Bewertung Beanstandung

Informationen und Rechte für Gutachter

Sie werden auf diesem Portal mit beruflichen Stammdaten geführt und können von Verfahrensbeteiligten anhand eines strukturierten Fragenkatalogs zu Art. 5 DS-GVO bewertet werden. Auf dieser Seite finden Sie alle Wege, Ihre Rechte auszuüben.

Woher unsere Daten über Sie stammen (Information nach Art. 14 DS-GVO)

Wir verarbeiten ausschließlich berufsbezogene Daten: Titel, Name, beruflicher Ort und Anschrift, Institut/Firma, Fachgebiet und Webadresse. Diese stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen (Verzeichnisse, Kanzlei-/Praxiswebseiten, Gerichtsdokumente) sowie aus von uns geprüften Meldungen Verfahrensbeteiligter.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der datenschutzrechtlichen Arbeitsweise gerichtlich bestellter Sachverständiger). Bewertungen werden ausschließlich aggregiert dargestellt; Kommentare werden vor Veröffentlichung geprüft.

Stammdaten berichtigen (Art. 16 DS-GVO)

Ist eine Angabe in Ihren Stammdaten unrichtig oder veraltet, schreiben Sie uns an [info@artikel-80.de] mit dem Betreff „Berichtigung“ und dem Link Ihrer Seite. Wir korrigieren belegte Unrichtigkeiten unverzüglich, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

Ihre Datenschutzerklärung einreichen

Sie können Ihre Datenschutzerklärung (Link oder PDF) an [info@artikel-80.de] senden, Betreff „Datenschutzerklärung [ihr Name]“. Nach Prüfung verlinken wir sie dauerhaft und kostenlos in den Stammdaten Ihrer Seite. Besucher sehen dann statt „Liegt dem Verein bisher nicht vor“ den direkten Zugang zu Ihrer Information nach Art. 13/14 DS-GVO. Ebenso veröffentlichen wir auf Wunsch eine sachliche Stellungnahme von Ihnen zu den aggregierten Bewertungsergebnissen.

Eine Bewertung beanstanden

Halten Sie eine Bewertung für unberechtigt – etwa weil der Bewertende kein Verfahrensbeteiligter war –, senden Sie uns Ihre Beanstandung an [Kontaktadresse], Betreff „Beanstandung“, mit dem Link der Seite und einer kurzen Begründung.

Unser Prüfverfahren (angelehnt an die Rechtsprechung des BGH zu Bewertungsportalen): Wir fordern vom Bewertenden innerhalb angemessener Frist einen Nachweis seiner Verfahrensbeteiligung an, ohne Ihnen dessen Identität offenzulegen. Für die Dauer der Prüfung können wir die Bewertung aus der Aggregation nehmen. Bleibt der Nachweis aus, wird die Bewertung gelöscht; andernfalls informieren wir Sie über das Ergebnis der Prüfung. Das Verfahren dauert in der Regel zwei bis vier Wochen.

Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO)

Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir nehmen dann die gebotene Abwägung vor und teilen Ihnen das Ergebnis begründet mit. Wir weisen darauf hin, dass nach der Rechtsprechung zu Bewertungsportalen die Aufnahme in ein berufsbezogenes Verzeichnis regelmäßig hinzunehmen ist; jeder Widerspruch wird gleichwohl individuell geprüft und dokumentiert. Selbstverständlich haben wir vorher eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstellt.

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig von den vorstehenden Wegen können Sie sich jederzeit an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach, www.lda.bayern.de. Wir stellen diesen Hinweis bewusst gut sichtbar bereit: Ein Portal, das Transparenz einfordert, muss selbst überprüfbar sein.

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