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Kennen Sie Ihre Rechte? Z.B. Artikel 80 DS-GVO?
Großes Schweigen um Ihre Rechte. Wenn Ihre Daten (egal wo, egal wann, egal von wem und egal zu welchem Zweck) verarbeitet wurden, haben Sie folgende Rechte:
Art. 80 Abs. 1 der EU-VO 2016/679 regelt:
Abs. 1: Die betroffene Person hat das Recht, eine Einrichtung, Organisationen oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die ordnungsgemäß nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet ist, deren satzungsmäßige Ziele im öffentlichem Interesse liegen und die im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten tätig ist, zu beauftragen, in ihrem Namen eine Beschwerde einzureichen, in ihrem Namen die in den Artikeln 77, 78 und 79genannten Rechte wahrzunehmen und das Recht auf Schadensersatz gemäß Artikel 82 in Anspruch zu nehmen, sofern dieses im Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen ist.