Fachkritik: Dogmatische Defizite in der datenschutzrechtlichen Kommentarliteratur

Betrifft: Aufsatz von RA Martin Weber, NZFam 2018, 865, 872 „Auswirkungen der DSGVO für Berufsbetreuer und Sachverständige in Kindschaftssachen“ (NZFam 2018, 865, 872) Zur Person: Martin Weber, LL.M. ist Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht / Mediator / Testamentsvollstrecker) aus der Kanzlei Weber & Dekena in Passau und ist laut Webseite „Externer Berater zum Datenschutz“ im sogenannten Kompetenzzentrum für Gutachten. … Weiterlesen

Nützliche Arbeitshilfen

Kontaktdaten aller deutschen Gerichte Amtsgerichte Landgerichte Oberlandesgerichte Liste aller deutschen Aufsichtsbehörden im Datenschutz Listen mit Kontaktdaten aller internationalen Datenschutzaufsichtsbehörden https://www.dids.de/arbeitshilfen/https://globalprivacyassembly.org/participation-in-the-assembly/members-online/ DS-GVO, BDSG, LDSG, EWG, TDDDG, KI-Verordnung (kompakt) Auf der Seite https://dsgvo-gesetz.de ist schnell zwischen der DS-GVO, den Erwägungsgründen, dem Bundesdatenschutzgesetz und den Datenschutzgesetzen der Länder auszuwählen. Auch sind die Erwägungsgründe und die Regelungen zum BDSG … Weiterlesen

Anfrage Betreungsbehörde

Auch Probleme mit der Betreuungsbehörde Leipzig? Jetzt Datenschutzprüfung anfordern? Plötzlich waren wir Mitlesender in CC. einer Anfrage an die Betreuungsbehörde Leipzig. Die Anfrage lautete wie folgt: Betreuungsbehörde LeipzigFrau SachgebietsleiterinCathrin Kirchner-HidalgoPrager Straße 118 -136 04317 LeipzigTelefon: 0341 123-6411Fax: 0341 123-6435 Sehr geehrte Frau Kirchner-Hidalgo, vielen Dank für Ihre Zeilen (unten, 1). Bitte gehen Sie noch auf … Weiterlesen

Der E-KOM gemeldete Gerichte

Es sind 313 Verstöße (Stand 26.04.25) von 75 deutschen Gerichten gegen Datenschutzvorschriften bei der EU-Kommission gemeldet. Dein Gericht ist noch nicht dabei? Dann sende uns dein Hinweis über einen Verstoß per Mail zu. Wie der Hinweis erkannt werden und aussehen kann, siehst du hier: https://artikel-80.de/beteiligt-oder-nicht/ Du hast uns schon etwas an uns gesendet, aber das … Weiterlesen

Jugendamt. Beteiligt oder nicht?

Aufruf-heimliche-Beteilung-Jugendamt

Hattest du schon mal ein familiengerichtliches Verfahren? Dann wirst du von den Datenschutzverstößen der Justiz betroffen sein.

Durch falsche Routinen, fehlende technische und organisatorische Maßnahmen und eine fehlende Aufsichtsbehörde werden von Gerichten tausendfach pro Monat prozessvorbereitende Schriftsätze und Gutachten in Kopie an  Dritte, wie das Jugendamt übermittelt und gegen Datenschutznormen verstoßen.

Die darin enthaltenen sensiblen Daten / Drittgeheimnissen i.S. des § 203 II S. 1 StGB, § 42 (2) BDSG (bzw. Gerüchten über dich)  werden ohne gesetzlichen Zweck und ohne Rechtsgrundlage unbefugt offengelegt. Jugendämter/ Landkreise haben dann eine vollständige Kopie aller nichtöffentlichen Gerichtsakten. Die Gerichte lassen es zu, dass das Jugendamt in nicht öffentlichen Anhörungen herumsitzt und so lauschend weitere Daten erhebt.

Hintergrund ist eine intransparente Prozessstellung des Jugendamtes, als Verfahrensbeteiligter. Davon wirst du nichts bemerkt haben. In dem ► Beispiel unten ist zu sehen, wie du das erkennen kannst.

