Was Sie mit der Prüfung machen können
- Vorlage bei Gericht und Sachverständigem – mit der Aufforderung, die fehlenden Regelungen nachzuholen oder die Begutachtung auszusetzen
- Anfechtung des Beweisbeschlusses (§ 58 Abs. 1 Hs. 2 FamFG), wenn mit ihm ein Eingriff durch die Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden ist
- Begründete Nichtteilnahme – wenn der Beweisbeschluss die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt, fehlt der Begutachtung von Anfang an die rechtliche Grundlage. In diesem Fall müssen Sie nicht mitwirken, bis die Rechtsgrundlage und grundrechtliche Sicherungen geklärt sind.
- Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde
- Grundlage für eine weitergehende Vertretung durch Artikel 80 e.V., sofern Sie diese wünschen
ℹ Sie stehen mit dem Ergebnis nicht allein da
Nach der Prüfung begleiten wir Sie bei Bedarf weiter dabei, das Ergebnis auch tatsächlich durchzusetzen — von der nächsten Rüge bis zur Einordnung, wie Gericht oder Gegenseite reagieren. Mehr zur strategischen Verfahrensbegleitung
Beweisbeschluss prüfen
Ein fehlerhafter Beweisbeschluss ist die erste Ursache für ein datenschutzrechtlich angreifbares Gutachten. Diese Prüfung eignet sich unabhängig davon, ob die Begutachtung noch läuft oder bereits abgeschlossen ist – in beiden Fällen zeigt sich, ob der Beschluss die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt hat.
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Wenn Sie etwas nicht wissen, ist „Weiß ich nicht“ die richtige Antwort — auch das ist ein aussagekräftiger Befund.
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ℹ Ihr Beitrag zur Rechtsdurchsetzung
Anonymisierte, nicht personenbezogene Auswertungen aus allen geprüften Fällen fließen in unser laufendes Monitoring zur DS-GVO-Praxis im Familienrecht ein — u. a. in anhängige Vertragsverletzungsverfahren bei der EU-Kommission. Ihre individuellen Daten werden dafür nicht verwendet.
Ihre Beauftragung nach Art. 80 Abs. 1 DS-GVO
Wir prüfen Ihren Beweisbeschluss auf die gesetzlichen Mindestanforderungen und erstellen einen schriftlichen Bericht mit begründeter Einschätzung, welche Rechtsverstöße vorliegen und was Sie damit tun können.
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