
Zwangstöne in der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Die „Gutachten-Falle“: Freiwilligkeit vs. Nötigung im Familienrecht
Institutionelle Hilfe bei der Abwehr unzulässiger Datenverarbeitungen
In familiengerichtlichen Verfahren ist die Anordnung eines familienpsychologischen Gutachtens oft mit massiven Grundrechtseingriffen verbunden. Betroffene werden häufig unter Druck gesetzt: Die Weigerung, an einer „freiwilligen“ Exploration teilzunehmen, wird als mangelnde Kooperationsbereitschaft ausgelegt und mit dem Entzug der elterlichen Sorge bedroht.
Dies ist ein fundamentaler Widerspruch zum Unionsrecht. Eine Einwilligung in die Verarbeitung sensibler Daten (Art. 9 DS-GVO) ist nur wirksam, wenn sie freiwillig erfolgt (Art. 7 DS-GVO). Eine unter Zwang oder Drohung mit Rechtsverlusten abgerungene „Zustimmung“ ist unwirksam und macht das gesamte Gutachten datenschutzrechtlich angreifbar.
Unsere Expertise: Prävention und strategische Begleitung
Seit fast 10 Jahren unterstützen wir Betroffene im Umgang mit Sachverständigen und Gerichten. Als Datenschutzverein nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO nehmen wir Ihre Rechte wie folgt wahr:
- Projektbezogenes Coaching: Wir analysieren die Beweisbeschlüsse und die damit verbundene Datenbasis. Wir erarbeiten mit Ihnen Strategien, um die unzulässige Datenerhebung bereits im Vorfeld abzuwenden.
- Institutionelle Vertretung: Wir treten gegenüber dem Gericht (als Verantwortlichem) und dem Gutachter (als dessen Auftragsverarbeiter) auf, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards einzufordern oder Verstöße gerichtlich prüfen zu lassen.
- Evaluierung der Beweisbeschlüsse: Oft offenbart bereits die Fragestellung des Gerichts, dass eine ausreichende Datenbasis für einen Eingriff fehlt. Wir dekonstruieren diese Mechanismen fachlich.
Wirtschaftlicher Aspekt: Prävention statt Ruin
Ein Gerichtsgutachten verursacht oft Kosten zwischen 10.000 € und 40.000 €, die am Ende den Beteiligten auferlegt werden. Die Kosten für eine wirksame methodenkritische Expertise im Nachgang sind immens.
Unser Modell des pauschalierten Aufwendungsersatzes (gemäß unserer Gesamtordnung) bietet hierzu eine barrierefreie Alternative: Durch frühzeitige systemische Rechtskontrolle lassen sich langwierige Verfahren und existenzbedrohende Kosten oft vermeiden.
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