Anfrage Betreungsbehörde

Auch Probleme mit der Betreuungsbehörde Leipzig? Jetzt Datenschutzprüfung anfordern? Plötzlich waren wir Mitlesender in CC. einer Anfrage an die Betreuungsbehörde Leipzig. Die Anfrage lautete wie folgt: Betreuungsbehörde LeipzigFrau SachgebietsleiterinCathrin Kirchner-HidalgoPrager Straße 118 -136 04317 LeipzigTelefon: 0341 123-6411Fax: 0341 123-6435 Sehr geehrte Frau Kirchner-Hidalgo, vielen Dank für Ihre Zeilen (unten, 1). Bitte gehen Sie noch auf … Weiterlesen

OLG Hamm: Familienrechtliche Verfahrensakten unterliegen strengster Geheimhaltung. Die Einsichtnahme durch Dritte ist nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig.

OLG Hamm · Beschluss vom 7. Oktober 2008 · Az. 15 VA 7-9/08

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner grundlegenden Entscheidung vom 15.01.1970 (BVerfGE 27, 344ff) dahingehend erkannt, dass Akten über ein Ehescheidungsverfahren der Geheimhaltung unterliegen. Eine Einsichtnahme durch Dritte ist daher -vorbehaltlich der Zustimmung durch die Betroffenen- nur zulässig, wenn eine strenge Güterabwägung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein überwiegendes Allgemeininteresse an der Akteneinsicht ergibt. Die vom Bundesverfassungsgericht für Scheidungsakten aufgestellten Grundsätze müssen in noch gesteigerten, d.h. verschärftem Maße für die hier in Frage stehenden Akten über Sorgerechtsentziehungsverfahren gelten.

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Ein ohne persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar

BGH, Beschluss vom 20. August 2014 – XII ZB 179/14

Gemäß § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG hat der Sachverständige den Betroffenen vor der Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen. Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar.

Die Weigerung des Betroffenen, einen Kontakt mit dem Sachverständigen zuzulassen, ist kein hinreichender Grund, von einer persönlichen Untersuchung durch den Sachverständigen abzusehen. Wirkt der Betroffene an einer Begutachtung nicht mit, so kann das Gericht gemäß § 283 Abs. 1 und Abs. 3 FamFG seine Vorführung anordnen.

Haben Sie auch ein Gutachten nach Aktenlage – ohne persönliche Untersuchung?

Hebel Datenschutz: Ihr Gutachten oder Betreuung rechtlich stoppen.

Egal ob Gutachten, Jugendamt, Beistand, Vormund oder Betreuer: Wenn Daten rechtswidrig erhoben wurden, greift das Verarbeitungsverbot nach DS-GVO. Wir prüfen, ob Ihr Fall angreifbar ist.

  • ⚠️ Prüfung auf Verarbeitungs- und Beweisverwertungsverbote
  • ⚠️ Stopp unzulässiger Daten-Nutzung
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