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Anfrage Betreungsbehörde

Plötzlich waren wir Mitlesender in CC. einer Anfrage an die Betreuungsbehörde Leipzig. Die Anfrage lautete wie folgt:

Betreuungsbehörde Leipzig
Frau Sachgebietsleiterin
Cathrin Kirchner-Hidalgo
Prager Straße 118 -136

04317 Leipzig
Telefon: 0341 123-6411
Fax: 0341 123-6435

Sehr geehrte Frau Kirchner-Hidalgo,

vielen Dank für Ihre Zeilen (unten, 1).

Bitte gehen Sie noch auf den zweiten Fragenkomplex ein. Diese lautete:
Insbesondere interessiert mich, ob dem Gericht übersandte ärztliche Atteste und psychiatrische Gutachten von dort an Sie weitergeleitet werden und ob Sie die Betroffenen über Sachzweck und Rechtsgrundlage der dann stattfindenden Verarbeitung/ Speicherung informieren müssen.

Hintergrund meiner Nachfrage sind entsprechende Hinweise, wonach Betreuungsrichter (auch anderswo) Kopien von ärztlichen Attesten und Gutachten unter Bruch des grundlegenden Zweckbindungsprinzips der Datenverarbeitung und unter Missachtung ihrer höchst persönlichen gesetzlichen -gem. § 203 Abs. 2 Satz 1 strafbewehrten- Schweigepflicht an die Betreuungsbehörde ausgereicht haben sollen, ohne dass die Betroffenen davon erfuhren und ihr informiertes Einverständnis abgegeben hätten.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kenntnisnahme der jede Menge (richtige/ unrichtige, auf Justiziabilität und Richtigkeit noch nicht überprüften) Daten (inklus. psychiatr. Fehldiagnosen usw.) enthaltenden schriftlichen Äußerungen z.B. von Psychiatern zu den gesetzlichen Aufgaben der Bediensteten Ihrer Behörde gehören könnte

Ich hielte die Verarbeitung und Speicherung solcher dem Gericht vorliegender Daten für illegal auch wegen des weiteren Grundsatzes der Datensparsamkeit im staatlichen Umgang mit personenbezogenen Daten/ Gerüchten.

Die Flutung mit (auch unrichtigen und überflüssigen) Daten/ Gerüchten dürfte auch zu einer mehr oder weniger schwerwiegenden Sabotage der Erfüllung bundesgesetzlich geregelter Aufgaben führen sowie zu geminderter Arbeitszufriedenheit Ihrer Mitarbeit.

Ich bitte vor diesem Hintergrund darum, die Sache sehr ernst zu nehmen und sich auch mit der Referatsleitung, ihrem Datenschutzbeauftragten und dem OBM Jung zu besprechen.

Denn vergleichbare Probleme mit der Gerüchteverarbeitung/ Gerüchtespeicherung gibt es seit langem im Bereich des Leipziger Jugendamtes. Vicky Felthaus bestreitet das nicht, sondern schweigt zum Thema illegaler Daten-/ Gerüchtespeicherung bislang ganz (2).

Mit freundlichem Gruß

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Da wir schon ein Mitlesender waren, lag die kurze Beantwortung und kollegiale Unterstützung des dortigen Datenschutzbeauftragten durch uns nah und lautete wie folgt:

Sehr geehrte Frau Kirchner-Hidalgo.
Ich möchte Sie bei der Beantwortung der Anfrage gerne unterstützen.

Die Bundesregierung hat bei der Verabschiedung und im Wortlaut des Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) dort § 4 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde
Zitat: „(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Betroffenen und solcher Personen, auf die es bei der Aufgabenerfüllung ankommt, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) durch die Behörde ist zulässig, soweit sie zur Erfüllung der ihr nach Abschnitt 1 Titel 2 obliegenden Aufgaben erforderlich ist. Die für diesen Zweck erforderlichen Daten sind grundsätzlich bei der betroffenen Person zu erheben. Ohne ihre Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden, und …“

keine konkrete einschlägige Öffnungsklausel im Art. 9 (2) lit. a) – j) DS-GVO angegeben. Damit mangelt es für eine Befugnisnom an der hinreichenden Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit, wodurch die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Eingriffe in den Einwilligungsvorbehalt (Art. 9 (2) lit. a zurückfallen. Diese Norm lässt auch offen, ob bei einer Erhebung bei Dritten ein Widerspruchsrecht und Abwägungspflicht besteht. Darüber hinaus gilt das BtOG nur für die darin benannten Betreuungsbehörden.

