Zusätzliche Datenschutzinformation zur Bewertungsfunktion
Verantwortlicher: Artikel 80 e.V., Schrannerstr. 8 in 85551 Kirchheim bei München, E-Mail: [info@artikel-80.de].
Datenschutzbeauftragter: Daniel Grumpelt
Diese Information ergänzt unsere allgemeine Datenschutzerklärung und betrifft ausschließlich die Bewertungsfunktion des Gutachter-Portals.
1. Welche Daten wir verarbeiten, wenn Sie eine Bewertung abgeben
Ihre Antworten auf den strukturierten Fragenkatalog zu Art. 5 DS-GVO (Auswahlantworten, keine Freitexte) sowie das Jahr der Begutachtung. Diese Angaben werden nach Freigabe ausschließlich aggregiert – also mit den Antworten anderer Bewertender zusammengefasst – auf der Seite des bewerteten Gutachters angezeigt. Ein Rückschluss auf Ihre Person ist aus der Anzeige nicht möglich; Prozentwerte zeigen wir erst ab drei inhaltlichen Antworten je Frage.
Ab 14.07.26 (Version 4.7) erheben wir Angaben dazu, ob das Gericht das Gutachten verwendet hat. Diese Datenstatistiken sind nicht Teil der Gutachterseite, sondern fließen in das Justiz-Monitoring und ggf. in weitere Vertragsverletzungsverfahren.
Nur intern verarbeiten wir: das von Ihnen genannte beauftragende Gericht (zur internen Auswertung, welche Gerichte betroffen sind), das Aktenzeichen (freiwillig, nur zur Validierung), Ihre E-Mail-Adresse (für Eingangs-, Freigabe- und Validierungsbestätigung sowie Rückfragen) und Ihre Bestätigung der Verfahrensbeteiligung.
Bei angebotener Validierung: Sie können uns freiwillig den Beweisbeschluss, die erste Seite des Gutachtens oder ein Foto des Briefkopfs in geschwärzter Form übermitteln.
Wir prüfen das Dokument und speichern es unmittelbar nach der Prüfung als Nachweis der Integrität (Merkmal „Validiert“) (Art. 5 (1) lit f) i.V.m. Art. 5 (2) DS-GVO).
Wir prüfen das übermittelte Dokument und bewahren es anschließend als Nachweis auf, dass die Validierung tatsächlich stattgefunden hat. Rechtsgrundlage der Prüfung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Die anschließende Aufbewahrung stützen wir auf Art. 17 Abs. 3 lit. e DS-GVO: Wir veröffentlichen mit dem Merkmal ‚validiert‘ eine Aussage, die wir im Streitfall belegen können müssen — andernfalls wäre sie unhaltbar. Das Dokument wird nach der Prüfung nicht weiter verarbeitet, sondern zugangsbeschränkt abgelegt und nur herangezogen, wenn die Richtigkeit einer Validierung bestritten wird.
Speicherdauer: Solange die zugehörige Bewertung veröffentlicht ist, zuzüglich der Zeit der Verjährung, in der Ansprüche daraus geltend gemacht werden können.
Die Schwärzung/ Löschung: zwei Möglichkeiten:
- Sie können selbst schwärzen und die geschwärzte Seite oder Bild direkt über den Link in der Mail zur Validierung an uns übermitteln.
- Nicht jeder hat die Software oder Wissen über das richtige Schwärzen.
Folgende Unterstützung gem. Art. 25 DS-GVO durch Technikgestaltung bieten wir Ihnen hierzu an:
Schwärzen direkt in Ihrem Browser
Auf der Upload-Seite (erreichbar über den Link in der Bestätigungsmail) stellen wir Ihnen ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem Sie Ihr Dokument ruck zuck selbst schwärzen können, bevor Sie es übermitteln. Sie wählen die Datei aus, wählen bei mehrseitigen PDFs die eine Seite, die den Nachweis enthält, und ziehen mit Maus oder Finger schwarze Balken über alles, was unkenntlich sein soll.
Diese Verarbeitung findet ausschließlich auf Ihrem Gerät statt. Das ungeschwärzte Dokument und die nicht ausgewählten Seiten werden nicht an uns übertragen – sie verlassen Ihren Computer oder Ihr Smartphone zu keinem Zeitpunkt. Ihre Originaldatei ändert sich dadurch nicht. An uns gelangt allein das eine fertig geschwärzte Bild, so wie es Ihnen auf dem Bildschirm angezeigt wird. Die schwarzen Balken werden dabei fest in das Bild eingebrannt; darunter verbleibt kein lesbarer Text, der sich nachträglich wiederherstellen ließe.
Für die Anzeige von PDF-Dateien verwenden wir die quelloffene Software pdf.js (Mozilla Foundation, Apache-2.0-Lizenz). Sie ist auf unserem Server gespeichert und wird von dort geladen; eine Verbindung zu Dritten entsteht dabei nicht.
Was Sie schwärzen sollten: Ihren Namen, die Namen der Gegenseite, die Namen der Kinder, das Aktenzeichen sowie sämtliche Inhalte. Lesbar bleiben muss nur: Name des Sachverständigen, Gericht und Datum. Erhalten wir dennoch ein Dokument mit Daten anderer Personen, dürfen wir es nicht speichern – wir löschen es und bitten Sie um eine geschwärzte Neueinreichung.
