Kommentar: Datenschutz beim Amtsermittlungsgrundsatz, Freibeweis und förmlicher Beweisaufnahme, Beweisbeschlüsse anfechten, Beweisbeschlüsse aufheben
nationale Anwendungsnormen: §§ 26, 27, 29, 30 FamFG, 355 Abs. 2 ZPO
internationale Anwendungsnormen: Artt. 7, 8, 47, 52 GRCH, Art. 5, 6, 9, 21, 23 DS-GVO
Anwendungsfall 1: Die Zulässigkeit der Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen mit dem Datenschutz
Prävention: Gutachten stoppen
Beweisbeschluss fehlerhaft? Gutachten verhindern statt anfechten
- ⚠️ Enthält der Beweisbeschluss unzulässige Daten-Vorgaben?
- ⚠️ Werden DSGVO-Vorgaben bereits im Beschluss missachtet?
- ⚠️ Wir prüfen den Beschluss auf Rechtsfehler, BEVOR das Gutachten erstellt wird.