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Archiv für das Jahr: 2025
Ein ohne persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar
BGH, Beschluss vom 20. August 2014 – XII ZB 179/14 –
Gemäß § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG hat der Sachverständige den Betroffenen vor der Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen. Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar.
Die Weigerung des Betroffenen, einen Kontakt mit dem Sachverständigen zuzulassen, ist kein hinreichender Grund, von einer persönlichen Untersuchung durch den Sachverständigen abzusehen. Wirkt der Betroffene an einer Begutachtung nicht mit, so kann das Gericht gemäß § 283 Abs. 1 und Abs. 3 FamFG seine Vorführung anordnen.
Unterbliebene Mitwirkung an der Begutachtung berechtigt nicht zur Aufhebung von Verfahrenskostenhilfe!
OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.11.2020 – 11 WF 259/20
Az. der Vorinstanz: 2 F 29/20 VKH1 AG Varel
Oberlandesgericht Oldenburg
Beschluss
in der Familiensache …, hat der 11. Zivilsenat – 3, Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Oldenburg durch die Richterin am Oberlandesgericht B. und die Richter am Oberlandesgericht B. und Dr. H.
am 19. November 2020
beschlossen:
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