten schon vorliegt – Sie haben Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung, und wir helfen Ihnen, sie durchzusetzen. Wichtig ist vor allem eines: der richtige Zeitpunkt.

Kann es das Gericht als Einwilligung werten, wenn Sie das Gutachten jetzt fortführen?

Ja, bitte lesen Sie hier den Beitrag zur BVerfG Entscheidung zur fehlenden Rechtsgrundlage bei Gutachten nach § 163 FamFG. Wer sich auf so ein Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht einlässt, dem es an der Rechtsgrundlage mangelt, riskiert, dass dies als Zustimmung gewertet wird. Hier können wir Sie unterstützen, den Irrtum klarzustellen und Ihre Einwilligung für unwirksam zu erklären.

Muss ich warten bis das familienrechtliche Gutachten fertiggestellt ist?

Nein. Im Gegenteil. Ab jetzt zählt jeder Tag. Je früher, desto mehr lässt sich bewegen.

Solange die Begutachtung läuft und das familienpsychologische Gutachten noch nicht erstellt ist, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die nach Fertigstellung des Gutachtens schwerer werden. Warten Sie deshalb nicht ab, bis das Gutachten fertig ist – lassen Sie Ihre Situation lieber heute einordnen.

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Die Begutachtung läuft noch – kann ich das Gutachten abbrechen, beenden oder ganz abwenden?

Der Schutz Ihrer Grundrechte ist unsere Stärke und zwar so, dass das Recht stets auf Ihrer Seite ist. Wir sehen in der Praxis wiederholt: Bleibt ein Elternteil bei der Mitwirkung am familienpsychologischen Gutachten zurückhaltend, erteilt sachlich begründet keine Einwilligung oder sind sogar bereits Verstöße gegen den Datenschutz eingetreten, ziehen sich Sachverständige oft aus dem Auftrag zurück – bis hin zur gerichtlichen Feststellung, dass die Begutachtung nicht durchgeführt werden kann. Sehen Sie in unsere Erfolge. Im Rahmen der Vertretung nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO können wir Sie gegenüber dem Gutachter vertreten und ihn für Sie tätig werden.

  • Einordnung Ihrer Situation im kostenlosen Erstgespräch
  • Prüfung des gerichtlichen Beweisbeschlusses als Grundlage der Datenverarbeitung
  • Vertretung gegenüber dem Sachverständigen nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO

Kostenloses Erstgespräch – wir ordnen Ihre Situation ein.
Rufen Sie an oder hinterlassen Sie eine Nachricht. Wir melden uns zurück und vereinbaren einen Termin.

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„Mir wird schon nichts passieren.“ „Mit Coaching bin ich gut auf ein familienpsychologisches Gutachten vorbereitet.“

Beides hören wir oft – und beides stimmt nicht. Ein Coaching bereitet Sie auf das Gespräch vor, nicht auf das Ergebnis. Und indem Sie mitmachen, willigen Sie konkludent ein – unabhängig davon, wie gut Sie vorbereitet sind. Denn was am Ende im familienrechtspsychologischen Gutachten steht, können Sie im Nachhinein kaum noch beeinflussen. Es spielt keine Rolle, ob Sie gut vorbereitet ohne Fallschirm aus dem Flugzeug springen. Schauen Sie in unsere Gutachterbewertungen: 100 % der Betroffenen geben an, sie würden nicht noch einmal mitmachen – genau aus diesem Grund.

Die Begutachtung läuft – wie verhalte ich mich richtig?

Wir würden immer von diesem Weg abraten. Aber wenn Sie unbedingt ohne Fallschirm aus einem Flugzeug springen wollen, bedenken Sie folgendes:

Nicht nur alles was und wie Sie es sagen und welche Unterlagen Sie vorlegen, sondern ob und welche Einwilligungen und Erklärungen Sie abgeben oder erhalten, alles wirkt sich unmittelbar auf das Ergebnis aus. Wir begleiten Sie dabei, aber mit der Zielsetzung, dass die Begutachtung – ohne konkludente Zustimmung erfolgt – datenschutzkonform abläuft und Ihre Rechte während dessen nicht verletzt, sondern abgesichert werden. Wenn erforderlich fordern wir diese sofort ein.

  • Einordnung Ihrer Situation im kostenlosen Erstgespräch
  • Prüfung, welche Daten und Unterlagen Sie vorlegen müssen – und welche nicht
  • Begleitung während der laufenden Begutachtung

Welche Rechte habe ich während der Begutachtung nach der DSGVO gegenüber dem Gutachter? 

Der Gutachter verarbeitet personenbezogene Daten über Sie – die DSGVO gilt ohne Ausnahme. Daraus ergeben sich vor allem während der Begutachtung unter anderem Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschansprüche, aber auch Beschwerderechte.

Ich habe eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben, habe ich bereits eingewilligt?

Nein. Die Schweigepflichtentbindung nach § 203 StGB richtet sich an die zur Verschwiegenheit verpflichtete Person (Arzt, Therapeut, Lehrer, Sozialarbeiter usw.) und erlaubt dieser, Geheimnisse zu offenbaren. Die datenschutzrechtliche Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO richtet sich dagegen an die verarbeitende Stelle (hier: den Gutachter) und muss eigene Anforderungen erfüllen – bestimmt, informiert, freiwillig, widerruflich (Art. 7 DS-GVO). Beides wird in der Praxis regelmäßig verwechselt oder als Einheit behandelt, ist aber rechtlich getrennt zu prüfen.

Liegt Ihnen das familienrechtspsychologische Gutachten bereits vor?

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung im Gutachten und erstellen daraus eine belastbare, schriftliche Expertise – als fundierte Grundlage für eine Anfechtung, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) oder eine Klage (Art. 79 DS-GVO).

Wie lange kann ich gegen ein familienpsychologisches Gutachten oder Gutachter vorgehen?

Alle Fristen im Zusammenhang mit Gutachten anfechten, sowie für Strafanzeigen, Strafantrag, Klageerhebung, Auskunfsansprüche und Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde haben wir in dem Beitrag: gutachten anfechten Frist zusammengestellt. Im Datenschutz haben Sie wesentlich mehr Möglichkeiten. Das unterscheidet diese Rechte von den meisten anderen Ansprüchen. Ob im Einzelfall trotzdem etwas zu beachten ist, prüfen wir für Sie.

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Lesen Sie in unserem Artikel, warum bei der Anfechtung von Gutachten der Datenschutz der stärkere Hebel ist.

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