Tätigkeitsberichte
Auf dieser Seite möchten wir – kurz geschildert – nur einige unserer Tätigkeiten und das behandelte Problem anhand einer Fallstatisik darstellen. Im laufe der Zeit wird zum jeweiligen Fall eine Kurzbeschreibung erfolgen, die unterhalb des jeweiligen Beitrages beim Klick auf das Symbol ▶︎ erscheint. Ein weiterer Klick auf das Symbol ▼ schließt den Beitrag wieder.
Tätigkeitsbericht 2025
Januar 25 Begründung der Beschwerde als Hilfsperson des Rechtsanwaltes zur unbefugten Beiziehung von Familienakten aus den Familienverfahren Dritte betreffend durch eine Amtsrichterin
Eine Amtsrichterin vertrat die Ansicht, es sei im Rahmen der Sachaufklärung alles erlaubt, was möglich ist, auch dann wenn es gegen Verbotsnormen verstößt. So mancher gründet eine zweite oder dritte Familie. Plötzlich wird man in eine Familienverfahren verwickelt. Unter diesem Hintergrund zog die Amtsrichterin Akten aus den Familienverfahren der ersten Familie bei, die ein anderes Kind und einen anderen Vater betreffen und die am Verfahren nicht beteiligt sind. Es wird also in die Rechte von insgesamt drei Betroffener eingegriffen, deren Daten plötzlich und ohne jede Informationspflicht zu erbringen unbefugten Dritten zugänglich werden.
Januar 25 Beschwerde beim LDSB NRW über die Diakonie Düsseldorf mit Antrag auf Konsultation des EU-DSB und des BDSB auf Feststellung zur Nichtanwendbarkeit des DSG-EKD
Kirchliche Einrichtungen im Allgemeinen (hier konkret „Horizon“ und „Beratung und soziale Integration“ der Diakonie Düsseldorf) haben oft ein ganz eigenes Verständnis von Datenschutz. Das spiegeln auch die kirchlichen Datenschutzgesetze wieder. Die beschränken das Recht aus Art. 80 DS-GVO, nämlich das materielle Recht der betroffenen Person, sich von einem Verein vertreten zu lassen. Da Art. 91 DS-GVO aber eine Bedingung für die Anwendbarkeit der Gesetze von Sekten vorgibt, nämlich, „sofern, diese sie mit dieser Verordnung in Einklang gebracht werden.“ und das DSG-EKD keinerlei Salvatorische Klausel aufweist, bleibt nur festzustellen, dass die Bedingung für die Anwendbarkeit nicht vorliegt. Zumindest solange, bist das Recht der Betroffenen Person sich von einem Verein vertreten zu lassen, nicht mit der DS-GVO in Einklang gebracht wurde.
Gutachtenprüfung der Sachverständigen / Gutachterin M.Sc. Lisa Wolf aus Kassel (Firma: REGU — Lisa Wolf & Kollegen) im Auftrag vom Amtsgericht Göttingen
Die Gutachterin hat in erheblicher Weise gegen mehrere Datenschutzbestimmungen zum Nachteil der Betroffenen verstoßen. Hierbei wurde insbesondere auf eine heimliche Verarbeitung – als Mittel der Wissenschaftlichkeit – gesetzt, die unzulässige Erhebung bei Dritten und die eigenmächtige Beschränkung aller Betroffenenrechte. Die sogenannte Gerichtssachverständige kennt auch den Unterschied zwischen einer Einwilligung und einer Schweigepflichtentbindung nicht.