Aufruf! Sende uns die erste Seite deiner Beschlüsse, Protokolle aus nicht öffentlichen Anhörungen, Ladungen vom Familiengericht in denen das Jugendamt als Beteiligter aufgerufen, aufgeführt oder geladen wird.

Jede Einsendung wird von uns geschwärzt an die E-KOM weitergeleitet! Sende uns auch gerne Nachweise (Verfügungen, Aktennotizen usw.) aus denen eine Übermittlung von Daten (Schriftsätzen, Gutachten) vom Gericht an das Jugendamt hervorgeht. (Aktionsbeginn: 13. Januar 2025)

Diese Seite erklärt, wie du einfach erkennen kannst ob das Jugendamt in Familiengerichtsverfahren legitim beteiligt ist. Es gibt dabei viele Fragen zu den Rechten von Eltern und Kindern und wie ihre Daten geschützt werden. Hier findest du die wichtigsten Informationen.

Problem: Jugendamt-Stellungnahmen

Falsche Berichte vom Jugendamt = Löschungs- oder Korrekturanspruch

  • ⚠️ Stellungnahme ist inhaltlich falsch?
  • ⚠️ Daten wurden ohne Erlaubnis bei Dritten gesammelt?
  • ⚠️ Wir prüfen auf Verwertungsverbote / Verarbeitungsverbot nach DS-GVO.
Stellungnahmen jetzt prüfen lassen

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Auszüge der Rechtsprechung des BVerfG zum Datenschutz

  • BVerfG, 10.10.2007 – 1 BvR 370/07
    Rechtmäßigkeit einer Online-Durchsuchung durch die Verfassungsschutzbehörden auf Grundlage des § 5 Abs. 2 Nr. 11 Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (VSG NRW); Vereinbarkeit des § 5 Abs. 2 Nr. 11 VSG NRW mit grundgesetzlichen Vorschriften; Begriff des heimlichen Zugriffs auf ein informationstechnisches System; Umfang der Ermittlungsschwierigkeiten bei Online-Durchsuchungen; Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Erhebung von Kontoinhalten im Wege einer Online-Durchsuchung; Schutz der unkörperlichen Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs durch Gewährleistung des Telekommunikationsgeheimnisses; Vorliegen eines Eingriffs in das Telekommunikationsgeheimnis bei einem Online-Zugriff auf gespeicherte Daten; Rechtmäßigkeit der Erhebung von Daten über die Kommunikation des Betroffenen mit Dritten.

Hebel Datenschutz: Gutachten stoppen

Psychologische Fehler sind schwer beweisbar. Ein Verarbeitungsverbot wegen Datenschutzverstößen ist oft der stärkere Weg, ein Gutachten zu Fall zu bringen.

Jetzt 10 Fragen Gutachten-Check machen

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Das Mietmaul

Ein Gedicht über Gutachter in Kindschaftssachen von Dag:

Am Gericht wird Recht gesprochen,
mit der Wahrheit nie gebrochen!
Das lernt ein Jeder in der Schul,
bis er sitzt vor´m Richterstuhl.
Und grad in Kindschaftssachen,
gibt´s da nicht so viel zu lachen.

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Kommentar: § 30 FamFG datenschutzrechtliche Anfechtung von Beweisbeschlüssen

Kommentar: Datenschutz beim Amtsermittlungsgrundsatz, Freibeweis und förmlicher Beweisaufnahme, Beweisbeschlüsse anfechten, Beweisbeschlüsse aufheben

nationale Anwendungsnormen: §§ 26, 27, 29, 30 FamFG, 355 Abs. 2 ZPO
internationale Anwendungsnormen: Artt. 7, 8, 47, 52 GRCH, Art. 5, 6, 9, 21, 23 DS-GVO

Anwendungsfall 1: Die Zulässigkeit der Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen mit dem Datenschutz

Prävention: Gutachten stoppen

Beweisbeschluss fehlerhaft? Gutachten verhindern statt anfechten

  • ⚠️ Enthält der Beweisbeschluss unzulässige Daten-Vorgaben?
  • ⚠️ Werden DSGVO-Vorgaben bereits im Beschluss missachtet?
  • ⚠️ Wir prüfen den Beschluss auf Rechtsfehler, BEVOR das Gutachten erstellt wird.
Beweisbeschluss jetzt prüfen lassen

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