Warum eine Stellungnahme vom Jugendamt und die Beteiligung geprüft werden muss

„Das Jugendamt lügt?“ – das ist die falsche Frage.  Die richtige lautet: Durfte es das überhaupt sagen? Denn oft scheitert eine Jugendamt-Stellungnahme nicht nur an der Wahrheit, sondern schon daran, dass das Jugendamt die dafür nötigen Daten nie hätte erheben oder weitergeben dürfen. Wie verstößt das Jugendamt gegen den Datenschutz? Die kurze Antwort: Das Jugendamt hat … Weiterlesen

Jugendamt Stellungnahme prüfen – beauftragen

Jugendamt-Stellungnahme prüfen | Artikel 80 e.V. Jugendamt-Stellungnahme prüfen Das Jugendamt hat im familiengerichtlichen Verfahren gesetzlich nur eine Auskunftspflicht zum Stand des Beratungsprozesses (§ 50 Abs. 2 S. 5 SGB VIII) – keine automatische Stellung als Verfahrensbeteiligter. Diese Prüfung zeigt, ob und woraus sich Anhaltspunkte für einen DS-GVO-Verstoß ergeben, wenn das Jugendamt in Ihrem Verfahren mehr … Weiterlesen

Der E-KOM gemeldete Gerichte

In einer groß angelegten Studie mit öffentlichem Aufruf hat der Artikel 80 e.V. 313 Verstöße (Stand 26.04.25) von 75 deutschen Gerichten gegen Datenschutzvorschriften festgestellt und bei der EU-Kommission gemeldet. Dein Gericht ist noch nicht dabei? Dann sende uns dein Hinweis über einen Verstoß per Mail zu. Wie der Hinweis erkannt werden und aussehen kann, siehst … Weiterlesen

Jugendamt. Beteiligt oder nicht?

Aufruf-heimliche-Beteilung-Jugendamt

Hattest du schon mal ein familiengerichtliches Verfahren? Dann wirst du von den Datenschutzverstößen der Justiz betroffen sein.

Durch falsche Routinen, fehlende technische und organisatorische Maßnahmen und eine fehlende Aufsichtsbehörde werden von Gerichten tausendfach pro Monat prozessvorbereitende Schriftsätze und Gutachten in Kopie an  Dritte, wie das Jugendamt übermittelt und gegen Datenschutznormen verstoßen.

Die darin enthaltenen sensiblen Daten / Drittgeheimnissen i.S. des § 203 II S. 1 StGB, § 42 (2) BDSG (bzw. Gerüchten über dich)  werden ohne gesetzlichen Zweck und ohne Rechtsgrundlage unbefugt offengelegt. Jugendämter/ Landkreise haben dann eine vollständige Kopie aller nichtöffentlichen Gerichtsakten. Die Gerichte lassen es zu, dass das Jugendamt in nicht öffentlichen Anhörungen herumsitzt und so lauschend weitere Daten erhebt.

Hintergrund ist eine intransparente Prozessstellung des Jugendamtes, als Verfahrensbeteiligter. Davon wirst du nichts bemerkt haben. In dem ► Beispiel unten ist zu sehen, wie du das erkennen kannst.

OLG Hamm: Familienrechtliche Verfahrensakten unterliegen strengster Geheimhaltung. Die Einsichtnahme durch Dritte ist nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig.

OLG Hamm · Beschluss vom 7. Oktober 2008 · Az. 15 VA 7-9/08

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner grundlegenden Entscheidung vom 15.01.1970 (BVerfGE 27, 344ff) dahingehend erkannt, dass Akten über ein Ehescheidungsverfahren der Geheimhaltung unterliegen. Eine Einsichtnahme durch Dritte ist daher -vorbehaltlich der Zustimmung durch die Betroffenen- nur zulässig, wenn eine strenge Güterabwägung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein überwiegendes Allgemeininteresse an der Akteneinsicht ergibt. Die vom Bundesverfassungsgericht für Scheidungsakten aufgestellten Grundsätze müssen in noch gesteigerten, d.h. verschärftem Maße für die hier in Frage stehenden Akten über Sorgerechtsentziehungsverfahren gelten.

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kein Beteiligter als Ergänzungspfleger oder Vormund

Peinlichkeiten deutscher Rechtsanwendung zur Beteiligtenstellung im Familienrecht.

Wie der BGH u.a. in seinem Beschluss vom 28. September 2016 – XII ZB 251/16 ausführt, wäre der Amtsvormund ein sogenannter Muss-Beteiligter gem. § 7 (2) Nr. 1 FamFG. In Rn 14 heißt es hierzu:

Die Hinzuziehung eines Beteiligten kann auch konkludent erfolgen, etwa durch das Übersenden von Schriftstücken oder die Ladung zu Terminen (Senatsbeschluss vom 9. April 2014 XII ZB 595/13 FamRZ 2014, 1099 Rn. 11).

Gern verweist der BGH auf seine eigene Rechtsprechung, ohne zu berücksichtigen, dass diese überhaupt keine gesetzliche Bindungswirkung inne hat noch zutreffend wäre. Aber was war passiert? Hat der BGH übersehen, dass

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