Januar 25 Unterstützung einer Beschwerde gem. Art. 77 DS-GVO bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz gegen die Rentenversicherung (Bund) (kurz: RV) in Bezug auf das Formular R210 und generell fehlende Hinweise auf die Freiwilligkeit von Erklärungen und deren unzulässige Verbindung (Art. 7 (2) DS-GVO) und den Verstoß gegen Art. 5 (1) lit. b) und c) DS-GVO (Erforderlichkeit und Zweckbindung)
Die RV verlangt im Formular R210 auf Seite 9 bis 15 mehrere Erklärungen, die in ihrer Gesamtheit dem Formular R210 inne wohnen. Das bedeutet, dass eine Unterschrift am Ende des Formulars als Schweigepflichterklärung oder Einwilligung ausgelegt werden kann, was i.d.F. gegen Art. 7 (2) DS-GVO verstoßen dürfte. Im Hinblick auf die Erforderlichkeit der mit dem Formular erhobenen Daten bestehen ebenso Bedenken. So fehlt jeder nachvollziehbare Sachzweckzusammenhang zwischen einer heutigen Erwerbsunfähigkeit und Bspw. des damaligen Tarifvertrages, Kündigung, Krankheit oder der Bezeichnung der Tätigkeit. Ein generelles Problem besteht darüberhinaus darin, dass den Formularen nicht zu entnehmen ist, welche Angabe freiwillig ist und welche Angabe von Daten eine Pflichtangabe darstellt.
Tätigkeitsbericht 2024
November 24 Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde wegen unzulässiger Beschränkung vom Auskunftsrechten durch die Justiz
Die Untersagung von Fotoaufnahmen, die Beschlagnahmung von Mobiltelefonen, dem Festhalten und Durchsuchen des Betroffenen, mit der Nötigung zur Löschung der Fotos unter Androhung der Aufrechterhaltung der Beschlagnahmung. Mehr gibt es im Beitrag: Das Amtsgericht Gifhorn und die DS-GVO.
November 24 Unterstützung einer Beschwerde gem. Art. 77 DS-GVO bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz gegen Deutsche Rentenversicherung (Bund) (kurz: RV) wegen unzulässiger Beschränkung des Rechts auf Berichtigung, Einschränkung, Löschung und dem Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten.
Dezember 24 Meldung bei der Europäischen Kommission zum Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wg. Verstöße gegen das Unionsrecht, durch intransparente Beteiligung einer Behörde (Jugendamt) an nicht öffentlichen Verfahren, ohne anfechtbaren Rechtsakt und die mit der damit verbundenen Offenlegung personenbezogener Daten verbundenen Eingriffe.
Immer ein Geheimnis wer an einem nichtöffentlichen Verfahren Beteiligter ist und aus welchen Rechtsgründen. In Kindschaftssachen ist das Jugendamt lediglich anzuhören, und zwar nur über den Stand des Beratungsprozess (§ 50 SGB SGB VIII). Wer nur anzuhören ist, wird hierdurch nicht Beteiligter des Verfahrens (§ 7 (6) FamFG). Einen Rechtsakt gibt es nie. Ein Rechtsmittel ebenso nicht. Der BGH urteilte sogar, das Jugendamt könne auch konkludent am Verfahren beteiligt werden, also heimlich. Aber die Landkreisverwaltung erhält vom Gericht (Richter entgegen §§ 203 II Nr. 1, 353 d StGB) ohne jede Rechtsgrundlage alle Schriftstücke aus nichtöffentlichen Verfahren.
Dezember 24 Verhandlung In der Klage gem. Art. 79 DS-GVO gegen Detlev Pfender, als Gutachter in einem familiengerichtlichen Verfahren.
Der Beklagte und mutmaßliche Psychiater und Psychotherapeut vertrat dort die Ansicht, der Prozessgegner in einem Familienverfahren könne für die andere Partei in die Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Kategorien einwilligen. Dieser Annahme kann bei vernünftiger Betrachtung nur eine Denkstörung zu Grunde liegen. Das deutet auf einen Verstoß des beauftragenden Gerichts gegen Art. 28 (1) DS-GVO hin. Dieser Regelt: „Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, so arbeitet dieser nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.“ Vielleicht erwägen wir noch eine Streitverkündung.
Dezember 24 Als Hilfsperson des Rechtsanwaltes die Vernehmung einer Zeugin in einem familiengerichtlichen Verfahren zum Datenschutz.
Wie schon oft, wurden wir als Hilfsperson durch einen Rechtsanwalt hinzugezogen. Denn fraglich waren die Voraussetzungen zur Rechtmäßigkeit einer Mitteilung an Dritte, die in einem Familienverfahren von der gegnerischen Rechtsanwältin in das Verfahren eingebracht wurde. Darauf hin wurde die Verfasserin der Mitteilung als Zeugin geladen und vernommen. Wie sich schnell herausstellte, hatte diese weder eine Einwilligung, noch eine Schweigepflichtentbindung, um die mit der Mitteilung verbundene Offenlegung befugt zu tätigen.