Ihre Antwort könnte also z.B. so lauten:

Weil das Gericht weder Normadressat des BtOG ist und das Gericht für eine Betreuungsbehörde datenschutzrechtlich grundsätzlich ein Dritter ist, kann § 4 BtOG für die Übermittlung von Gutachten vom Gericht und einer Speicherung von jeglichen Gutachten in der Betreuungsbehörde keine hinreichende gesetzliche Grundlage darstellen.

Für die uns übertragenen Aufgaben sind med. Atteste und psychiatrische Gutachten auch nicht erforderlich. Auch wenn § 11 BtOG Aufgaben im gerichtlichen Verfahren festlegt, stellt § 11 lediglich eine Aufgabennorm dar. Weil es nicht erlaubt ist, von einer Aufgabe auf eine Befugnis zu schließen, ist § 11 BtOG keine Befugnisnorm für die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Eingriffe. Solche bedürfen daher der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen.

Sehen Sie das auch so? Gegenargumente können wir auch gerne telefonisch erörtern.

Mit bestem Gruß

Daniel Grumpelt,
Präsident des Datenschutzvereins Artikel 80 e.V.

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Es kam kein Veto

Der E-KOM gemeldete Gerichte

Es sind 257 Verstöße (Stand 11.03.25) von 70 deutschen Gerichten gegen Datenschutzvorschriften bei der EU-Kommission gemeldet.

Dein Gericht ist noch nicht dabei? Dann sende uns dein Hinweis über einen Verstoß per Mail zu. Wie der Hinweis erkannt werden und aussehen kann, siehst du hier: https://artikel-80.de/beteiligt-oder-nicht/

Du hast uns schon etwas an uns gesendet, aber das Gericht ist nicht in der Liste? Warte bitte noch einige Tage, bevor du uns das mitteilst. Wir benötigen etwas Zeit die Einsendung und alle darin enthaltenen Dokumente zu sortieren, zu schwärzen und Sammelmappen zu erstellen, um diese an die E-KOM zu senden. Erst nach der Übermittlung werden die Infos in der Liste aktualisiert.

StadtGerichtAnzahl Verstöße
1AchimAmtsgericht2
2AlzeyAmtsgericht18
3AugsburgAmtsgericht1
4Bad Homburg v.d.H.Amtsgericht2
5Bad MergentheimAmtsgericht1
6BerlinKammergericht2
7BesigheimAmtsgericht1
8BielefeldAmtsgericht3
9BochumAmtsgericht3
10BornaAmtsgericht2
11Brandenburg HavelAmtsgericht2
12BraunschweigAmtsgericht2
13BremenAmtsgericht3
14BremenOLG Bremen1
15BremerhavenAmtsgericht2
16Coburg Amtsgericht1
17DachauAmtsgericht1
18DortmundAmtsgericht13
19DüsseldorfOLG1
20EschweilerAmtsgericht1
21EsslingenAmtsgericht3
22Frankfurt a. MainOLG1
23Frankfurt a. MainAmtsgericht1
24GelsenkichenAmtsgericht1
25GöttingenAmtsgericht4
26Halle Westf.Amtsgericht8
27Hamburg Amtsgericht14
28Hamburg OLG6
29Hamburg-HarburgAmtsgericht9
30HammOLG18
31HanoverAmtsgericht3
32Heidenheim a.d.BrenzAmtsgericht1
33HildesheimAmtsgericht6
34HoyerswerdaAmtsgericht13
35Idar-ObersteinAmtsgericht1
36IngolstadtAmtsgericht1
37JenaThür.OLG3
38KoblenzOLG1
39KonstanzAmtsgericht4
40KöpenickAmtsgericht1
41KrefeldAmtsgericht3
42Landau a.d. IsarAmtsgericht1
43LeipzigAmtsgericht1
44MainzAmtsgericht3
45MannheimAmtsgericht1
46MarienbergAmtsgericht1
47MünchenOLG12
48MünchenAmtsgericht3
49NaumburgOLG1
50Neuburg a.d. DonauAmtsgericht1
51NürnbergAmtsgericht2
52RosenheimAmtsgericht6
53RostockOLG2
54SaarbrückenAmtsgericht1
55Schleswig-HolsteinOLG1
56SchwerinAmtsgericht3
57SiegburgAmtsgericht1
58SiegenAmtsgericht18
59SonnebergAmtsgericht12
60StadeAmtsgericht1
61StuttgartOLG3
62UlmAmtsgericht3
63WarsteinAmtsgericht2
64WeißwasserAmtsgericht4
65WernigerodeAmtsgericht3
66WilhelmshavenAmtsgericht1
67WolfsburgAmtsgericht1
68WuppertalAmtsgericht1
69ZelleOLG3
70ZweibrückenAmtsgericht1
257

Jugendamt. Beteiligt oder nicht?

