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Familienverfahren

Familienverfahren sind Teil der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, denen sämtliche Kindschaftsverfahren zugeordnet sind. In den Kindschaftssachen geht es im Wesentlichen um ein Regelungsbedürfnis im Bereich vom Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht oder andere Teilbereichen, wie die Vermögensrechtliche-, Gesundheitsfürsorge usw.. Aber auch Unterhalt, die Betreuung und Entmündigung im hohen Alter, fällt unter die Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Wie kommt es aber, dass kaum ein anderer Bereich von derartiger harscher Kritik in Bezug auf die Voraussetzungen rechtsstaatlicher Verfahren gesäumt ist? Und worin besteht bei dieser Kritik der kleinste gemeinsame Nenner?

Die subjektiven Eindrücke der Betroffenen beruhen anfangs häufig auf der Vermutung einer Diskriminierung durch das eigene Geschlecht. Hiernach wäre das Gericht und alle am Verfahren Mitwirkenden / Beteiligten männer- oder frauenfeindlich. Diese Vermutung fährt sich ohne weiteres Hinterfragen fest und Betroffene flüchten sich in Vereinigungen der Väter- oder Mütterlobby, in denen die ersten Eindrücke genährt und verstärkt aber die Probleme nicht gelöst werden. Die Tatsache, dass bereits die Existenz der jeweils anderen Gruppe ein Beweis führ die Fehlannahme darstellt passt da nicht ins Bild. So zogen viele Verfahren an den Betroffenen vorbei, ohne die Möglichkeit der Entscheidungsroutine wirksam entgegenzuwirken.

Keines Falls stellen wir in Abrede, dass 1. sachfremde Motive der, und 2. Einflüsse von außen auf die, Richterschaft den Ausgang der Verfahren maßgeblich beeinflussen.

Ein Richter im Ruhestand berichtete z.B. davon, dass er regelmäßig von seinem Amtsgerichtsdirektor gesagt bekam, wie das jeweilige Verfahren auszugehen hat. Von welcher Stelle oder Person die Motivation zur Einflussnahme über den Direktor stammte, weiß nur er. Zahlreiche Anreize und Motive zur Einflussnahme auf den Ausgang eines Familienverfahrens bestehen aber schon beim Landkreis/ Stadt, vertreten durch den Landrat bzw, Oberbürgermeister, der seine Mitarbeiter vom Jugendamt ohne ordentliche Beteiligung in jedes Familienverfahren zum Zwecke der Mitbestimmung einschleusen möchte.

Doch um diese vielfältigen Anreize soll es hier gar nicht gehen. Geben Sie mal „Mit Kindern Kasse machen“ bei YouTube ein, damit Sie die Hintergründe und Entscheidungen solcher Verfahren verstehen können.

Weil es kaum einer macht, beschäftigen uns satzungsmäßig damit. Auf den Unterseiten und in den Blogbeiträgen werden wir das Erlebte der Betroffenen analysieren und dies aus der Sicht des Datenschutzes in und um familiengerichtliche Verfahren betrachten.