Dezember 24 vorbereitende Begründung einer Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss auf der Grundlage von Art. 21 DS-GVO und Art. 47 GRCh.
Eine neugierige Amtsrichterin erlässt auf einen offenkundig unbegründeten Antrag eines Vaters einen Beweisbeschluss, ohne Anknüpfungstatsachen zu benennen, um die Planung der Lebensgestaltungsautonomie einer Mutter und ihrer Kinder auszuforschen. Dieser Fall führte zur Veröffentlichung des Blog-Beitrags: Kommentar: § 30 FamFG datenschutzrechtliche Anfechtung von Beweisbeschlüssen.
Oktober 24 Betreuung einer Betroffenen im Kontext familiengerichtlicher Betreungsverahren.
Abgeschlossen.
September 24 Unterstützung einer Betroffenen und deren Rechtsanwaltes in einem Betreuungsverfahren
Stillstand
September 24 Unterstützung einer Betroffenen bei der Akteneinsicht in familiengerichtliche Akten und Bewilligung zum Anfertigen eigener Fotoaufnahmen
Manchmal ist alles ganz unkompliziert. Eine Mutter stand im Gericht und nahm Einsicht in ihre Akten . Sie machte sich Fotos. Die Justizangestellte verlangte die Löschung der Fotos. Ein kurzer Anruf beim Datenschutzbeauftragten des Gerichts verhinderte eine Beschränkung des Auskunftsrechtes und die Anfertigung von eigenen Fotoaufnahmen wurde genehmigt. Die Akteneinsicht wurde problemlos fortgeführt. Danke DSB.
August 24 weitere Dienstaufsichtsbeschwerde wegen dem Verschwindenlassen (§ 133 StGB) einer Klageschrift und dem damit verbundenen Verlust personenbzogener Daten.
Das Ministerium räumte ein, dass es sich um ein Versehen gehandelt hätte, dass eine Klageschrift zu einem Zivilverfahren versehentlich in ein Familienverfahren abgeheftet wurde. Auch sämtliche Erinnerungen seien dann nach und nach immer wieder in die falsche Akte gelegt worden.
Juli 24 Einlegung einer Klage gem. Art 79 i.V.m. Art. 80 (1) DS-GVO gegen den Sachverständigen Detlev Pfender.
Juli 24 Unterstützung der Betreuungsbehörde Leipzig bei der Beantwortung einer Datenschutzanfrage.
Die Frage war: „hiermit bitte ich um Auskunft zu der Frage, ob es für Ihre Behörde bereichsspezifische Vorgaben hinsichtlich der Sicherheit/ Verarbeitung/ Speicherung personenbezogener Daten gibt und welche das ggf. sind. Insbesondere interessiert mich, ob dem Gericht übersandte ärztliche Atteste und psychiatrische Gutachten von dort an Sie weitergeleitet werden und ob Sie die Betroffenen über Sachzweck und Rechtsgrundlage der dann stattfindenden Verarbeitung/ Speicherung informieren müssen.“
Unser Vorschlag an die Betreuungsbehörde zur Antwort lautete wie folgt:
„Weil das Gericht weder Normadressat des BtOG ist und das Gericht für eine Betreuungsbehörde datenschutzrechtlich grundsätzlich ein Dritter ist, kann § 4 BOG für die Übermittlung von Gutachten vom Gericht und einer Speicherung von jeglichen Gutachten in der Betreuungsbehörde keine hinreichende gesetzliche Grundlage darstellen.
