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Beschlüsse prüfen

Evaluation von Gerichtsentscheidungen und Bescheiden

Vollzugskontrolle der DS-GVO in laufenden Verfahren

Die Durchsetzung von Datenschutzstandards endet nicht an der Schwelle zum Gerichtssaal. Auch innerhalb von Gerichts- und Verwaltungsverfahren ist die DS-GVO zwingend anzuwenden.

Gerichte als Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt (vgl. Urteil vom 02.03.2023 – C-268/21), dass Gerichte auch im Zivilprozess – insbesondere bei der Beweisführung mit Urkunden – an die Datenschutzregeln gebunden sind. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann die Rechtmäßigkeit der gesamten Entscheidung infrage stellen und unter Umständen einen Revisionsgrund darstellen.

Unsere Unterstützung bei der Verfahrenskontrolle:

1. Fachliche Evaluation von Entscheidungen
Wir prüfen für unsere Mitglieder, ob ergangene Beschlüsse, Bescheide oder Urteile die unionsrechtlichen Anforderungen der DS-GVO gewahrt haben. Fokus hierbei ist die Identifikation von Verfahrensfehlern durch unzulässige Datenverarbeitung oder Verletzung von Transparenzpflichten.

2. Erstellung datenschutzrechtlicher Expertisen
Wir erstellen zu den strittigen datenschutzrechtlichen Aspekten fundierte Expertisen, Stellungnahmen und Fachbeiträge. Diese dienen als methodische Grundlage und können von Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand unmittelbar in die prozessuale Strategie integriert werden.

3. Institutionelle Vertretung gegenüber Gerichten
Soweit das Gericht in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher (z. B. bei der Aktenführung oder Datenweitergabe) Ihre Rechte verletzt, aktivieren wir für Sie die Vertretung gemäß Art. 80 DS-GVO. Wir treten hierbei als unabhängiges Kontrollorgan auf, um die Einhaltung Ihrer Betroffenenrechte gegenüber der Justizverwaltung durchzusetzen.

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