Warum einen Beweisbeschluss prüfen und anfechten

Warum Beweisbeschlüsse geprüft werden müssen. Die kurze Antwort: Um eine laufende Begutachtung sofort zu beenden, müssen Sie das rechtliche Fundamt der Begutachtung anfechten. Das ist der Beweisbeschluss. Betroffenen wird häufig eingeredet, ein Beweisbeschluss sei „nicht anfechtbar“ – oft steht das sogar wörtlich im Beschluss selbst: „Diese Entscheidung ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.“  Diese Formulierung ist rechtlich … Weiterlesen

Beweisbeschluss prüfen – beauftragen

Was Sie mit der Prüfung machen können ℹ Sie stehen mit dem Ergebnis nicht allein da Nach der Prüfung begleiten wir Sie bei Bedarf weiter dabei, das Ergebnis auch tatsächlich durchzusetzen — von der nächsten Rüge bis zur Einordnung, wie Gericht oder Gegenseite reagieren. Mehr zur strategischen Verfahrensbegleitung Beweisbeschluss prüfen | Artikel 80 e.V. Beweisbeschluss … Weiterlesen

Kommentar: § 30 FamFG datenschutzrechtliche Anfechtung von Beweisbeschlüssen

Kommentar: Datenschutz beim Amtsermittlungsgrundsatz, Freibeweis und förmlicher Beweisaufnahme, Beweisbeschlüsse anfechten, Beweisbeschlüsse aufheben

nationale Anwendungsnormen: §§ 26, 27, 29, 30 FamFG, 355 Abs. 2 ZPO
internationale Anwendungsnormen: Artt. 7, 8, 47, 52 GRCH, Art. 5, 6, 9, 21, 23 DS-GVO

Anwendungsfall 1: Die Zulässigkeit der Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen mit dem Datenschutz

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