Für die uns übertragenen Aufgaben sind med. Atteste und psychiatrische Gutachten auch nicht erforderlich. Auch wenn § 11 BtOG Aufgaben im gerichtlichen Verfahren festlegt, stellt § 11 lediglich eine Aufgabennorm dar. Weil es nicht erlaubt ist, von einer Aufgabe auf eine Befugnis zu schließen, ist § 11 BtOG keine Befugnisnorm für die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Eingriffe. Solche bedürfen daher der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen.“
Aprill 24 Prüfung eines Gutachtens im Betreuungsverfahren vom Sachverständigen Dr. med. Reinhard Krug
März 24 Expertise zum Gutachten in einem Betreuungsverfahren vom Gutachter Dr. med. Karsten Peters, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Mit der Feststellung über die Verletzung der Betroffenenrechte zum erheblichen Nachteil des Betreuten.
März 24 Unterstützung einer Betroffenen zur Kraftloserklärung einer Vollmacht zum Zwecke der Rückerlangung aller Rechte und dem Schutz personenbezogener Daten unter Missbrauch einer Vorsorgevollmacht
März 24 Beiordnung als weiterer Vertreter neben einem Rechtsanwalt in einem Verfahren gegen die Sachverständige Petra Reisinger Diplom-Psychologin wg der Verstöße in einem Familienpsychologischen Gutachten.
Tätigkeitsbericht 2023
Oktober 23 Expertise zum Gutachten der Sachverständigen Frau Eva Maria-Kammerer
Oktober 23 Expertise zum Familienpsychologischen Gutachten der Petra Reisinger Diplom-Psychologin
Feststellung über zahlreiche Verstöße gegen die DS-GVO zum Nachteil einer betroffenen Mutter
April 23 Prüfung der Glaubhaftigkeitsbegutachtung eines Kindes der Gutachterin Dr. Yehonala Gudlowski
März 23 Auskunft und Informationspflichten bei der Berufsbetreuerin Britta Schindler Rechtsanwältin – Berufsbetreuerin
März 23 Expertise zum Gutachten des Sachverständigen Wolfgang Hoffmann, Arzt für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin in einer Betreuungssache
Februar 23 Expertise zum familienpsychologischen Gutachten der Sachverständigen Frau Elke Schön
Tätigkeitsbericht 2022
Dezember 22 Prüfung zum Datenschutz beim Antrag auf EU Rente
November 22 Unterstützung wegen der Anhörung eines Kindes ohne wirksame Rechtsbelehrung bei unwiderlegbarer Unreifevermutung
Wieder einmal wird an einem Bayerischen Amtsgericht ein Kind befragt und ausgehorcht, ohne das Kind wirksam über dessen Rechte aufzuklären.
Oktober 22 Prüfung eines Gutachtens und Unterstützung bei der Klageerhebung gegen die Sachverständige Dipl. Psych. Marlene Mörwald
August 22 datenschutzrechtliche Prüfung der Voraussetzungen zur Rechtmäßigkeit einer Beauftragung zur Gutachtenerstellung durch die Sachverständige Eva Maria Kammerer
August 22 Prüfung eines Gutachtens im Familienrecht erstellt durch die Sachverständige Dr. rer. nat. Nina Aulmann Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeutin
Vorbereitung der Klageerhebung
April 22 Prüfung des Gutachtens in einem Sorgerechtsverfahren des Sachverständigen Stephan Unger
mit Vorbereitung einer Klageerhebung
April 22 Vertretung einer Betroffenen in Datenschutz ggü der gegnerischen Rechtsanwältin
Auf Unterlassen, Widerruf, Nachweispflicht „Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Nachweispflicht (Art. 5 (2) der (EU) VO 2016/679) nicht innerhalb der Frist nach, stellt dies Ihr unwiderrufliches Anerkenntnis darüber dar, dass die von Ihnen verarbeiteten Daten gegen das Gesetz und die Grundsätze verstoßen, unzulässig sind und in der Rechtsfolge unter das gesetzliche Verarbeitungsverbot fallen. Ihre Schriftsätze werden geschwärzt und mit diesem Anhang an das Gericht zum Beweis vorstehender Tatsachen übersendet.“
März 22 Prüfung eines psychologischen Gutachtens des Sachverständigen Dr. rer. SOG. Thomas Fuchs Diplom Psychologe
Februar 22 Antrag Auskunft, Löschung bei der Sachverständigen Dr. rer. nat. Nina Aulmann, Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeutin, Kölner Tor 9, 57072 Siegen
Februar 22 Abwehr von Gutachten: Strafbewehrte Unterlassung im Zusammenhang mit der DS-GVO gegen das Familienrechtspsychologische Sachverständigenbüro Melanie Engelmann, Hauptstraße 341a, 51465 Bergisch Gladbach
Januar 22 Unterstützung einer Betroffenen bei der Akteneinsicht und Auskunft beim Jugendamt nach einer rechtswidrigen Inobhutnahme.
