Politikwunsch 2026 -Zwangsmittel für den Verfahrensbeistand

Zwangsmittel für den Verfahrensbeistand? Wird der Zwang gewinnen? Kommentar, Analyse und Kritik: Der Referentenentwurf vom 22. Mai 2026 zur FamFG-Reform und die datenschutzrechtliche Leerstelle in § 158d FamFG-E Eine kritische Analyse von Artikel 80 e.V. Der Referentenentwurf des BMJ (Bundesministeriums der Justiz) „zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des … Weiterlesen

Verfahrensbeistand-Befugnis-oder-Übergriff

Verfahrensbeistand-Befugnis-oder-Übergriff? Eine datenschutzrechtliche Analyse Rechtsgrundlagen zitiert nach dem Wortlaut des FamFG in der Fassung des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025), BGBl. 2025 I Nr. 109, in Kraft seit 11.04.2025. Die Aufgaben des Verfahrensbeistandes stehen nicht im Widerspruch zu den Rechten und Interessen des Kindes. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben bleibt das Interesse des Kindes … Weiterlesen

Gutachten-methodenkritik-vs-datenschutz

Gutachten anfechten – Methodenkritik vs. DS-GVO: Was wirklich wirkt und warum Gutachten überprüfen lassen – aber richtig. Seit Jahren beobachten und analysieren wir, warum Methodenkritik und Gegengutachten in familiengerichtlichen Verfahren so oft ins Leere laufen. Unsere Erkenntnis: Wer ein Familiengutachten anfechten will, sollte zuerst die Datenbasis prüfen – nicht die Methode. Wer ein psychologisches Gutachten anfechten will, … Weiterlesen

Das verflixte Drittgeheimnis

Die wohl häufigste Form des Geheimnisverrats in familiengerichtlichen Verfahren ist die unbefugte Offenlegung von Geheimnissen, die einen Dritten betreffen. Ein Beispiel aus der Praxis: Die Frau eines Landrats besucht wegen Trennung und Scheidung eine Beratung nach § 17 Abs. 3 SGB VIII beim Sozialpädagogen des Jugendamts. Im vertraulichen Gespräch erzählt sie auch Dinge über ihren … Weiterlesen

Anfrage Betreungsbehörde

Auch Probleme mit der Betreuungsbehörde Leipzig? 📩 Jetzt Datenschutzprüfung anfordern? Und plötzlich waren wir Mitlesender in CC. einer Anfrage an die Betreuungsbehörde Leipzig. Die Anfrage lautete wie folgt: Betreuungsbehörde LeipzigFrau SachgebietsleiterinCathrin Kirchner-HidalgoPrager Straße 118 -136 04317 LeipzigTelefon: 0341 123-6411Fax: 0341 123-6435 Sehr geehrte Frau Kirchner-Hidalgo, vielen Dank für Ihre Zeilen (unten, 1). Bitte gehen Sie … Weiterlesen

Der E-KOM gemeldete Gerichte

In einer groß angelegten Studie mit öffentlichem Aufruf hat der Artikel 80 e.V. 313 Verstöße (Stand 26.04.25) von 75 deutschen Gerichten gegen Datenschutzvorschriften festgestellt und bei der EU-Kommission gemeldet. Dein Gericht ist noch nicht dabei? Dann sende uns dein Hinweis über einen Verstoß per Mail zu. Wie der Hinweis erkannt werden und aussehen kann, siehst … Weiterlesen

Jugendamt. Beteiligt oder nicht?

Aufruf-heimliche-Beteilung-Jugendamt

Hattest du schon mal ein familiengerichtliches Verfahren? Dann wirst du von den Datenschutzverstößen der Justiz betroffen sein.

Durch falsche Routinen, fehlende technische und organisatorische Maßnahmen und eine fehlende Aufsichtsbehörde werden von Gerichten tausendfach pro Monat prozessvorbereitende Schriftsätze und Gutachten in Kopie an  Dritte, wie das Jugendamt übermittelt und gegen Datenschutznormen verstoßen.

Die darin enthaltenen sensiblen Daten / Drittgeheimnissen i.S. des § 203 II S. 1 StGB, § 42 (2) BDSG (bzw. Gerüchten über dich)  werden ohne gesetzlichen Zweck und ohne Rechtsgrundlage unbefugt offengelegt. Jugendämter/ Landkreise haben dann eine vollständige Kopie aller nichtöffentlichen Gerichtsakten. Die Gerichte lassen es zu, dass das Jugendamt in nicht öffentlichen Anhörungen herumsitzt und so lauschend weitere Daten erhebt.

Hintergrund ist eine intransparente Prozessstellung des Jugendamtes, als Verfahrensbeteiligter. Davon wirst du nichts bemerkt haben. In dem ► Beispiel unten ist zu sehen, wie du das erkennen kannst.

Kommentar: § 30 FamFG datenschutzrechtliche Anfechtung von Beweisbeschlüssen

Kommentar: Datenschutz beim Amtsermittlungsgrundsatz, Freibeweis und förmlicher Beweisaufnahme, Beweisbeschlüsse anfechten, Beweisbeschlüsse aufheben

nationale Anwendungsnormen: §§ 26, 27, 29, 30 FamFG, 355 Abs. 2 ZPO
internationale Anwendungsnormen: Artt. 7, 8, 47, 52 GRCH, Art. 5, 6, 9, 21, 23 DS-GVO

Anwendungsfall 1: Die Zulässigkeit der Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen mit dem Datenschutz

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OLG Hamm: Familienrechtliche Verfahrensakten unterliegen strengster Geheimhaltung. Die Einsichtnahme durch Dritte ist nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig.

OLG Hamm · Beschluss vom 7. Oktober 2008 · Az. 15 VA 7-9/08

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner grundlegenden Entscheidung vom 15.01.1970 (BVerfGE 27, 344ff) dahingehend erkannt, dass Akten über ein Ehescheidungsverfahren der Geheimhaltung unterliegen. Eine Einsichtnahme durch Dritte ist daher -vorbehaltlich der Zustimmung durch die Betroffenen- nur zulässig, wenn eine strenge Güterabwägung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein überwiegendes Allgemeininteresse an der Akteneinsicht ergibt. Die vom Bundesverfassungsgericht für Scheidungsakten aufgestellten Grundsätze müssen in noch gesteigerten, d.h. verschärftem Maße für die hier in Frage stehenden Akten über Sorgerechtsentziehungsverfahren gelten.

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