Hattest du schon mal ein familiengerichtliches Verfahren? Dann wirst du von den meldepflichtigen Datenschutzverstößen der Justiz betroffen sein.

Durch falsche Routinen, fehlende technische und organisatorische Maßnahmen und eine fehlende Aufsichtsbehörde werden von Gerichten tausendfach pro Monat prozessvorbereitende Schriftsätze und Gutachten in Kopie an  Dritte, wie das Jugendamt übermittelt und gegen Datenschutznormen verstoßen.

Die darin enthaltenen sensiblen Daten / Drittgeheimnissen i.S. des § 203 II S. 1 StGB, § 42 (2) BDSG (bzw. Gerüchten über dich)  werden ohne gesetzlichen Zweck und ohne Rechtsgrundlage unbefugt offengelegt. Jugendämter/ Landkreise haben dann häufig eine vollständige Kopie aller nichtöffentlichen Gerichtsakten. Die Gerichte lassen es zu, dass das Jugendamt in nicht öffentlichen Anhörung herumsitzt und so lauschend weitere Daten erhebt.

Hintergrund ist eine intransparente Prozessstellung des Jugendamtes, als Verfahrensbeteiligter. Davon wirst du nichts bemerkt haben. In dem ► Beispiel unten ist zu sehen, wie du das erkennen kannst.

Aufruf! Sende uns bitte nur die erste Seite deiner Beschlüsse, Protokolle aus nicht öffentlichen Anhörungen, Ladungen vom Familiengericht in denen das Jugendamt als Beteiligter aufgerufen, aufgeführt oder geladen wird. Wir übernehmen das DS-GVO konforme Schwärzen. Wir benötigen jeweils nur die eine relevante Seite.

Im Vertragsverletzungsverfahren bei der Europäischen Kommission (E-KOM) Az.: CPLT(2025)00050; Artikel 80 e.V. und E-KOM ./. Deutschland. Jede Einsendung wird von uns geschwärzt an die E-KOM weitergeleitet! Sende uns auch gerne Nachweise (Verfügungen, Aktennotizen usw.) aus denen eine Übermittlung von Daten (Schriftsätzen, Gutachten) vom Gericht an das Jugendamt hervorgeht. (Aktionsbeginn: 13. Januar 2025)

Diese Seite erklärt, wie du rechtssicher erkennen kannst ob das Jugendamt in Familiengerichtsverfahren beteiligt ist. Es gibt dabei viele Fragen zu den Rechten von Eltern und Kindern und wie ihre Daten geschützt werden. Hier findest du die wichtigsten Informationen. (Jetzt auch in einfacher Sprache)

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Das Amtsgericht Gifhorn und die DS-GVO

Erlebnisgedicht von Autor Dag.
Wo sich Has und Fuchs gute Nacht sagen,
wollte sich das Gericht ins Abseits wagen.
Denn in Gifhorn müsst man glauben,
gibts statt Gesetz noch Daumenschrauben.

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Kommentar: § 30 FamFG datenschutzrechtliche Anfechtung von Beweisbeschlüssen

Kommentar: Datenschutz beim Amtsermittlungsgrundsatz, Freibeweis und förmlicher Beweisaufnahme.
nationale Anwendungsnormen: §§ 26, 27, 29, 30 FamFG, 355 Abs. 2 ZPO
internationale Anwendungsnormen: Artt. 7, 8, 47, 52 GRCH, Art. 5, 6, 9, 21, 23 DS-GVO

Anwendungsfall 1: Die Zulässigkeit der Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen mit dem Datenschutz

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OLG Hamm: Familienrechtliche Verfahrensakten unterliegen strengster Geheimhaltung. Die Einsichtnahme durch Dritte ist nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig.

OLG Hamm · Beschluss vom 7. Oktober 2008 · Az. 15 VA 7-9/08

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner grundlegenden Entscheidung vom 15.01.1970 (BVerfGE 27, 344ff) dahingehend erkannt, dass Akten über ein Ehescheidungsverfahren der Geheimhaltung unterliegen. Eine Einsichtnahme durch Dritte ist daher -vorbehaltlich der Zustimmung durch die Betroffenen- nur zulässig, wenn eine strenge Güterabwägung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein überwiegendes Allgemeininteresse an der Akteneinsicht ergibt. Die vom Bundesverfassungsgericht für Scheidungsakten aufgestellten Grundsätze müssen in noch gesteigerten, d.h. verschärftem Maße für die hier in Frage stehenden Akten über Sorgerechtsentziehungsverfahren gelten.

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