November 22 Unterstützung wegen der Anhörung eines Kindes ohne wirksame Rechtsbelehrung bei unwiderlegbarer Unreifevermutung
Wieder einmal wird an einem Bayerischen Amtsgericht ein Kind befragt und ausgehorcht, ohne das Kind wirksam über dessen Rechte aufzuklären.
Oktober 22 Prüfung eines Gutachtens und Unterstützung bei der Klageerhebung gegen die Sachverständige Dipl. Psych. Marlene Mörwald
August 22 datenschutzrechtliche Prüfung der Voraussetzungen zur Rechtmäßigkeit einer Beauftragung zur Gutachtenerstellung durch die Sachverständige Eva Maria Kammerer
August 22 Prüfung eines Gutachtens im Familienrecht erstellt durch die Sachverständige Dr. rer. nat. Nina Aulmann Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeutin
Vorbereitung der Klageerhebung
April 22 Prüfung des Gutachtens in einem Sorgerechtsverfahren des Sachverständigen Stephan Unger
mit Vorbereitung einer Klageerhebung
April 22 Vertretung einer Betroffenen in Datenschutz ggü der gegnerischen Rechtsanwältin
Auf Unterlassen, Widerruf, Nachweispflicht „Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Nachweispflicht (Art. 5 (2) der (EU) VO 2016/679) nicht innerhalb der Frist nach, stellt dies Ihr unwiderrufliches Anerkenntnis darüber dar, dass die von Ihnen verarbeiteten Daten gegen das Gesetz und die Grundsätze verstoßen, unzulässig sind und in der Rechtsfolge unter das gesetzliche Verarbeitungsverbot fallen. Ihre Schriftsätze werden geschwärzt und mit diesem Anhang an das Gericht zum Beweis vorstehender Tatsachen übersendet.“
März 22 Prüfung eines psychologischen Gutachtens des Sachverständigen Dr. rer. SOG. Thomas Fuchs Diplom Psychologe
Februar 22 Antrag Auskunft, Löschung bei der Sachverständigen Dr. rer. nat. Nina Aulmann, Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeutin, Kölner Tor 9, 57072 Siegen
Februar 22 Abwehr von Gutachten: Strafbewehrte Unterlassung im Zusammenhang mit der DS-GVO gegen das Familienrechtspsychologische Sachverständigenbüro Melanie Engelmann, Hauptstraße 341a, 51465 Bergisch Gladbach
Januar 22 Unterstützung einer Betroffenen bei der Akteneinsicht und Auskunft beim Jugendamt nach einer rechtswidrigen Inobhutnahme.
Tätigkeitsbericht 2021
Dezember 21 Prüfung eines familienpsychologischen Gutachtens der Sachverständigen Diplompsychologin Jeanne Barbara Geib.
Dezember 21 Prüfung eines psychiatrischen Gutachtens für eine private Erwerbsminderungsrente
Dezember 21 Unterstützung eines Anwaltes und seiner Mandantin zu datenschutzrechtlichen Fragen
zum Umfang der Offenlegung personenbezogener Daten im Rahmen eines Antrags auf Berechnung des Betreuungsunterhalts
November 21 Prüfung eines Gutachtens für das Familiengericht von Prof. Günter
Prof. Günter ist vom Gericht beauftragt worden und lässt Herr Dr. Scheu in voller Verantwortungsübernahme unterzeichnen.
