
Zwangstöne in der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Sie sind durch eine Anregung oder einen Antrag in ein familiengerichtliches Verfahren verstrickt worden und sollen nun ein sogenanntes familienpsychologisches Gutachten mitmachen? Sie werden schon erpresst oder fühlen sich zumindest dazu genötigt und wollen das eigentlich garnicht?
Wir beraten Betroffene seit nunmehr fast 10 Jahren im Umgang mit Gutachten und im Umgang mit Gutachtern und Gerichten. Als Datenschutzverein vertreten wir Betroffene gem. Art. 80 (1) Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) gegenüber Gerichten, als Verantwortliche und gegenüber Gutachtern als deren Auftragsverarbeitern und machen dort Ihre Rechte geltend oder verklagen diese. Oder wir coachen Sie ganz diskret im Hintergrund. Auf diese Weise konnten wir zahlreiche Gutachten nebst Folgeschäden erfolgreich vermeiden.
Aufgrund dieser Erfahrungen ist es einfacher und wirtschaftlich günstiger ein Gutachten im Vorfeld zu vermeiden und die Verletzung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit dem Gutachten abzuwenden.
Denn ein von Familiengericht beauftragtes Gutachten kostet schonmal 10.000 bis 40.000 Euro und ist zzgl. aller Anwaltskosten der Gegenpartei, Kosten des Verfahrensbeistandes usw. vom Verlierer des Verfahrens an den Staat zu zahlen. Die Eigenschaft des Verlierers birgt denklogisch in sich, dass das negative Gutachten – auf dem die Entscheidung dann beruht – auch mit einer Expertise angefochten werden muss. Im Durchschnitt liegen die Kosten für eine kurze Expertise bei 800 Euro und für etwas ausführliches schon bei 4000 Euro pro Expertise. Vielleicht wird Ihnen vom Gericht oder Ihrem Anwalt auch noch angeraten unzulässige Daten im Gutachten von Psychologen methodenkritisch überprüfen zu lassen. Mit dem Gutachten kommt der Verlust an jeglicher Reputation durch die verleumderischen Darstellungen von Gutachtern. Selbst wenn Sie im Verfahren eine Prozesskosten-/ Verfahrenskostenhilfe (VKH) bewilligt bekämen, verweigert die Justiz regelmäßig die Übernahme jeglicher Kosten, die ein unfähiger Gutachter oder das von ihr beauftragte Gutachten erst verursacht hat und schafft damit die Voraussetzung, dass Sie sich nicht gegen das Gutachten wirksam wehren können.
Tip 1: Meist werden Betroffene mit einem Gutachten in einer Anhörung überrascht und Sie hören zum erstmal überhaupt das Wort Gutachten. Erbitten Sie bei Gericht um hinreichende Bedenkzeit ggf. mehr Information. Stimmen Sie nicht übereilt einem Gutachten zu und lassen Sie sich nicht vom Gericht oder Ihrem eigenen Anwalt zum Gutachten überreden oder gar nötigen. Auch wenn dies schon geschehen ist, Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie bei allem was Sie erreichen wollen.
Tip 2: Holen Sie sich (unabhängig von Ihrer Zustimmung) vorher vom Gericht eine rechtsverbindliche Zusage für die Übernahme der Gutachtenkosten und aller Kosten die für die Einholung eines Privatgutachtens oder einer außergerichtlichen Vertretung ggü. dem Gutachter anfallen, um ein Gerichtsgutachten ggf. erschüttern oder die Verletzung Ihrer Rechte gegenüber dem Gutachter geltend machen zu können.
Lassen Sie sich nicht von ihrem eigenen Anwalt einlullen. Ihn betrifft es schließlich nicht, was dann im Gutachten nachher über Sie geschrieben steht. Er kann auch nicht für Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten einwilligen.
In manchen Fällen, wird erst das Kind raus geholt und dann in Aussicht gestellt, nur die Teilnahme an einem Gutachten könne die Kinder zurückbringen. Vergessen Sie´s! Das Gutachten soll besiegeln, was der Richter bereits im Abseits jeglicher Verhältnismäßigkeit und ohne jede verlässliche Datenbasis entschieden hat und wir nur für ihn oder das Jugendamt eine nachträgliche Rechtfertigung des eigenen Handelns herbeiführen.
Welche Datenbasis dem Richter fehlt, könne Sie selbst aus denBeweisfragen ablesen. Damit sollte Ihnen klar werden, nach welchen Daten mit dem Gutachten gesucht werden soll. Aber vor allem sollte Ihnen damit klar werden, dass die aktuelle Datenbasis in keinem Fall für den Eingriff oder das Aufrechterhalten eines Eingriffs in Ihre Rechte ausreicht. Der Beweisbeschluss wird dann selbst zum Beweis. Wenn Sie diese Situation erkennen, aufrecht erhalten und Ihre Daten schützen, bestehende Daten in ihrer Zulässigkeit und sachlichen Richtigkeit bestreiten, kann kein Eingriff gesetzeskonform noch begründet, geschweige gerechtfertigt werden.