Warum Stellungnahmen vom Ergänzungspfleger-Vormund geprüft werden

Warum Stellungnahmen vom Ergänzungspfleger/ Vormund auf Datenschutz geprüft werden. Die kurze Antwort: Möglicherweise steht Ihnen das Recht auf Löschung, Berichtigung oder Einschränkung der Stellungnahme zu. Denn ein Ergänzungspfleger oder Vormund hat kein eigenes, umfassendes Recht auf Ihre Daten. Er handelt nur innerhalb des ihm konkret übertragenen Wirkungskreises – alles, was darüber hinausgeht, ist von seiner Bestellung nicht gedeckt. … Weiterlesen

Vormund-Ergänzungspfleger prüfen beauftragen

Vormund/Ergänzungspfleger-Stellungnahme prüfen | Artikel 80 e.V. Vormund/Ergänzungspfleger-Stellungnahme prüfen Wir prüfen die Stellungnahme des Ergänzungspflegers/Vormunds und die darin verarbeiteten personenbezogenen Daten — insbesondere, ob die Angaben über Sie richtig sind und ob die Datenverarbeitung rechtmäßig war. Voraussetzung dafür ist, dass der Pfleger/Vormund innerhalb des ihm konkret übertragenen Wirkungskreises (§ 1809 Abs. 1 BGB) gehandelt hat — … Weiterlesen

kein Beteiligter als Ergänzungspfleger oder Vormund

Peinlichkeiten deutscher Rechtsanwendung zur Beteiligtenstellung im Familienrecht.

Wie der BGH u.a. in seinem Beschluss vom 28. September 2016 – XII ZB 251/16 ausführt, wäre der Amtsvormund ein sogenannter Muss-Beteiligter gem. § 7 (2) Nr. 1 FamFG. In Rn 14 heißt es hierzu:

Die Hinzuziehung eines Beteiligten kann auch konkludent erfolgen, etwa durch das Übersenden von Schriftstücken oder die Ladung zu Terminen (Senatsbeschluss vom 9. April 2014 XII ZB 595/13 FamRZ 2014, 1099 Rn. 11).

Gern verweist der BGH auf seine eigene Rechtsprechung, ohne zu berücksichtigen, dass diese überhaupt keine gesetzliche Bindungswirkung inne hat noch zutreffend wäre. Aber was war passiert? Hat der BGH übersehen, dass

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