Oktober 21 Prüfung und Expertise zum Gutachten im Familienrecht der Claudia Sieben
Septemer 21 Überprüfung eines familiengerichtlichen Gutachtens von René Sévère, „Tandem“
August 21 Prüfung des Gutachtens im Familienverfahren am OLG Naumburg der Sachverständigen Dr. Anne K. Liedtke, Institut für Rechtspsychologie und Forensische Psychiatrie Halle/Saale
August 21 Unterstützung einer Mutter bei der Akteneinsicht beim Jugendamt
Juli 21 Prüfung des psychologischen Gutachtens zur Regelung des Umgangs der Sachverständigen Diplom-Psychologin Nina Breiner
Mai 21 Prüfung des Psychologischen Sachverständigengutachtens der Janina Matthias, Psychologin Master of Science Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
Juli 21 Prüfung des Gutachtens in einem Familienverfahren von der Elena Hupp
Juli 21 Prüfung des Gutachtens von ULI ALBERSTÖTTER, Diplompädagoge, Kinder,- und Jugendlichenpsychotherapeut Familientherapeut
Mediater, Lösungsorientierter Sachverständiger
Juni 21 Prüfung des psychologischen Gutachtens von René Sévère, Sachverständiger und Gutachter im Familienrecht Rehstr.29, 58089 Hagen, Psych. Sachverständiger im Familienrecht
April 21 Prüfung des Gutachtens im Auftrag des Familiengerichts erstattet PROF. DR. MICHAEL GÜNTER, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie, Psychoanalyse –
Auch hier ein Gutachten von Prof. Dr. Michael Günther, bei dem eine Elke Flumm mit unterzeichnet. Wer für welchen konkreten Inhalt verantwortlich ist, wird nicht erkenntlich gemacht. Die Hinzuziehung hätte mithin der Bewilligung des Gerichts bedurft, was nicht gegeben war.
April 21 Prüfung des familienpsychologischen Gutachtens der Praxis forensische Psychologie, Freya von Romatowski
März 21 Prüfung eines Gutachtens und Vorbereitung einer Klage gegen Frau Dipl.-Psych. Brigitte Dittrich, wegen der mit dem psychologischen Gutachten vom XX.XX.2020 verbundenen Datenverarbeitung.
März 21 Prüfung eines Gutachtens nach Aktenlage im sozialgerichtlichen Verfahren erstattet von dem Institut für Neurologisch-, Psychiatrische Begutachtung Bamberg (INPB)
März 21 Prüfung des Sachverständigengutachtens in der Kindschaftssache XX, der Sachverständigen/ Gutachterin Dipl.-Psych. Soner Tuna, RECHTSPSYCHOLOGISCHE PRAXIS Forensisch-psychologische und ethnopsychologische Begutachtungen
Februar 21 Prüfung eines familienpsychologischen Gutachtens mit Unterlassungsaufforderung an Dipl.-Psych. Lars Bietendorf
Februar 21 Prüfung eines Gutachtens im Familienverfahren erstellt von der sachverständigen, Gutachterin, Dr. Anne Ullrich, Saargemünder Str. 36, 66119 Saarbrücken
Februar 21 Unterstützung eines Mitglieds im Verfahren um Auskunft beim Jugendamt
Februar 21 Prüfung eines familienpsychologischen Gutachtens der Dipl.-Psych. Sabine Thal
Psychologische Sachverständige aus Brandenburg/Havel
Februar 21 Prüfung eines MPU Gutachtens zur Eignung als Treibfahrzeugführer/in
Februar 21 Prüfung des Gutachtens im Familienverfahren der Sachverständigen / Gutachterin Dipl.-Psych. Elke Bretz, Alter Gutshof 2 30419 Hannover
Februar 21 Untersagung zur Verarbeitung personenbezogener Daten an die Sachverständige / Gutachterin MSc. Psych. Christine Reisinger-Langer (GWG) Rablstr.45, 81669 München
Januar 21 Prüfung eines nach Aktenlage erstellten Gutachtens gegen den Widerspruch der Mutter durch die Sachverständige / Gutachterin Katrin Sonnberger • Master of Science Psychologie Sachverständige für forensische Psychologie, Charlottenstraße 1 • 98617 Meiningen
Tätigkeitsbericht 2020
Dezember 20 Verhinderung der Fertigstellung und Fortführung des Gutachtens durch Rüdiger Eisenhauer (GWG)
Tätigkeitsbericht 2019
A
B
Tätigkeitsbericht 2018
A
B