- BVerfG, 10.10.2007 – 1 BvR 370/07
Rechtmäßigkeit einer Online-Durchsuchung durch die Verfassungsschutzbehörden auf Grundlage des § 5 Abs. 2 Nr. 11 Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (VSG NRW); Vereinbarkeit des § 5 Abs. 2 Nr. 11 VSG NRW mit grundgesetzlichen Vorschriften; Begriff des heimlichen Zugriffs auf ein informationstechnisches System; Umfang der Ermittlungsschwierigkeiten bei Online-Durchsuchungen; Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Erhebung von Kontoinhalten im Wege einer Online-Durchsuchung; Schutz der unkörperlichen Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs durch Gewährleistung des Telekommunikationsgeheimnisses; Vorliegen eines Eingriffs in das Telekommunikationsgeheimnis bei einem Online-Zugriff auf gespeicherte Daten; Rechtmäßigkeit der Erhebung von Daten über die Kommunikation des Betroffenen mit Dritten.
Hebel Datenschutz: Gutachten stoppen
Psychologische Fehler sind schwer beweisbar. Ein Verarbeitungsverbot wegen Datenschutzverstößen ist oft der stärkere Weg, ein Gutachten zu Fall zu bringen.
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