Warum eine Stellungnahme vom Jugendamt und die Beteiligung geprüft werden muss

„Das Jugendamt lügt?“ – das ist die falsche Frage.  Die richtige lautet: Durfte es das überhaupt sagen? Denn oft scheitert eine Jugendamt-Stellungnahme nicht nur an der Wahrheit, sondern schon daran, dass das Jugendamt die dafür nötigen Daten nie hätte erheben oder weitergeben dürfen. Wie verstößt das Jugendamt gegen den Datenschutz? Die kurze Antwort: Das Jugendamt hat … Weiterlesen

Jugendamt Stellungnahme prüfen – beauftragen

Jugendamt-Stellungnahme prüfen | Artikel 80 e.V. Jugendamt-Stellungnahme prüfen Das Jugendamt hat im familiengerichtlichen Verfahren gesetzlich nur eine Auskunftspflicht zum Stand des Beratungsprozesses (§ 50 Abs. 2 S. 5 SGB VIII) – keine automatische Stellung als Verfahrensbeteiligter. Diese Prüfung zeigt, ob und woraus sich Anhaltspunkte für einen DS-GVO-Verstoß ergeben, wenn das Jugendamt in Ihrem Verfahren mehr … Weiterlesen

Jugendamt. Beteiligt oder nicht?

Aufruf-heimliche-Beteilung-Jugendamt

Hattest du schon mal ein familiengerichtliches Verfahren? Dann wirst du von den Datenschutzverstößen der Justiz betroffen sein.

Durch falsche Routinen, fehlende technische und organisatorische Maßnahmen und eine fehlende Aufsichtsbehörde werden von Gerichten tausendfach pro Monat prozessvorbereitende Schriftsätze und Gutachten in Kopie an  Dritte, wie das Jugendamt übermittelt und gegen Datenschutznormen verstoßen.

Die darin enthaltenen sensiblen Daten / Drittgeheimnissen i.S. des § 203 II S. 1 StGB, § 42 (2) BDSG (bzw. Gerüchten über dich)  werden ohne gesetzlichen Zweck und ohne Rechtsgrundlage unbefugt offengelegt. Jugendämter/ Landkreise haben dann eine vollständige Kopie aller nichtöffentlichen Gerichtsakten. Die Gerichte lassen es zu, dass das Jugendamt in nicht öffentlichen Anhörungen herumsitzt und so lauschend weitere Daten erhebt.

Hintergrund ist eine intransparente Prozessstellung des Jugendamtes, als Verfahrensbeteiligter. Davon wirst du nichts bemerkt haben. In dem ► Beispiel unten ist zu sehen, wie du das erkennen kannst.

Das Ein-, Zwei-, und Dreischrankenprinzip:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt nicht nur einer, sondern mehreren Schranken. Wer Daten erhebt, verarbeitet oder weitergibt, muss nicht nur die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch die berufsrechtlichen Schweigepflichten und die dienst- und strafrechtlichen Geheimhaltungspflichten beachten. Im familiengerichtlichen Verfahren – insbesondere bei der Tätigkeit des Jugendamts, von Gutachtern oder Verfahrensbeiständen – prallen diese drei Schranken … Weiterlesen