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Archiv der Kategorie: PKH/VKH

Unterbliebene Mitwirkung an der Begutachtung berechtigt nicht zur Aufhebung von Verfahrenskostenhilfe!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.11.2020 – 11 WF 259/20

Az. der Vorinstanz: 2 F 29/20 VKH1 AG Varel

Oberlandesgericht Oldenburg

Beschluss

in der Familiensache …, hat der 11. Zivilsenat – 3, Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Oldenburg durch die Richterin am Oberlandesgericht B. und die Richter am Oberlandesgericht B. und Dr. H.

am 19. November 2020

beschlossen:

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OLG Hamm: PKH-Vorschuss für Privatgutachten

Zu der Vergütung eines PKH-Anwalts zählen auch Auslagen, soweit sie zur sachgemäßen Durchführung seines Auftrags erforderlich sind, z.B. die Kosten für die Einholung eines für die sachgerechte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung seiner Partei erforderlichen Privatgutachtens. Dem beigeordneten Rechtsanwalt ist für derartige Auslagen aus der Staatskasse ein angemessener Vorschuss gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 RVG zu gewähren.

Die Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens stellten im zugrunde liegenden Fall Auslagen des Rechtsanwalts dar. In Bezug auf

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Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Verknüpfung von unterbliebener Mitwirkung an einer Begutachtung und Aufhebung von Verfahrenskostenhilfe; Schwerer Verfahrensfehler

Oberlandesgericht Oldenburg 
Beschl. v. 19.11.2020, Az.: 11 WF 259/20

GerichtOLG OldenburgDatum 19.11.2020 Aktenzeichen11 WF 259/20 Entscheidungsform Beschluss Referenz WKRS 2020, 66541Entscheidungsname[keine Angabe]ECLI[keine Angabe]

Vorinstanz: AG Varel – 29.09.2020 – AZ: 2 F 29/20 VKH1

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