Die Umsetzung von Datenschutzvorschriften in Gerichtsverfahren oder behördlichen Verwaltungsverfahren zu stärken beinhaltet die Prüfung ergangener Entscheidungen (Beschlüsse, Bescheide) und Urteile.
Hierzu muss man wissen, dass auch innerhalb von Gerichtsverfahren und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten (ausgenommen in Teilen des Strafrechts vgl. Art. 2 Abs. 2 lit. d) DS-GVO) die DS-GVO anzuwenden und einzuhalten ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Urteil vom 02.03.2023 – C 268/21 die Frage beantwortet, dass auch im Zivilprozess und insbesondere bei der Beweisführung mit Urkunden Datenschutzregeln auch für die Prozessführung durch das Gericht gelten.
Aber nicht jede Entscheidung berücksichtigt datenschutzrechtliche Vorschriften im vollen Umfang und beruht durch solche Verstöße auf der Verletzung des Rechts, die dann einen absoluten Revisionsgrund darstellen.
In solche Fällen gibt es mehrere Möglichkeiten, wie wir für Sie wirken können.
Prüfung der Entscheidungen
Wir prüfen für Sie, ob die jeweilige Entscheidung, die mit der Datenschutzgrundverordnung zu gewährleistenden Rechte eingehalten oder verletzt hat.
Hierzu erstellen wir zu den strittigen Punkten – betreffend den Datenschutz – Ausarbeitungen, Stellungnahmen oder Expertisen, die von Ihnen oder Ihrem Anwalt in Schriftsätze übernommen werden können.
Vertretung bei und gegenüber Gerichten als Verantwortliche
Auch hier besteht die Möglichkeit Sie gegenüber dem Verantwortlichen, also dem jeweiligen Gericht zu vertreten und dort Ihre Rechte geltend zu machen. Mehr erfahren Sie hier.