Für unser Grundrechte-Monitoring bei der Europäischen Kommission: Familienrecht
Hier können Sie Ihren familiengerichtlichen Beweisbeschluss prüfen lassen, um ein unrechtmäßiges Gutachten zu stoppen, bevor es beginnt.

Fehler erkennen – Grundrechte sichern – Gutachten verhindern.
Inhalt
1. Beweisbeschluss prüfen
2. Fehler analysieren
Beweisbeschluss-Audit: Die Achillesverse Ihrer Rechte
Der Beweisbeschluss MUSS alle 8 Kontroll-Sicherungen enthalten.
Daten dürfen nur für die exakte Fragestellung genutzt werden.
Der Gutachter muss bei rechtswidrigen Weisungen sofort stoppen.
90% der Beschlüsse ignorieren die unionsrechtlichen Sicherungen komplett.
Gutachter sammeln Daten „nach Gutdünken“, ohne gerichtliche Steuerung.
Das Gericht gibt die Kontrolle über Ihre sensibelsten Daten einfach ab.
3. Gutachten stoppen
Wie das geht? Lesen Sie die Grundsätze hier und zum Anfechten und stoppen auf unserer nationalen Seite oder in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
In seinem Urteil (Urteil vom 5. Februar 1963, NV Algemene Transport- en Expeditie Onderneming van Gend & Loos gegen Niederländische Finanzverwaltung, C-26/62, ECLI:EU:C:1963:1) verankert der Gerichtshof der Europäischen Union(EuGH) die unmittelbare Wirkung des Rechts der Europäischen Union (EU). Das Urteil besagt, dass das EU-Recht nicht nur Verpflichtungen für die Mitgliedstaatender EU, sondern auch Rechte für Einzelne hervorbringt. Einzelne können daher von diesen Rechten Gebrauch machen und sich vor nationalen und europäischen Gerichten direkt auf das EU-Recht berufen, unabhängig davon, ob eine Prüfung nach nationalem Recht vorliegt (d. h. wenn es nach nationalem Recht keinen Rechtsbehelf gibt).
Damit ist es zulässig sich innerhalb eines Gerichtsverfahrens in einem Mitgliedssaat auf Art. 7, 8 GRCh, Art. 21 DS-GVO und Art. 47 GRCH zu berufen. Hierdurch bildet Art. 21 DS-GVO und Art. 47 GRCH aber auch eine ganz eigenständige ausdrückliche gesetzliche Regelung i.S.d. § 58 Abs. 1 Hs. 2 FamFG, mit der die Anfechtung von Beweisbeschlüssen zulässig ist, wenn mit diesen ein Eingriff durch die Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden ist.
Wie dem Urteil vom 02.03.2023 – C 268/21 Rn. 43 zu entnehmen ist, müssen bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten, vorbehaltlich der nach Art. 23 DSGVO zulässigen Ausnahmen, die in ihrem Kapitel II aufgestellten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die in ihrem Kapitel III geregelten Rechte der betroffenen Person beachtet werden. Insbesondere muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten zum einen mit den in Art. 5 der Verordnung aufgestellten Grundsätzen im Einklang stehen und zum anderen die in Art. 6 der Verordnung aufgezählten Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C‑511/18, C‑512/18 und C‑520/18, EU:C:2020:791, Rn. 208 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Im Zivilprozess müssen Gerichte auch im Rahmen der Beweisaufnahme die personenbezogene Daten beinhalten, die DSGVO beachten (Urt. v. 02.03.2023 – C-268/21).
Damit hat das Gericht beim Erlass eines Beweisbeschlusses auch die gesetzlichen Regelungen hierbei einzuhalten und ein Rechtsmittel / Rechtsbehelf bei fehlerhaften Beweisbeschlüssen bereitzustellen.
„Ein Beweisbeschluss darf keine heimliche Datenverarbeitung ermöglichen.“
Teilnahme am systematischen Monitoring & Fach-Audit nach Art. 80 DS-GVO
Wir verwenden alle Ergebnisse und Einsendungen um diese anonymisiert in Vertragsverletzungsverfahren wegen systematischer Verletzungen der Grundrechte und Grundfreiheiten als Nachweis vorzulegen.