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Das Amtsgericht Gifhorn und die DS-GVO

Erlebnisgedicht von Autor Dag.
Wo sich Has und Fuchs gute Nacht sagen,
wollte sich das Gericht ins Abseits wagen.
Denn in Gifhorn müsst man glauben,
gibts statt Gesetz noch Daumenschrauben.

Dort wurd ein Bub ganz unverdrossen,
im Fam-Verfahren mit Lug übergossen,
da dacht sich dieser Bub,
er nehme Einsicht in die Lug.

Angekommen im Gericht,
traut er seinen Augen nicht.
Da waren unbekannte Akten,
vor ihm geheimgehaltene Fakten.

Kopien muss man teuer kaufen,
sich auf 50 Cent pro Blatt belaufen.
Der Bub aber gar nicht dumm.
Zückt rasch sein Handy rum.

Knipps Blitz – Knipps Blitz

Will man Auskunft nach DS-GVO befolgen,
muss Auskunft kostenfrei erfolgen.
Aufgeschreckt von diesem Knippsen,
spring die Justizameise in die Binsen,

Ohh du Lausbub, wart,
das Schwarzgeld für den Kaffeewart
das woll´n wir uns nicht nehme lasse,
das schadet unser Kaffeekasse.

Ich sags dir noch im Guten,
du musst Kopien dir buchen,
weshalb du Fotos löschen tuest,
Und dann Kopien buchen musst.

Nein ich lösch die Fotos nicht, nein.
Sagt´s und lässt das Löschen sein.
Das – du Bub – wirst du nicht wagen
Ich geh´s der Direktorin sagen.

Bauz ! Da geht die Türe auf,
und herein in schnellem Lauf
springt Frau Dr. Kieler, in die Stub
und hetzt die Wächter auf den Bub,

In Lederhandschuh und Gebrüll geübt
wird er gewaltvoll an die Wand bemüht.
Zwei Handys werden ganz beflissen
ihm aus Hand und Hos gerissen.

Abgeführt ins Kämmerlein,
wirkt die Direktorin auf ihn ein,
Du Bübchen, lösch die Fotos du,
sonst muss ich dir was böses tun.

Ich zwinge dich ganz unbewogen,
oder die Handys bleiben eingezogen.
So genötigt sah er´s dann ein,
in der Bananenrepublik zu sein.

Hintergrund:
Am Amtsgericht Gifhorn, hat es sich noch nicht herum gesprochen, dass jede Beschränkung von Grundrechten und Grundfreiheiten, wie dem Auskunftsrecht, einer gesetzlichen Grundlage bedürfen und eine Verkettung von Beschränkungen eben eine Kette gesetzlicher Grundlagen.

Im Rahmen des Auskunftsrechtes (Art. 15 DS-GVO) nahm ein Betroffener Einsicht in die Akten seiner Familienverfahren. Weil eine Kopie bei der Justiz wucherverdächtige 50 Cent/ Blatt kosten, fertigte er sich mit seinem Handy Fotos von relevanten Akten an, die vor ihm geheimgehalten wurden und offenbar geheim gehalten werden sollen. Eine anwesende Justizameise bemerkt dies und rastet aus. Sie verlangte die Löschung der Fotos, was der Betroffene ablehnte. Denn es wäre ja nun unerheblich, ob der Betroffene Fotos von der Akte selbst oder Fotos von einer Kopie anfertigt. Nur wenige Minuten später kam die Direktorin des Amtsgerichts Gifhorn mit zwei Justizbeamten. Da wurde der Betroffene mit Gewalt ein Handy aus der Hand gerissen an die Wand gestellt, anschließend seine Hosentaschen durchsucht. Hierbei wurde ein weiteres Telefon gefunden und auch gleich beschlagnahmt. Dann wurde der Betroffene von den Wachmännern mit der Aufschrift JUSTIZ ins Büro abgeführt. Dort angekommen, wurde der Betroffene unter Androhung der Aufrechterhaltung der rechtswidrig erfolgten Durchsuchung und Beschlagnahmung genötigt, die Fotos von seinem Telefon zu löschen. Der Betroffene erbat um ein Telefonat mit seinem Datenschutzbevollmächtigten. Unser kurzes Telefonat mit der Direktorin endete in verhaltensauffälligen Denkstörungen, weil sie nicht verstehen wollte, dass jede Beschränkung des Auskunftsrechtes einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Und bekannter Weise gilt das nun auch für das Festhalten, das an die Wand stellen, die Durchsuchung von Hosentaschen, die Beschlagnahme von Eigentum und die Nötigung zum Löschen der Fotos. Gleichsam steht jeder dieser Eingriffe unter dem Richtervorbehalt, bedarf also eines Beschlusses, gegen den Rechtsmittel zu gewähren sind.

Die im Zusammenhang mit der Gewährleistung des Auskunftsrechts gestellte Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde vom 25.11.24 wird unter der Gesamtverantwortung des Präsidenten des Landgerichts Hildesheim kollegial der dienstlichen Verfügung entzogen. Wir berichten weiter.

Wie wir in einer anderen Angelegenheit als Hilfsperson eines Rechtsanwaltes dort schon mal selbst erleben durften, finden gerichtliche Anhörungen eher auf dem Niveau von Tratsch und Klatsch, wie an der Bushaltestelle statt. Da werden Zeugen ohne Schweigepflichtentbindung und ohne Aussagegenehmigung vernommen und Daten erhoben, die dem Vertrauensschutz unterliegen. Das nicht am Verfahren beteiligte Jugendamt lungert die gesamte Zeit hinweg in einer nicht öffentlichen Verhandlung herum, erhebt hierbei rechtswidrig Daten bei Dritten und bekommt als Nichtbeteiligter vom Richter, der im markanten Weihnachtsmann-Pullover verkleidet, eine Verhandlung führt, noch Fragerechte bei einer Zeugeneinvernahme, bei der es gar nicht anwesend sein darf.

Und bei dieser Verfahrensführung sagt der Richter doch in allem Ernst, „wir sind doch hier nicht in einer Bananenrepublik“.


4 Kommentare

  1. Und wie geht es jetzt weiter? Wird das Amtsgericht Gifhorn, bzw. Frau Dr. Kieler endlich zur Rechenschaft gezogen? Bisher habe ich nur erlebt, dass das Oberlandesgericht Celle im Sinne des Amtsgerichtes Gifhorn entschieden hat. Aber dies sind ja so viele Verstöße. Da haben wir schon dieses Dsgvo, das so viel Mühen und Aufwand macht und oft egal ist, und wo wirklich mal extremer Missbrauch mit Daten geschieht – auch noch beim Gericht – passiert bisher nichts! Dabei hat der Herr doch wohl Anzeige erstattet!

    • Da es weder über die Beschränkung, noch die damit verbundenen Eingriffe und Verletzungen der Rechte des Betroffenen einen Bescheid gibt, kann innerhalb eines Jahres gem. § 23 EGGVG Klage gegen das Amtsgericht erhoben werden. Fraglich allerdings, ob das Landgericht Hildesheim die Angelegenheit lieber im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht oder in einem öffentlichen Verfahren mit Vorlage an den EuGH klären möchte. Auch gäbe es die Möglichkeit derartige Verstöße zur Anwendung der DS-GVO und der fehlenden Datenschutzaufsicht über die Gerichte zu bündeln und in einem Vertragsverletzungsverfahren bei der E-Kom klären zu lassen.

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