
Gutachtenprüfung beauftragen
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Sie möchten Ihr Gutachten anfechten oder eine belastbare Gutachtenprüfung beauftragen? Wir prüfen Ihr vollständiges Sachverständigengutachten auf DS-GVO-Verstöße – von der Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung über die Dritterhebung bis zur Konformität mit dem gerichtlichen Beweisbeschluss – und dokumentieren das Ergebnis in einer schriftlichen Expertise.Was die Gutachtenprüfung beauftragen umfasst
- Prüfung der Einwilligung auf Wirksamkeit (Bestimmtheit, Informiertheit, Freiwilligkeit) im konkreten Einzelfall
- Prüfung der Rechtsgrundlage (Art. 28 DS-GVO) und des gerichtlichen Beweisbeschlusses als Rechtsinstrument des Auftragsverarbeiters
- Prüfung der Auswahl- und Ablehnungsmöglichkeiten beim Sachverständigen (§§ 404, 406 ZPO) durch das Gericht
- Analyse der Eingriffsintensität durch Dritterhebung, einschließlich aller im Gutachten genannten Auskunftspersonen und deren Quellen
- Prüfung der Umstände der Kindesbegutachtung anhand der von Ihnen geschilderten Abläufe
- Prüfung der Datenintegrität, u. a. Zuordenbarkeit psychologischer Testverfahren zu Ihrer Person
- Schriftliche Expertise mit rechtlicher Einordnung und konkreter Handlungsempfehlung für Ihr Verfahren
Was Sie mit dem Ergebnis tun können
- Vorlage beim Sachverständigen zur Aufforderung, Angaben zu berichtigen oder zu löschen (Art. 16, 17 DS-GVO), verbunden mit einer Fristsetzung
- Einreichung bei Gericht als Anlage zu einem Schriftsatz, um die Verwertbarkeit des Gutachtens infrage zu stellen und anzufechten
- Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) in Ihrem Bundesland
- Grundlage für eine weitergehende Vertretung durch Artikel 80 e.V. (Art. 80 Abs. 1 DS-GVO), sofern Sie diese wünschen
ℹ Sie stehen mit dem Ergebnis nicht allein da
Nach der Prüfung begleiten wir Sie bei Bedarf weiter dabei, das Ergebnis auch tatsächlich durchzusetzen — von der nächsten Rüge bis zur Einordnung, wie Gericht oder Gegenseite reagieren. Mehr zur strategischen Verfahrensbegleitung
Ihre Beauftragung nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO
Wir prüfen Ihr vollständiges Gutachten anhand der eingereichten Unterlagen und erstellen eine schriftliche Expertise mit begründeter rechtlicher Einordnung.
Bei PayPal wählen Sie die passende Variante: „Ohne vorherige Vorprüfung“ (2.500 €) oder „Mit bereits gezahlter Gutachten-Vorprüfung“ (2.250 € – die Vorprüfungsgebühr ist dann bereits abgezogen).
Zahlung sicher über PayPal. Sie werden nach Klick auf den Button zur PayPal-Zahlungsseite weitergeleitet und kehren danach automatisch zu unserer Bestätigungsseite zurück.
ℹ Bitte bereithalten für den nächsten Schritt
Nach der Zahlung werden Sie auf unsere verschlüsselte Upload-Seite weitergeleitet. Dort erhalten Sie den ausfüllbaren Fragenkomplex zur Gutachtenprüfung sowie die Möglichkeit, diesen zusammen mit Ihrem Gutachten, dem gerichtlichen Beweisbeschluss und allen weiteren Unterlagen hochzuladen.
Was Sie voraussichtlich beifügen werden:
Bitte bestätigen Sie den Auftrag, bevor Sie fortfahren.
Häufige Fragen: Gutachten anfechten & Prüfung beauftragen
Was kann ich tun, wenn die Prüfung Verstöße findet?
Mit der schriftlichen Expertise können Sie beim Sachverständigen die Berichtigung oder Löschung unzulässig erhobener Daten verlangen (Art. 16, 17 DS-GVO), die Expertise als Anlage bei Gericht einreichen oder Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen (Art. 77 DS-GVO). Maßstab ist dabei immer Art. 5 DS-GVO – die Grundsätze der Datenverarbeitung, an denen wir jedes Gutachten prüfen.
Wie lange dauert die Prüfung?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 8 Wochen, abhängig davon, wie schnell uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Spielt es eine Rolle, wie alt das Gutachten ist?
Nein. Datenschutzverstöße verjähren nicht – auch ein Jahre altes oder in einem bereits abgeschlossenen Verfahren verwendetes Gutachten können Sie noch anfechten lassen.
Präsident des Datenschutzvereins Artikel 80 e.V.
Zertifizierter und geprüfter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
Sachverständiger für den Datenschutz
Gerichtlicher Vertreter des Artikel 80 e.V. von Betroffenen in gerichtlichen Klageverfahren gem. Art. 77 ff DS-GVO
Mitglied des rechtswissenschaftlichen Beirates im Artikel 80 e.V.
Director of EWR-Monitoring
Ausbilder der Ausbilder
praktische Erfahrung im Datenschutz seit 2010
Leiter der Arbeitsgemeinschaft Datenschutz Grumpelt
LinkedIn