Warum einen Beweisbeschluss prüfen und anfechten

Warum Beweisbeschlüsse geprüft werden müssen. Die kurze Antwort: Um eine laufende Begutachtung sofort zu beenden, müssen Sie das rechtliche Fundamt der Begutachtung anfechten. Das ist der Beweisbeschluss. Betroffenen wird häufig eingeredet, ein Beweisbeschluss sei „nicht anfechtbar“ – oft steht das sogar wörtlich im Beschluss selbst: „Diese Entscheidung ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.“  Diese Formulierung ist rechtlich … Weiterlesen

Das verflixte Drittgeheimnis

Die wohl häufigste Form des Geheimnisverrats in familiengerichtlichen Verfahren ist die unbefugte Offenlegung von Geheimnissen, die einen Dritten betreffen. Ein Beispiel aus der Praxis: Die Frau eines Landrats besucht wegen Trennung und Scheidung eine Beratung nach § 17 Abs. 3 SGB VIII beim Sozialpädagogen des Jugendamts. Im vertraulichen Gespräch erzählt sie auch Dinge über ihren … Weiterlesen

Kommentar: § 30 FamFG datenschutzrechtliche Anfechtung von Beweisbeschlüssen

Kommentar: Datenschutz beim Amtsermittlungsgrundsatz, Freibeweis und förmlicher Beweisaufnahme, Beweisbeschlüsse anfechten, Beweisbeschlüsse aufheben

nationale Anwendungsnormen: §§ 26, 27, 29, 30 FamFG, 355 Abs. 2 ZPO
internationale Anwendungsnormen: Artt. 7, 8, 47, 52 GRCH, Art. 5, 6, 9, 21, 23 DS-GVO

Anwendungsfall 1: Die Zulässigkeit der Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen mit dem Datenschutz

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Das Ein-, Zwei-, und Dreischrankenprinzip:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt nicht nur einer, sondern mehreren Schranken. Wer Daten erhebt, verarbeitet oder weitergibt, muss nicht nur die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch die berufsrechtlichen Schweigepflichten und die dienst- und strafrechtlichen Geheimhaltungspflichten beachten. Im familiengerichtlichen Verfahren – insbesondere bei der Tätigkeit des Jugendamts, von Gutachtern oder Verfahrensbeiständen – prallen diese drei Schranken … Weiterlesen