Gutachten anfechten – Methodenkritik vs. DS-GVO: Was wirklich wirkt und warum

Gutachten überprüfen lassen – aber richtig. Seit Jahren beobachten und analysieren wir, warum Methodenkritik und Gegengutachten in familiengerichtlichen Verfahren so oft ins Leere laufen. Unsere Erkenntnis: Wer ein Familiengutachten anfechten will, sollte zuerst die Datenbasis prüfen – nicht die Methode.

Wer ein psychologisches Gutachten anfechten will, stellt oft die falsche Frage zuerst. Methodenkritik und Gegengutachten prüfen die Psychologie – nicht die Rechtsgrundlage. Wer die Rechtmäßigkeit der Datenbasis nicht ausdrücklich bestreitet, überlässt dem Gericht die Entscheidung darüber, was als Beweismittel gilt.

Die drei Wege – und ihre tatsächliche Wirkung und die Fehler

KriteriumMethodenkritikGegengutachtenDS-GVO-Prüfung
Was wird geprüft?Psychologische Methodik (Testverfahren, fachliche Eignung)Psychologische Ableitung (ob das Ergebnis korrekt ist)Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Einwilligung, Dritterhebung, Löschpflichten)
Kosten (uns bekannte Fälle)oft im vierstelligen Bereichuns sind Fälle bis über 20.000 € bekannt250 € (Vorprüfung) bzw. 2.250–2.500 € (vollständige Prüfung)
Wirkung vor GerichtKann als „andere fachliche Meinung“ gewertet werdenMuss vom Gericht nicht übernommen werdenEin DS-GVO-Verstoß begründet ein Verwertungsverbot, das Sie gegenüber dem Gericht konkret geltend machen können
ZielPsychologische Schwächen aufzeigenDas Ergebnis infrage stellenDas Gutachten als Beweismittel unbrauchbar machen
RisikoDie Rechtmäßigkeit der Daten wird dabei nicht bestritten – und bleibt damit unangetastet verwertbarDie Rechtmäßigkeit der Daten bleibt ebenfalls unangetastetAdressiert die Datenbasis direkt

Warum Methodenkritik und Gegengutachten oft nicht zum Ziel führen

Die Methodenkritik prüft die psychologische Methodik – nicht die Rechtsgrundlage. Verbindliche gesetzliche Qualitätsstandards für Gutachten gibt es bis heute nicht; in diesem Graubereich kann eine Methodenkritik vom Gericht leicht als „andere fachliche Meinung“ eingeordnet werden. Die Gefahr dabei: Die Zulässigkeit der zugrunde liegenden Daten wird stillschweigend vorausgesetzt und dadurch faktisch bestätigt.

Das Gegengutachten prüft die psychologische Ableitung – ebenfalls nicht die Datenbasis. Uns sind Fälle bekannt, in denen allein die Prüfung eines Gutachtens im mittleren bis oberen vierstelligen, in Einzelfällen auch im fünfstelligen Bereich berechnet wurde. Die Zulässigkeit der Datenbasis bleibt davon unberührt, und das Gericht ist nicht verpflichtet, das Gegengutachten zu übernehmen.

Die DS-GVO-Prüfung setzt an einer anderen Stelle an: Sie prüft, ob die Verarbeitung der zugrunde liegenden Daten – unabhängig davon, von wem sie stammen – überhaupt rechtmäßig war.

Warum ohne Einwilligung in aller Regel jede Rechtsgrundlage fehlt

Zwar ließe sich argumentieren, ein Gericht handle bei der Beauftragung eines Gutachtens in Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO). Diese abstrakte Möglichkeit hilft in der Praxis jedoch nicht weiter: Nach Erwägungsgrund 41 DS-GVO bleiben strengere verfassungsrechtliche Anforderungen der Mitgliedstaaten unberührt. Nach der im deutschen Recht geltenden Wesentlichkeitstheorie bedarf ein derart schwerwiegender Grundrechtseingriff wie die zwangsweise psychologische Exploration einer hinreichend bestimmten Ermächtigung durch ein Parlamentsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass eine solche Ermächtigungsgrundlage für die psychologische Exploration im familiengerichtlichen Verfahren nicht existiert (BVerfG, Beschluss v. 20.05.2003 – 1 BvR 2222/01; BVerfG, Beschluss v. 02.04.2009 – 1 BvR 683/09).

Damit bleibt in aller Regel nur die Einwilligung als tragfähige Rechtsgrundlage übrig. Fehlt sie – oder ist sie unwirksam, weil nicht freiwillig oder nicht informiert erteilt –, fehlt der gesamten Datenverarbeitung die rechtliche Grundlage.

Häufige Fragen zum Gutachten anfechten

Kann ich ein Gutachten anfechten, wenn ich nicht eingewilligt habe?

Ja. Zwar könnte man an eine gerichtliche Aufgabenerfüllung als Rechtsgrundlage denken – doch dafür fehlt es nach der Wesentlichkeitstheorie an einer hinreichend bestimmten Ermächtigung durch ein Parlamentsgesetz (vgl. BVerfG, Beschluss v. 20.05.2003 – 1 BvR 2222/01). Ohne Ihre Einwilligung fehlt der Datenverarbeitung daher regelmäßig jede tragfähige Rechtsgrundlage – das Gutachten ist angreifbar.

Was kostet es, ein Gutachten überprüfen zu lassen?

Unsere Gutachten-Vorprüfung kostet 250 € und zeigt Ihnen, ob und woraus sich Anhaltspunkte für eine vollständige Prüfung ergeben. Die vollständige Prüfung kostet 2.500 € bzw. 2.250 €, wenn Sie zuvor bereits die Vorprüfung gebucht hatten – die Gebühr wird dann angerechnet.

Warum ist die Datenbasis wichtiger als die Methodik?

Weil ein Verstoß gegen die DS-GVO ein gesetzlich geregeltes Verarbeitungsverbot begründet, das Sie gegenüber dem Gericht konkret geltend machen können. Eine methodische Meinungsverschiedenheit begründet dagegen keinen vergleichbaren rechtlichen Hebel.

Ihr Gutachten überprüfen lassen – aber richtig

  1. Methode oder Ergebnis prüfen – und hoffen, dass das Gericht es ernst nimmt.
  2. Die Datenbasis prüfen – und die Verwertbarkeit des Gutachtens konkret infrage stellen.

*Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.* *Artikel 80 e.V. – Datenschutz im Familienrecht. Seit 2020. Unabhängig. Ohne staatliche Förderung.*

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