Ihr Gutachten ist angreifbar – wir zeigen Ihnen wie.

Sie möchten ein familiengerichtliches Gutachten anfechten?
Wir zeigen Ihnen, warum die Prüfung der Datenbasis – nicht die Methodenkritik – der effektivste Hebel ist.
Ein einziger Datenschutzverstoß kann Ihr Gutachten unverwertbar machen.

📋 Beantworten Sie 10 Fragen – und erfahren Sie sofort, ob Ihr Gutachten angreifbar ist.

Schnelltest: Gutachten anfechten

Klicken Sie auf die Fragen, um die Rechtsfolge Ihrer „NEIN“-Antwort zu sehen.

1. Haben Sie in das Gutachten eingewilligt?
➔ Wenn NEIN: Fehlt die Rechtsgrundlage für die gesamte Datenverarbeitung – das Gutachten ist angreifbar.
2. Stammen alle Informationen über Sie von Ihnen selbst?
➔ Wenn NEIN: Liegt eine unzulässige Dritterhebung vor – diese Daten hätten nicht erhoben werden dürfen.
3. Waren Ihnen alle Informationen vorher bekannt?
➔ Wenn NEIN: Heimliche Verarbeitung ist verboten – Verstoß gegen Transparenzpflichten.
4. Sind alle Informationen über Sie richtig und aktuell?
➔ Wenn NEIN: Verstoß gegen das Richtigkeitsgebot – Sie haben Anspruch auf Löschung.
5. Hat der Sachverständige mit Ihnen persönlich gesprochen?
➔ Wenn NEIN: Unzulässige Aktenlage-Erhebung – ohne persönliche Befragung ist die Datenerhebung rechtswidrig.
6. Hatten Sie vor der Teilnahme ausreichend Bedenkzeit?
➔ Wenn NEIN: Überrumpelung macht jede Einwilligung unwirksam.
7. Haben Sie vorab eine Datenschutzerklärung erhalten?
➔ Wenn NEIN: Ohne Aufklärung ist Ihre Einwilligung unwirksam – das Gutachten ist rechtswidrig.
8. Haben Sie Schweigepflichtentbindungen erteilt?
➔ Wenn NEIN: Schwerer Verstoß gegen Vertraulichkeit – Daten von Ärzten, Jugendamt etc. hätten nicht genutzt werden dürfen.
9. Haben Sie selbst den Sachverständigen ausgewählt?
➔ Wenn NEIN: Subordinationsverhältnis – Ihre Einwilligung war nicht freiwillig und damit unwirksam.
10. Würden Sie mit heutigem Wissen noch einmal teilnehmen?
➔ Wenn NEIN: Mangelnde Aufklärung – die Einwilligung war nicht informiert, das Gutachten ist angreifbar.

⚡ Ein einziges NEIN genügt!

Haben Sie mindestens eine Frage mit NEIN beantwortet?
Dann ist Ihr Gutachten rechtlich angreifbar.

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Warum Methodenkritik und Gegengutachten oft scheitern

Methodenkritik prüft die Psychologie – nicht die Rechtsgrundlage. Das Gericht kann sie als „andere Meinung“ abtun.

Gegengutachten kosten bis zu 12.000 € – und lassen die Zulässigkeit der Datenbasis unberührt. Das Gericht muss sie nicht übernehmen.

Wir prüfen die Datenbasis. Wenn diese rechtswidrig ist, darf das Gericht das Gutachten nicht verwerten – unabhängig von der Methode.
Das ist der Unterschied zwischen 12.000 € für nichts – und einer Expertise, die wirkt.

Mehr zum Unterschied erfahren Sie im separaten Beitrag: Methodenkritik vs. Datenschutz – warum Gegengutachten oft scheitern.

Ihr Gutachten ist angreifbar – jetzt handeln.

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Häufige Fragen zum Gutachten anfechten

Darf ein Gutachter Daten bei Dritten ohne Einwilligung erheben?

Nein. Eine Erhebung bei Dritten (Lehrer, Ärzte, Jugendamt) ohne ausdrückliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindung ist rechtswidrig und ein meldepflichtiger Verstoß gegen die Vertraulichkeit.

Was passiert, wenn ein psychologisches Gutachten sachlich falsch ist?

Nach der DS-GVO müssen Daten sachlich richtig sein. Unrichtige Daten verletzen Ihre Grundrechte und begründen einen sofortigen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung.

Ist eine Einwilligung ohne Datenschutzerklärung wirksam?

Nein. Ohne umfassende Aufklärung über Folgen, Umfang, Zweck und Ihre Rechte ist eine Einwilligung nicht „informiert“ und damit rechtlich absolut unwirksam.

Kann ein Gutachten nach Aktenlage verwertet werden?

Ein Gutachten nach Aktenlage ohne persönliche Datenerhebung beim Betroffenen entbehrt oft der gesetzlichen Grundlage und verstößt gegen das Gebot der Direkterhebung und Transparenz.

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