2. Zwecke und Rechtsgrundlage
Zweck der Verarbeitung ist der Betrieb eines öffentlichen Informationsportals über die datenschutzrechtliche Arbeitsweise gerichtlich bestellter Sachverständiger im Familienrecht und der Gerichte, einschließlich Prüfung und Moderation der Bewertungen, Missbrauchs- und Mehrfachbewertungsvermeidung sowie Kommunikation mit Ihnen.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Unser berechtigtes Interesse und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit folgen aus dem Vereinszweck (kollektive Durchsetzung des Datenschutzes im Familienrecht) und der erheblichen Bedeutung von Sachverständigengutachten für die Rechte der Betroffenen in nichtöffentlichen Verfahren. Die Übermittlung Ihrer Bewertung erfolgt freiwillig.
2.a. Systemstudie und Justizbeobachtung
Über den Portalbetrieb hinaus verfolgen wir einen zweiten Zweck, über den wir Sie ausdrücklich informieren, bevor Sie eine Bewertung abgeben.
Was zusätzlich erhoben wird: Wir fragen Sie, ob das Gericht das Gutachten in seiner Entscheidung verwendet hat und in welchem Umfang. Diese Angaben erscheinen nicht auf der Seite des Sachverständigen.
Wofür: Sie fließen ausschließlich anonymisiert in eine Systemstudie ein, mit der wir untersuchen, wie deutsche Familiengerichte mit datenschutzrechtlich beanstandeten Gutachten umgehen. Diese Studie stellen wir Aufsichtsbehörden, der Europäischen Kommission (im Rahmen laufender Vertragsverletzungsverfahren), der Politik und der Presse zur Verfügung. Das ist Teil unserer satzungsgemäßen Aufgabe: Wir sind eine nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO tätige Vereinigung, deren Zweck die kollektive Durchsetzung des Datenschutzes ist.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO — Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse, die sich aus unserem Mandat nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO und unserem Vereinszweck ergibt; ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO.
Was nach außen geht — und was nicht: Veröffentlicht und weitergegeben werden ausschließlich portalweite Summen. Das beauftragende Gericht, das Sie uns nennen, ist ein rein internes Feld. Wir nennen keine Gerichte namentlich, und wir veröffentlichen keine gerichtsbezogenen Quoten. Sollten wir dies eines Tages beabsichtigen, wäre das eine neue Verarbeitung mit eigener Folgenabschätzung — und wir würden Sie zuvor gesondert informieren.
Ihr Widerruf gilt auch hier: Widerrufen Sie Ihre Bewertung, werden auch diese Angaben vollständig gelöscht. In unserer Dokumentation verbleiben allein die Summen des jeweiligen Stichtags — reine Zahlen, aus denen sich weder Ihre Angaben noch Ihre Person ergeben. Wir verweisen auf die Regelungen in Punkt 4.
3. Empfänger
Unsere Website wird bei der Hetzner Online GmbH (Deutschland) gehostet (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO). Eine Weitergabe Ihrer internen Angaben (E-Mail, Gericht, Aktenzeichen) an Dritte – auch an den bewerteten Gutachter – findet nicht statt.
Die anonymisierten Summen unserer Systemstudie (Ziffer 2a) sind keine personenbezogenen Daten; ihre Weitergabe ist von dieser Aussage nicht berührt.
4. Speicherdauer und Widerruf
Ihre Bewertung bleibt gespeichert, solange die Gutachter-Seite betrieben wird oder bis Sie sie zurückziehen. Sie haben bei der Bewertung einen Fehler gemacht? Kein Problem. Sie können Ihre Bewertung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen: In Ihrer Eingangsbestätigung finden Sie immer einen persönlichen Widerrufs-Link; ein Klick löscht Ihre Antworten und Ihre Kontaktdaten unverzüglich und vollständig. Auf einen Widerruf haben wir keinen Einfluss. Dieser ist absolut und endgültig. Wir können diesen nicht widerrufen oder stornieren, noch die dahinterliegende Daten sehen. Nach einem Widerruf können Sie jederzeit eine neue Bewertung abgeben. Von uns nicht freigegebene (abgelehnte) Bewertungen werden sofort um alle Inhalte und Kontaktdaten bereinigt.
Was von einer widerrufenen Bewertung bleibt: nichts, was Sie betrifft. In unserer Dokumentation halten wir lediglich in Protokollen fest, wie viele Bewertungen zu einem bestimmten Zeitpunkt vorlagen und wie viele davon Beanstandungen enthielten — reine Summen, aus denen sich weder Ihre Antworten noch Ihre Person ergeben. Das brauchen wir, um im Streitfall belegen zu können, dass eine von uns veröffentlichte Zahl zutraf.
5. Ihre Rechte
Sie haben die Rechte auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21 DS-GVO). Wenden Sie sich dazu an die oben genannte Kontaktadresse. Sie haben zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde; für uns zuständig ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Ansbach.
6. Information für bewertete Gutachter
Welche Daten wir über Gutachter verarbeiten, aus welchen Quellen sie stammen und welche Rechte Gutachtern zustehen, erläutern wir auf der Seite [Link: https://artikel-80.de/bewertung-beanstandung/] – dort finden Sie auch das Verfahren zur Beanstandung einzelner Bewertungen und zur Berichtigung von Stammdaten.
Präsident des Datenschutzvereins Artikel 80 e.V.
Zertifizierter und geprüfter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
Sachverständiger für den Datenschutz
Gerichtlicher Vertreter des Artikel 80 e.V. von Betroffenen in gerichtlichen Klageverfahren gem. Art. 77 ff DS-GVO
Mitglied des rechtswissenschaftlichen Beirates im Artikel 80 e.V.
Director of EWR-Monitoring
Ausbilder der Ausbilder
praktische Erfahrung im Datenschutz seit 2010
Leiter der Arbeitsgemeinschaft Datenschutz Grumpelt
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