Gutachten-Vorprüfung | Artikel 80 e.V.

Gutachten-Vorprüfung

Sie möchten Ihr Familiengutachten prüfen lassen, bevor Sie eine vollständige Prüfung beauftragen? Diese Vorprüfung zeigt, ob und woraus sich Anhaltspunkte für eine vollständige datenschutzrechtliche Prüfung Ihres Gutachtens ergeben. Um unnötige Kosten zu vermeiden, können Sie das Ergebnis zunächst gegenüber Gericht und Sachverständigem nutzen und diese zur Stellungnahme oder Klärung der Punkte auffordern, bevor Sie eine vollständige Prüfung beauftragen. Auf Wunsch werten wir die Reaktion von Gericht oder Sachverständigem für Sie aus und ordnen ein, ob damit die offenen Punkte tatsächlich geklärt sind oder eine vollständige Prüfung weiterhin sinnvoll ist. Die Vorprüfung selbst ersetzt nicht die vollständige Prüfung — die kann bei umfangreichen Gutachten mit zahlreichen Drittquellen deutlich mehr Fragen erfordern, als hier gestellt werden. Fordern Sie Ihre Vorprüfung jetzt an und klären Sie in wenigen Minuten, woran Sie sind.

Ihre Kontaktdaten

Damit wir Sie eindeutig zuordnen und bei Rückfragen erreichen können.

Sorgerecht

Diese Angabe ist entscheidend dafür, wer im Anschluss an die Prüfung die Rechte des Kindes geltend machen kann (§ 1629 BGB) — bei gemeinsamem Sorgerecht regelmäßig nur gemeinsam. Die Prüfung der Daten Ihres Kindes selbst erfolgt unabhängig davon.

Angaben zum Verfahren

Bei einem Antragsverfahren muss ein Beteiligter (z. B. ein Elternteil) das Verfahren durch einen Antrag beim Familiengericht in Gang setzen — ohne Antrag passiert nichts. Bei einem Amtsverfahren wird das Gericht von sich aus tätig, etwa bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung. Der Unterschied ist auch datenschutzrechtlich relevant: Er zeigt, wer die Datenverarbeitung durch das Verfahren ausgelöst hat.

Prüffragen

Wenn Sie etwas nicht wissen, ist „Weiß ich nicht“ die richtige Antwort — das ist selbst ein Hinweis auf eine fehlende Aufklärung, nicht auf eine Lücke Ihrerseits.

Ihr Risiko-Score

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Beantworten Sie die Fragen

ℹ Ihr Beitrag zur Rechtsdurchsetzung

Anonymisierte, nicht personenbezogene Auswertungen aus allen geprüften Fällen fließen in unser laufendes Monitoring zur DS-GVO-Praxis im Familienrecht ein — u. a. in anhängige Vertragsverletzungsverfahren bei der EU-Kommission. Ihre individuellen Daten werden dafür nicht verwendet.

Ihre Vorprüfung nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO

Wir prüfen anhand Ihrer Angaben, ob und warum sich eine vollständige datenschutzrechtliche Prüfung Ihres Gutachtens lohnt, und erstellen einen zweiseitigen DS-GVO-Vorprüfbericht mit begründeter Einschätzung. Für eine belastbare Vorprüfung benötigen wir sowohl das Gutachten als auch den gerichtlichen Beweisbeschluss — ohne diese Unterlagen ist keine Prüfung möglich.

Aufwandspauschale (Vorprüfung) 250 €

Wird bei Beauftragung einer vollständigen Prüfung des gleichen Gutachtens vollständig angerechnet.

Zahlung sicher über PayPal. Sie werden nach Klick auf den Button zur PayPal-Zahlungsseite weitergeleitet und kehren danach automatisch zu unserer Bestätigungsseite zurück.

ℹ Beim Klick auf „Vorprüfung jetzt beauftragen“ speichert Ihr Browser Ihre Angaben aus dieser Prüfung vorübergehend lokal auf Ihrem eigenen Gerät (nicht auf unseren Servern), damit sie nach der Rückkehr von PayPal automatisch mit Ihrer Beauftragung übermittelt werden können. Die Daten werden dabei zu keinem Zeitpunkt an Dritte übertragen und nach der Übermittlung an uns sofort aus Ihrem Browser gelöscht.

ℹ Bitte bereithalten für den nächsten Schritt

Nach der Zahlung werden Sie auf unsere verschlüsselte Upload-Seite weitergeleitet. Halten Sie am besten schon jetzt griffbereit, was Sie dort hochladen möchten:

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ℹ Sie stehen mit dem Ergebnis nicht allein da

Nach der Prüfung begleiten wir Sie bei Bedarf weiter dabei, das Ergebnis auch tatsächlich durchzusetzen — von der nächsten Rüge bis zur Einordnung, wie Gericht oder Gegenseite reagieren. Mehr zur strategischen Verfahrensbegleitung

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Diese Prüfung ersetzt keine Rechtsberatung.

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