Gutachtenprüfung beauftragen

Gutachtenprüfung beauftragen | Artikel 80 e.V.

Gutachtenprüfung beauftragen

Sie möchten Ihr Gutachten anfechten oder eine belastbare Gutachtenprüfung beauftragen? Wir prüfen Ihr vollständiges Sachverständigengutachten auf DS-GVO-Verstöße – von der Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung über die Dritterhebung bis zur Konformität mit dem gerichtlichen Beweisbeschluss – und dokumentieren das Ergebnis in einer schriftlichen Expertise.

Was die Prüfung umfasst

  • Prüfung der Einwilligung auf Wirksamkeit (Bestimmtheit, Informiertheit, Freiwilligkeit) im konkreten Einzelfall
  • Prüfung der Rechtsgrundlage (Art. 28 DS-GVO) und des gerichtlichen Beweisbeschlusses als Rechtsinstrument des Auftragsverarbeiters
  • Prüfung der Auswahl- und Ablehnungsmöglichkeiten beim Sachverständigen (§§ 404, 406 ZPO) durch das Gericht
  • Analyse der Eingriffsintensität durch Dritterhebung, einschließlich aller im Gutachten genannten Auskunftspersonen und deren Quellen
  • Prüfung der Umstände der Kindesbegutachtung anhand der von Ihnen geschilderten Abläufe
  • Prüfung der Datenintegrität, u. a. Zuordenbarkeit psychologischer Testverfahren zu Ihrer Person
  • Schriftliche Expertise mit rechtlicher Einordnung und konkreter Handlungsempfehlung für Ihr Verfahren

Was Sie mit dem Ergebnis tun können

  • Vorlage beim Sachverständigen zur Aufforderung, Angaben zu berichtigen oder zu löschen (Art. 16, 17 DS-GVO), verbunden mit einer Fristsetzung
  • Einreichung bei Gericht als Anlage zu einem Schriftsatz, um die Verwertbarkeit des Gutachtens infrage zu stellen und anzufechten
  • Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) in Ihrem Bundesland
  • Grundlage für eine weitergehende Vertretung durch Artikel 80 e.V. (Art. 80 Abs. 1 DS-GVO), sofern Sie diese wünschen

ℹ Sie stehen mit dem Ergebnis nicht allein da

Nach der Prüfung begleiten wir Sie bei Bedarf weiter dabei, das Ergebnis auch tatsächlich durchzusetzen — von der nächsten Rüge bis zur Einordnung, wie Gericht oder Gegenseite reagieren. Mehr zur strategischen Verfahrensbegleitung

Ihre Beauftragung nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO

Wir prüfen Ihr vollständiges Gutachten anhand der eingereichten Unterlagen und erstellen eine schriftliche Expertise mit begründeter rechtlicher Einordnung.

Aufwandsentschädigung 2.500 € / 2.250 €

Bei PayPal wählen Sie die passende Variante: „Ohne vorherige Vorprüfung“ (2.500 €) oder „Mit bereits gezahlter Gutachten-Vorprüfung“ (2.250 € – die Vorprüfungsgebühr ist dann bereits abgezogen).

Zahlung sicher über PayPal. Sie werden nach Klick auf den Button zur PayPal-Zahlungsseite weitergeleitet und kehren danach automatisch zu unserer Bestätigungsseite zurück.

ℹ Bitte bereithalten für den nächsten Schritt

Nach der Zahlung werden Sie auf unsere verschlüsselte Upload-Seite weitergeleitet. Dort erhalten Sie den ausfüllbaren Fragenkomplex zur Gutachtenprüfung sowie die Möglichkeit, diesen zusammen mit Ihrem Gutachten, dem gerichtlichen Beweisbeschluss und allen weiteren Unterlagen hochzuladen.

Was Sie voraussichtlich beifügen werden:

Vollständiges Gutachten (PDF)
Gerichtlicher Beweisbeschluss (PDF)
Alle Einwilligungen und ggf. Widerrufe
Schweigepflichtentbindungen
Ausgefüllter Fragenkomplex zur Gutachtenprüfung (erhalten Sie nach der Zahlung)

Bitte bestätigen Sie den Auftrag, bevor Sie fortfahren.

Artikel 80 e.V. – Datenschutz im Familienrecht. Seit 2020.
Unabhängig. Ohne staatliche Förderung.
Diese Prüfung ersetzt keine Rechtsberatung.

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